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Bildrechte

Dieses Thema im Forum "Netzwelten" wurde erstellt von browneyees_by_ge, 11. Februar 2016.

Status des Themas:
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  1. browneyees_by_ge

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    Ihr kennt es ja, jede Seite benötigt Bilder. Wie schaut es denn da mit den Rechten aus, wenn man ein Bild über die Google-Suche herunterlädt? Wo kann man sehen, wer die Rechte hat und ob es überhaupt geschützt ist.
     
  2. bat2.111

    bat2.111 Well-Known Member

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    Grundsätzlich solltest du davon ausgehen, daß JEDES Bild aus einer Google-Suche einen Urheber hat.
    Den findest du z.B. auf einem Logo, direkt durch die Verlinkung des Bildes auf die Urheber-Webseite, oder in den Metadaten des Bildes.
    Falls nicht, empfehle ich dir eine genauerer Recherche zum Urheber- FALLS dich das Bild unbedingt interessiert.

    Wenn du den Urheber gefunden hast, musst du ihn fragen, ob du sein Bild verwenden darfst.
    Ich weiß, daß es hier oft nach dem Prinzip läuft 'Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter', aber das kann nach hinten losgehen, selbst wenn du es nicht für eine gewerbliche Webseite verwenden möchtest.

    Falls dir das Google-Bild nicht so wichtig ist, kannst du ja auch noch in Fotostocks gucken und eine Lizenz sehr günstig erwerben.

    Aufgrund der unüberschaubaren Flut von Bildern im Web ist die Sensibilieiserung zumindest bei den Urhebern wachsend, weil Bilder normalerweise leider ohne zu fragen für eigene Zwecke verwendet werden.
     
    #2 bat2.111, 11. Februar 2016
    Zuletzt bearbeitet: 11. Februar 2016
  3. Tubedesigner

    Tubedesigner Well-Known Member

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    Definiere mal Bilder (Fotos? Grafiken? Gebrauchsgrafiken? Reproduktionen? ...?) und schreibe etwas darüber, zu welchem Verwendungszweck in welchem Land Du sie benötigst, dann kann man Dir auch seriös und differenziert weiter helfen und darüber hinaus auch (sofern überhaupt ein Urheberecht, Copyright, Persönlichkeitsrecht oder Rechte an einer abgebildeten Sache greifen) rechtlich sichere evtl. sogar kostenlose Quellen nennen...
     
  4. bat2.111

    bat2.111 Well-Known Member

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    Ein Foto hat IMMER einen Urheber und der hat IMMER sein Urheberrecht. Der Urheber entscheidet dann, ob er sein Recht wahrnimmt, oder er ein Bild z.B. durch eine CC-Lizenz unter bestimmten Bedingungen frei verfügbar macht.
     
  5. Monika

    Monika Well-Known Member
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    im besten Fall wurde es nach Zeitraum xyz "gemeinfrei"

    ################

    @browneyees_by_ge

    1.sowas fragt man einen Anwalt,
    da geht man zum Schmied und nicht zum Schmiedl

    2. das Netz ist voll von Abmahnungspostings bezüglich Bilder.
    Bilder sind so verdammt heikel, dass ich immer darauf hinweise, nimmst du ein Bild von der Bildersuche, siehst du was auf der Site dazu steht.

    Du weißt aber nicht woher die das Bild haben und ob du auf jemand hereingefallen bist, der sich selbst das Bild "einfach besorgte" und dir etwaig eine falsche Lizenz vorgaukelt!


    Bei Bilder sei extrem heikel!
    Versichere dich tausend Mal, ob du es nehmen darfst, ob du es auch auf fb und CO teilen darfst!


    Frage bei Stockagenturen nach!
    Hebe dir Email auf, die ändern so oft ihre AGB!

    Eine Abmahnung bzüglich Bildern kann dir mehr kosten als Fotos zu kaufen, seriös und nachweisbar.
     
  6. Tubedesigner

    Tubedesigner Well-Known Member

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    Diese Aussage ist so pauschal nicht richtig, selbst wenn sie sich nur auf "Fotos" bezieht.

    Der OP schrieb aber Bilder, ohne zu präzisieren, was er darunter versteht, ist keine seröse Antwort möglich, wie Deine Antwort exemplarisch belegt.

    Ein Foto (nach Recht in D. im Sinne eines Lichtbildes oder Lichtbildwerkes, reine Reproduktionen sind z.B. keine) genießt in D. (und etlichen anderen Ländern) im allg. automatisch den Schutz durch das Urheberrecht (sofern ein eindeutiger Urheber existiert, was nicht immer der Fall sein muss), eine Grafik hingegen muss dafür eine gewisse Schöpfungshöhe besitzen.

    Das Urheberrecht kennt aber selbst für Fotos im o.g. Sinne nicht nur in D. Einschränkungen, so muss ein Urheber die Verwendung von Fotos u.a. im Rahmen eines Zitates, der Erstellung eines neuen Werkes (von ausreichender Schöpfungshöhe), als Beiwerk der Darstellung der Lebenswirklichkeit auch ggf. gegen seinen Willen hinnehmen, d.h. er muss für diese Arten der Fremdverwertung nicht explizit um Zustimmung gefragt werden.

    Desweiteren schränken den Urheber von Fotos im o.g. Sinne wiederum bei der Gewährung von Rechten Zweiten gegenüber Rechte Dritter ein, das sind u.a. Persönlichkeitsrechte von abgebildeten Personen oder auch Eigentumsrechte von abgebildeten Sachen (insb. hier variiert das Recht in einzelnen Ländern selbst innerhalb der EU ganz gewaltig).

    Du scheinst nur eine sehr vage Vorstellung von der Rechtswirklichkeit bzgl. dieses Themas zu haben, da ist es dann immer kritisch auf einer solchen Basis in der breiten Öffentlichkeit darüber referieren zu wollen und merke, nicht alles was seine Claqueure findet, ist auch in der Sache richtig...
     
  7. bat2.111

    bat2.111 Well-Known Member

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    Mitnichten, Tubedesigner.
    Und meine Aussage ist auf jeden Fall korrekt. Fotografiere ich etwas, bin ich IMMER der Urheber mit den entsprechenden Rechten. Diese Urheberrechte trete ich auch durch z.B. den Verkauf eines Bildes nicht ab, ich verkaufe lediglich eine Lizenz.
     
    #7 bat2.111, 12. Februar 2016
    Zuletzt bearbeitet: 12. Februar 2016
  8. SuMu

    SuMu Well-Known Member

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    Wenn ich den Eifelturm in Paris fotografiere - dann auch u. ggf. in mein Blog packe?
     
  9. SirEctor

    SirEctor Well-Known Member
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    Soweit ich weiß schon, er darf nur nicht beleuchtet sein, also bei Nacht :mrgreen:
     
  10. Tubedesigner

    Tubedesigner Well-Known Member

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    Deine Aussage von weiter oben auf die ich mich bezog, lautet

    "(…) Ein Foto hat IMMER einen Urheber und der hat IMMER sein Urheberrecht. (…)"

    und die ist so pauschal eben nicht richtig, wie ich schon oberflächlich ausgeführt habe.


    Deine neue Aussage lautet

    "(…) Fotografiere ich etwas, bin ich IMMER der Urheber mit den entsprechenden Rechten. (…)"

    und die ist auch nicht wirklich richtiger, die gilt zwar in D. und etlichen anderen Ländern für die meisten Fälle, die sich Ottonormalverbraucher so unter dem Vorgang des Fotografierens vorstellt, aber auch nicht für alle Fälle die tatsächlich darunter zu subsumieren sind und auch selbst in D. nicht, festigst Du z.B. durch den Vorgang des Fotografierens nur eine bloße Reproduktion an, gilt Deine Aussage u.a. schon mal nicht.

    Wie ich schon schrieb, scheinst Du nur eine sehr vage Vorstellung von der Rechtswirklichkeit bzgl. dieses komplexen Themas zu haben…
     
  11. Tubedesigner

    Tubedesigner Well-Known Member

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    Da geht es aber nicht um das Urheberrecht des Fotografen, sondern um Rechte Dritter, in diesem Falle das Urheberrecht des Künstlers an seinem Werk der Beleuchtungsinstallation und hier unterscheidet sich das Recht in F. gegenüber dem in D., in D. sind solche Rechte für einen vergleichbaren Fall (i.d.R.) entkräftet, wenn ein Kunstwerk dauerhaft (>2 Jahre) im öffentlich Raum durchgängig fest einen einem Oft installiert ist.

    Im Falle z.B. des verhüllten Reichstages (in D.!) von Chrirsto, stand von vornherein fest, dass es sich nur um eine eng befristete temporäre Kunstinstallation (ob es eine solche war, darüber kann man sicher herzlich streiten, dennoch wurde sie nicht nur juristisch als eine solche gewertet) handelt, daher hat der Künstler als Urheber an seinem Werk weitgehende Rechte, ohne seine Zustimmung war u.a. die Veröffentlichung von Fotos nur im Rahmen redaktioneller Nutzung möglich und das ließen er und seine Frau auch mit einem Team von RAs so durchsetzen, das WWW ist noch voll von den Zeugnissen der Abmahnwelle, die das damals auslöste, bis hinein in "private" Homepages und Hobbyfotocommunities.

    Eine komplexe Rechtsmaterie halt, bei der man mit rudimentär brachialem Rechtsverständnis nicht weit kommt oder sich gar recht schnell Ärger einhandelt…
     
  12. SuMu

    SuMu Well-Known Member

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    Man muss schon sehr aufpassen (und sich immer weiter informieren) ... leider.
     
  13. bat2.111

    bat2.111 Well-Known Member

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    Komisch, ich denke dasselbe von dir. ;)
    Meine Aussagen beziehen sich auf D. Wenn ich in Paris leben würde, würden sie sich auf F beziehen. :lol:

    Den Eifellturm darfst du rein rechtlich gesehen nicht fotografieren und auf deine Webseite packen- auch wenn es bizarr klingt. Es interessiert nur niemanden.
     
  14. Tubedesigner

    Tubedesigner Well-Known Member

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    Du scheinst wohl ein allg. Textverständnisproblem zu haben, meine Aussagen bzgl. Deinen unrichtigen Aussagen weiter oben bezogen sich auch auf D., die Aussage zum Eiffelturm, bezog sich nicht auf eine Deine Aussagen von weiter oben, sondern auf die eines anderen Diskussionsteilnehmers.


    Falls sich Deine Aussage auf den Eiffelturm beziehen sollte, so ist auch diese schon wieder so pauschal nicht richtig, was ist Deine Intonation dahinter, hier in Dauerschleife falsche Tatsachenbehauptungen zu verbreiten, Unwissen und das absichtliche Schüren von Ängsten und Rechtsunsicherheit bei anderen Unwissenden…
     
  15. bat2.111

    bat2.111 Well-Known Member

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    Ich empfehele dir dringend, Fachliteratur zu Rate zu ziehen, insbesondere 'Recht für Fotografen' lege ich dir ans Herz.

    Was du schreibst, ist schlichtweg falsch- ich möchte dir aber nicht zu nahe treten.
    Sicher bist du der Fachmann- und ich raus aus dieser Diskussioin.
     
    #15 bat2.111, 12. Februar 2016
    Zuletzt bearbeitet: 12. Februar 2016
  16. Tubedesigner

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    Kindergarten(!) – Benenne doch einfach welche von meinen Aussagen falsch sein soll und behaupte nicht schon wieder irgendeinen undifferenzierten pauschalen Quatsch.


    Dir und allen anderen hier sei außerdem ein konstruktiver Link

    http://www.fotorecht.de/

    zur Vermeidung von unsinnigen Diskussionen bzgl. des Themas Fotorecht empfohlen, mit Inhalten aus anerkannt kundiger Feder zum ersten Einarbeiten in die komplexe Materie…
     
  17. bat2.111

    bat2.111 Well-Known Member

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    Ich fände es ganz prima, du würdest nicht unsachlich werden und höflich bleiben.
     
  18. Tubedesigner

    Tubedesigner Well-Known Member

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    Der einzige der hier in diesem Thread bisher völlig unsachlich "argumnetiert" bist Du, daher gebe ich diese Bitte an Dich zurück und fordere Dich abermals auf, doch konkret zu benennen, welche meiner Behauptungen Deiner Meinung nach nicht stimmen sollten, ganz besonders stark fände ich es (aber das von jemanden mit Deinem anzunehmenden Kenntnisstand bzgl. der Thematik Fotorecht zu erwarten, könnte schon fast an Unhöflichkeit grenzen), wenn Du Deine Meinung dann auch noch durch Belege untermauern könntest – Danke.
     
  19. bat2.111

    bat2.111 Well-Known Member

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    Das meine ich mit unsachlich und unhöflich.

    Ich gebe dir folgenden Rat: Schau mal in das angegebene Buch und suche mal in der von dir angegebenen Seite- da wirst du sicher fündig hinsichtlich Urheberrecht und zum Thema Eiffelturm.
    Mir wäre meine Zeit zu schade, einem Streithahn wie dir hier auch noch fachlich Nachhilfe zu geben.
     
  20. Tubedesigner

    Tubedesigner Well-Known Member

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    Schön, dass Du das einsiehst und nochmal welche meiner Aussagen sind Deiner Meinung nach falsch?
     
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