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Wer ist Lizenzinhaber?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines" wurde erstellt von Whoopie, 12. Juli 2015.

Schlagworte:
  1. Whoopie

    Whoopie Member

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    Hallo liebe LeserInnen,

    vor zwei Jahren wurde durch eine Werbeagentur eine homepage für mich erstellt. Hier für nutzte die Werbeagentur Wordpress. Damals musste wohl eine Lizenz erworben werden und die Kosten wurden an mich weiterberechnet.

    Nun möchte ich mit der Agentur, die auch das hosting übernommen hatte, nicht mehr zusammenarbeiten. Allerdings überträgt man mir nun die Lizenzrechte nicht, obwohl ich diese bezahlt habe.

    Hat nicht derjenige die Rechte an der Lizenz, der sie bezahlt? Oder ist es üblich, dass der Endkunde bezahlt, aber der Designer sie behält?

    Die Agentur nannte das "Lizenz des Programmiercodes". Kann ich denn ohne diese Lizenz beim nächsten Hoster Wordpress überhaupt weiter nutzen? Ich weiß gar nicht, was so eine Lizenz beinhaltet.

    Ich hoffe, ich habe mich nicht zu wirr ausgedrückt :)

    Vielen Dank im Voraus.

    Gruß
    Whoopie
     
  2. r23

    r23 Well-Known Member

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    doch - leider :(


    Zitat aus WordPress

    WordPress ist eine freie, kostenlose und quelloffene (Open Source) Software, programmiert von größtenteils freiwilligen Entwicklern auf der ganzen Welt. WordPress steht unter einer sehr großzügigen und viele Freiheiten gewährenden Lizenz (engl.), der GPL.

    Du hast die Freiheit, das Programm für jeden Anwendungszweck einzusetzen.

    Du hast Zugriff auf den Quelltext und somit die Freiheit zu studieren, wie das Programm funktioniert, sowie die Freiheit den Quelltext zu verändern, um das Programm an deine Anforderungen anzupassen.

    Du hast die Freiheit, Kopien des Programms zu verbreiten (um so z.B. deinem Nachbarn zu helfen).

    Du hast die Freiheit, das Programm zu verändern und diesen geänderten Code an andere weiterzugeben. So kann die Community von deinen Änderungen profitieren.

    WordPress kann weiter wachsen, wenn Leute wie Du ihren Freunden von WordPress erzählen und die tausenden von Firmen und Dienstleistern die WordPress verwenden, diese Tatsache ihren Besuchern mitteilen. Wir fühlen uns jedes mal geschmeichelt, wenn jemand die Botschaft von WordPress verbreitet. Beachte jedoch den Leitfaden zur Verwendung der Marke WordPress (engl.).

    Jedes Plugin und Theme welches von WordPress.org heruntergeladen werden kann ist 100% GPL oder unter einer ähnlichen, kompatiblen Lizenz lizensiert. So kannst du unbesorgt Plugins oder Themes suchen und verwenden. Solltest du ein Plugin oder Theme aus einer anderen Quelle verwenden, so solltest du vorher erfragen ob das Produkt gemäß GPL lizensiert ist. Falls nicht, können wir das Produkt nicht empfehlen.

    Wünschst du dir nicht, dass jede Software diese Freiheiten bietet? Wir auch! Weitere Informationen findest du auf der Seite der Free Software Foundation.
    // zitat ende


    Geh einfach mit deinem Vertrag zu einem Anwalt und lasse dich beraten.


    Viel Glück

    Ralf
     
  3. Marcus[IS]

    Marcus[IS] Well-Known Member

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    So was lese ich aber zum Ersten Mal.
    Denn WordPress an sich so wie man es hier herunterladen kann steht unter GNU_GPL.
    http://faq.wpde.org/unter-welcher-lizenz-steht-wordpress/
    Es ist also kostenlos nutzbar.

    Das musst du mit denen klären.

    Sind eigene Themes, oder eigene Plugins für deine WP Installation entwickelt worden von der Agentur?
    Dann können sie dir eventuell die Nutzungsrechte für die Eigenentwicklung entziehen, wenn es vertraglich nicht anders vereinbart ist.

    Aber bei so was kann dir nur der Anwalt deines Vertrauen weiter helfen, da dies zu sehr ins Wirtschafts- und Urheberrecht gehen würde und da habe ich keine Ahnung von.
    Er muss den Vertrag der geschlossen wurde unter die Lupe nehmen und kann dir dann genau sagen, wie sich die Sachlage verhält.

    Notfalls beiss in den sauren Apfel und baue das Projekt bei deinem neuen Hoster wieder auf.
    Wenn du noch dran kommst kannst du ja ein Backup der Datenbank machen und den wp-content/uploads Ordner sichern.
    im wp-content/uploads Ordner befinden sich die Bilddateien, die du für deine Beiträge eingebaut hast und in der Datenbank befinden sich unter anderem die Texte der Beiträge und Pfadangaben für die zugeordneten Bilder.

    Wie oben erwähnt ist WordPress frei Nutzbar und ich denke mal ein Theme ist auch schnell gefunden.
    Je nachdem welche Art von Plugins du noch benötigst gibt es sicher auch was im Plugin Pool von wordpress.org.


    Edit;
    wie ich sehe hat r23 dir auch den Tipp mit dem Anwalt gegeben. Also solltest du drüber nachdenken. ;)
     
    #3 Marcus[IS], 12. Juli 2015
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juli 2015
  4. Tubedesigner

    Tubedesigner Well-Known Member

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    Wenn es um Rechte an Programmcode geht, ist es üblich, dass dem KUnden zwar ein Nutzungsrecht am Programm selbst übertragen wird, aber damit nicht auch automatisch der Quellcode und damit verbundene weiterführende Rechte an den Kunden übertragen werden.


    Welche sind damit gemeint, eigene oder von Dritten hinzugekaufte?


    Ja, evtl. aber mit Einschränkungen, evtl. muss noch etwas hinzugekauft werden.


    Dazu müsste man zunächst einmal wissen, um welchen genauen Inhalt sich die Lizenz dreht.


    Weniger wirr, als eher unvollständig, vielleicht legst Du ja noch eine Schippe Infos drauf...
     
  5. Whoopie

    Whoopie Member

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    Hallo,

    ich wollte zum besseren Verständnis eine Datei anhängen. Geht das und wenn ja, wie?

    Gruß
    Whoopie
     
  6. Whoopie

    Whoopie Member

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    Mist, Anlagen sind einfach zu groß, aber ohne die wird es schwierig zu verdeutlichen, was ausgemacht wurde. Und auf mehrere verteilen wird zu unübersichtlich.
     
  7. Monika

    Monika Well-Known Member
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    wenn das WordPress Theme bezahlt wurde, ist es dein Eigentum

    für die Software WordPress hat niemand was bezahlt,
    die ist einfach kostenfrei...

    Anwalt einschalten, alles andere ist vergeudete Zeit.
     
  8. Whoopie

    Whoopie Member

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    Hallo Monika,

    danke auch für Deine Antwort.

    Ein Anwalt ist bereits eingeschaltet, aber der ist eben auch kein IT-Experte. Ich weiß eben nicht genau was die Werbeagentur mit "Lizenz für Programmiercodes" meint, zumal im Angebot nichts davon steht. Klar könnte ich fragen, aber der wird kaum Interesse daran haben mir die Wahrheit zu sagen. Der kann mir dann wer weiß was erzählen.

    Daher wollte ich nähere Details hier reinstellen wie Tubedesigner vorschlug, z. B. das damalige Angebot, das Grundlage für die ganze Sache sein sollte. Die dort aufgeführten technischen Begriffe können weder ich noch mein Anwalt mangels Kenntnissen einordnen.

    Wenn die wordpress-Lizenzen kostenlos sind, dann müssen sich die von der Agentur erwähnten auf andere Rechte beziehen und das wird evtl. durch Sichtung des Angebotes klarer.

    Leider ist die Datei zu groß und müsste in zig einzelne Anlagen unterteilt werden, aber dann wird es sicher zu unübersichtlich.

    Wenn die von der Agentur später erwähnte und an mich weiter berechnete Lizenz nun berechtigt Rohdateien zu bearbeiten, dann würde das mein Argument stärken, dass die Zugriffsrechte von Anfang an an mich übergegangen sind und ich nicht erneut etwas zahlen müsste.

    Gruß
    Whoopie
     
  9. Monika

    Monika Well-Known Member
    Ehrenmitglied

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    wechsel den Anwalt, wenn sich der im IT Recht nicht auskennt

    jede Programmierlizenz hat einen ganz bestimmten Namen, aber sicher keinen der Programmierlizenz heißt...

    was steht in den AGBs der Agentur

    wir sind hier doch keine Rechtsberatung,
    doch ich weiß was ich für Lizenzen ausstellen kann, weil ich meine IT Firma habe..
     
  10. r23

    r23 Well-Known Member

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    Such dir einen Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
     
  11. Whoopie

    Whoopie Member

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    Hallo Monika, hallo R23,

    ich hatte auch nicht um Rechtsberatung gebeten. Nicht ich hatte das Thema Anwalt ins Spiel gebracht, sondern ich habe nur auf einen Vorschlag anderer user reagiert. :wink:

    Was ich hier schreibe, dreht sich nicht in erster Linie um rechtliche Fragen. Da kennt sich der Anwalt sehr gut aus, aber eben nicht mit solch speziellen Details. Um die rechtlich einordnen zu können, muss man auch wissen, was sie bedeuten. Ich habe auch bisher noch keinen Anwalt gefunden, der sich mit IT-Recht auskennt und diese speziellen, technischen Begriffe zuordnen konnte (hatte vor der Wahl des jetzigen Anwaltes schon einige kontaktiert).

    Aber da Du nach den AGB fragst, es gibt keine. Daher habe ich damals auch einen von ihm vorlegten Vertrag nicht unterschrieben, weil dort halt stand, das AGB mit einbezogen werden müssten, die er mir aber nie vorlegt hat. Auch auf seiner homepage finden die sich nicht. Daher wurde alles nur per Angebot und Auftragserteilung ausgehandelt. Und genau dieses alte Angebot ist vollgepackt mit technischen Begriffen, die ein Anwalt nur kennen kann, wenn er neben Jura auch Informatik studiert hätte.

    Die rechtliche Richtung wollte ich hier gar nicht einschlagen. Es ging mir um das Thema Lizenz, worauf sich diese beziehen könnte. Bisher war ich ja immer davon ausgegangen, dass es sich um die wordpress-Lizenz handelt. Das kann aber nicht sein, da man mir hier mitteilte, dass diese kostenlos ist.

    Ich hatte gehofft, dass ich, wenn ich wie von Tubedesigner vorgeschlagen das Angebot mit mehr Details reinstellen könnte, dass einer von Euch da vielleicht was erkennt. Da die Datei aber wie gesagt zu groß ist, geht das leider nicht.

    Ich danke Euch dennoch.

    Gruß
    Whoopie
     
  12. r23

    r23 Well-Known Member

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    Dann habe ich die nicht rechtlichen Fragen überlesen...


    O.k. - dann empfehle ich dir

    Matthias Rosa
    Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

    Hier ein Blog-Posting von ihm
    http://blog-it-recht.de/2014/02/11/der-webdesignvertrag-ein-ueberblick/


    oder

    Timo Schutt
    Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
    Schutt, Waetke Rechtsanwälte

    http://schutt-waetke.de

    Des weiteren solltest du selbst Wissen aufbauen. Hier empfehle ich von Prof. Hoeren: Neuauflage Skript „Internetrecht”
    http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_Internetrecht_April_2015.pdf


    WordPress steht unter der GPL. GNU General Public License https://de.wikipedia.org/wiki/GNU_General_Public_License
    Selbstverständlich muss man diese auch beachten. Warum sollte WordPress keine Lizenz haben?

     
  13. Whoopie

    Whoopie Member

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    Hm, irgendwie kann ich mich hier nicht verständlich machen. :( Liegt sicher an meiner Unkenntnis im Umgang mit Begriffen aus der IT-Welt. Ich suche keinen neuen Anwalt. Dennoch danke ich Dir natürlich für die Empfehlungen. Auch für die links, die werde ich mir auf jeden Fall anschauen.

    Wissen aufbauen ist auf jeden Fall richtig und wichtig, jedoch werde ich kaum innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit genug von der Thematik verstehen, um rechtzeitig vorbereitet zu sein. Es geht schon damit los, dass es für bestimmte Dinge scheinbar zig unterschiedliche Namen gibt. Daher bin ich ja auch hier.

    Die nicht rechtliche Frage ist, worauf sich die von der Werbeagentur erwähnte Lizenz beziehen könnte. Es wurde behauptet, ich hätte für eine "Lizenz der Programmiercodes" zu zahlen. Ihn in dieser Phase der Geschichte danach zu befragen, würde wenig bringen, da er sicher nicht die Wahrheit sagen würde.

    Ich hatte gehofft, dass sich aus den technischen (nicht den rechtlichen) Details seines damaligen Angebots ergeben könnte, worauf sich die "Lizenz" beziehen könnte. Dann könnte ich mich auf mögliche Argumente der Gegenseite vorbereiten.

    Und ich habe auch nie behauptet, wordpress habe keine Lizenzen und dass diese nicht beachtet werden müssten. Ich habe nur geschrieben, dass man mir hier mitteilte, dass diese kostenlos seien. Daraus kann der Rückschluss gezogen werden, dass die Werbeagentur entgegen meiner bisherigen Vermutung die wordpress-Lizenz mit der o. gen. Bemerkung nicht gemeint haben kann, sonst hätte nichts berechnet werden dürfen.

    Vielleicht erklärt sich irgendwer bereit sich das Angebot anzuschauen und nur bezgl. der technischen Punkte – nicht bzgl. der rechtlichen - zu helfen. Ich müsste dann das Angebot aber an eine Mailadresse schicken.

    Gruß
    Whoopie
     
    #13 Whoopie, 13. Juli 2015
    Zuletzt bearbeitet: 13. Juli 2015
  14. bgeissler

    bgeissler Well-Known Member

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    Auszug aus: https://de.wikipedia.org/wiki/GNU_General_Public_License#Copyleft-Prinzip

     
  15. Whoopie

    Whoopie Member

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    Danke bgeissler, aber leider beantwortet das nicht meine Frage danach, welche Lizenz (von der Werbeagentur) gemeint sein könnte. Dies kann (wahrscheinlich) nur bei Sichtung des mir vorliegenden Angebotes beantwortet werden. Leider habe ich noch niemanden gefunden, der mir dabei helfen kann bzw. dem ich dieses Angebot mal vorlegen kann.

    Um mich auf entsprechende Argumente der Gegenseite vorbereiten zu können, müsste ich halt wissen, worauf sich die von ihm erwähnte Lizenz beziehen könnte (eine Theorie würde mir schon reichen, da hier natürlich keiner Gedanken lesen kann). Eine Antwort darauf werde ich von der Gegenseite sicher nicht vor einer Verhandlung bekommen.

    Dennoch, danke für alle bisherigen Hilfen.
     
  16. matrix-22

    matrix-22 Well-Known Member

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    Vielleicht kannst Du hier die Daten Hochladen und zur Verfügung stellen
    http://www.filehosting.at/
    http://www.filefactory.ch/

    Vielleicht welche Seite und wurde irgendwas Programmiert was Du unbedingt gebraucht hast oder nutzt?

    Aber wie die anderen schon sagen ein guter IT-Anwalt kennt sich auch mit den IT Geschichten sehr gut aus.
     
  17. Monika

    Monika Well-Known Member
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    eine Lizenz die keiner von uns ITler kennt ===> sollen wir unsere Glaskugeln befragen, welche Fantasiegeschichten sich diese Agentur ausdachte?

    dein Anwalt und du => ihr habt das Recht diese Lizenz zu sehen...
    zu lesen etc...

    sie muss ja, wenn sie gültig sein sollte Teil des Vertrages sein!

    das alles müßte dir dein Anwalt schon längst erklärt haben, wenn nicht,kennt er sich weder im Vertragsrecht noch IT Recht aus...
    weil ich habe das alles von meiner Anwältin
     
  18. Whoopie

    Whoopie Member

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    Hallo Matrix-22,

    ich habe den link genutzt. Er lautet: http://www.filehosting.at/file/details/498008/Angebot.docx

    Hallo Monika,

    puh, nein, Ihr sollt nicht die Glaskugel befragen. Ich habe auch nie um "raten" gebeten. Aber vielleicht gibt einer der Posten des Angebotes Aufschluss darüber, für was eine Lizenz überhaupt notwendig ist. Also, Ausschlussverfahren. Wenn keine dieser Positionen einer Lizenz bedarf, dann kann ich ausschließen.

    Gruß
    Whoopie
     
  19. Monika

    Monika Well-Known Member
    Ehrenmitglied

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    bei dem Vertrag marschiert meine Anwältin durch, ohne wenn und aber und ohne einen Wimperzuckerer, einfach mal so ...
    selbst junger grad gewordener IT Fachanwalt freut sich über so einen 1. Fall, weil er so klar da liegt...
    meine völlig unjuridisch gebildete Meinung

    und was meine Anwältin sagte, sagte sie mir, aber sie hat nicht widersprochen..
     
  20. Marcus[IS]

    Marcus[IS] Well-Known Member

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    Ich gebe Monika da recht.

    Jeder Anwalt würde das Teil sicher auseinanderpflücken.

    Dem Ding nach dürftest du keine Themes, oder Plugins davon weiter verwenden, weil gar nicht ersichtlich ist was im einzelnen genau an Dienstleistung erbracht wurde und wo welche Änderungen vorgenommen wurden, da dies alles nur Pauschal gehaltene Formulierungen sind.
    Für mich liest sich das eher als Kostenvoranschlag mit mehreren Optionen welche Möglichkeiten zur Realisierung eines Projekt zur Verfügung stünden, aber nicht als Vertrag.

    Ist aber nur meine unjuristische Laien Meinung.
    Ich würde so was nie einem Kunden in die Hand geben.
    Selbst ein unverbindlicher Kostenvoranschlag wäre besser Ausformuliert.
     
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