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Datenschutz, Privatsphäre: Forderungskatalog der Verbraucherzentrale

Dieses Thema im Forum "BuddyPress" wurde erstellt von bassoprofondo, 13. November 2009.

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  1. bassoprofondo

    bassoprofondo Member

    Registriert seit:
    31. August 2008
    Beiträge:
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    0
    Hi, ich glaube, das dürfte jeden interessieren, der mit BuddyPress eine Community betreibt (oder betreiben wird):
    Nach den Datenskandalen mit Facebook etc. hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZVB) einen Forderungskatalog zum Datenschutz erstellt und Xing, Facebook, MySpace etc. aufgefordert, diesen bis spätestens Januar 2010 umzusetzen. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird überprüft vom VZVB. StudiVZ wurde abgemahnt, ebenso wie Wer-kennt-wen.

    [FONT=&quot]Als bisher einziges (indirektes) Thema im hiesigem Forum. [/FONT] dazu. Da bisher einigstes Thema, hier oben der Verweis/Link darauf.

    Um den hiesigen Usern von BuddyPress nun das googeln zu ersparen füge ich hier mal den Forderungskatalog ein: [FONT=&quot](zentral ist die Forderung, das der User die Kontrolle über seine Daten hat)[/FONT]
    Forderungskatalog:

    [FONT=&quot]Informierte und bewusste Datennutzung und Einwilligung[/FONT][FONT=&quot]
    Anbieter Sozialer Netzwerke müssen sicher stellen, dass Nutzer jederzeit „Herr ihrer Daten“ bleiben. Dieses muss insbesondere gelten für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten. Soweit gesetzlich nicht geregelt, müssen sie umfassend und vollständig informiert werden und ihre Einwilligung erfolgen. Dieses gilt auch im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung zu Werbe- und Marketingzwecken.

    Keine Koppelung von Diensten und Datennutzung
    Die Nutzung einer Internetseite oder eines Internetangebots darf nicht davon abhängig sein, dass der Nutzer in die über die Erfüllung des Vertragszwecks hinausgehende Datennutzung einwilligt.

    Sicherstellung der einfachen Datenlöschung bei Deaktivierung des Accounts
    Die Anbieter handeln entsprechend datenschutzrechtlicher Vorgaben, alle Daten des Nutzers vollständig zu entfernen, wenn dieser seinen Account deaktiviert. Die Abmeldung muss für den Nutzer ohne Hürden möglich sein.

    Verbot grundlosen Speicherns
    Die Anbieter sind verpflichtet, das Verbot der Speicherung von Daten ohne Grund zu beachten.

    Sicherheit und Sorgfaltspflichten
    Plattformbetreiber sind verpflichtet, alle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Datendiebstähle und Systemeinbrüche zu vermeiden, insbesondere regelmäßige Kontrollen durchzuführen, der technischen Sicherheit Vorrang vor Komfortfunktionen zu geben und aktuelle und effektive Technologien zu nutzen. Vor der Einführung technischer Neuerungen werden diese auf ihre Auswirkungen für den Schutz der Daten und Inhalte der Mitglieder umfassend geprüft.

    Kein Auslesen der Daten über Suchmaschinen
    Die Anbieter stellen sicher, dass die Daten nicht ohne ausdrückliche Einwilligung der Nutzer über Suchmaschinen auslesbar sind.

    Minimum an Daten
    Bei Neuanmeldungen beschränken sich Anbieter darauf, ein Minimum an Daten zu erheben, die für die Teilnahme an dem Sozialen Netzwerk erforderlich sind.

    Restriktive Voreinstellung der Nutzerprofile
    Die Nutzerprofile müssen so zugriffseingeschränkt wie möglich voreingestellt sein und die Nutzer müssen sich aktiv für Datenfreigaben entscheiden können.

    Anwendungen von Drittanbietern
    Die Anbieter sorgen bei der Umsetzung von Programmierschnittstellen für externe Anwendungen dafür, dass Dritte nur mit Wissen und Zustimmung der Benutzer auf Daten zugreifen können. Sie tragen ferner technisch wie rechtlich dafür Sorge, dass Schnittstellen nicht zum Missbrauch genutzt werden können. Daten anderer Nutzer werden über Schnittstellen nicht ohne Zustimmung preisgegeben.

    Urheberrecht
    Die Anbieter achten die Urheberrechte der Verbraucher an von ihnen eingestellten Inhalten. Sie verzichten auf eine Verwendung von Inhalten jenseits des vom Nutzer Gewünschten und technisch Begründeten.

    Umfassende Informationen in nutzerfreundlicher Sprache
    Die Anbieter müssen die Nutzer über die möglichen Risiken der Nutzung Sozialer Netzwerke aufklären und die Medienkompetenz entsprechend fördern. Die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen sind in verständlicher Weise zu formulieren.[/FONT]
    [FONT=&quot]- ENDE-
    [/FONT]
    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
    Ich meine, das wird ein Stück technische Arbeit :( für jeden Community-Betreiber. Ist aber absolut zu befürworten und auch in den AGB´s zur berücksichtigen ;).

    LG
    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
    Habe mit diesem Beitrag ja keine Frage gestellt, aber die können ja noch kommen :), zum how to ... z.B. ?! (ich seh mich allerdings überfordert, derartige Fragen zu beantworten).
     
    #1 bassoprofondo, 13. November 2009
    Zuletzt bearbeitet: 13. November 2009
  2. GIGALinux

    GIGALinux Well-Known Member

    Registriert seit:
    28. Dezember 2005
    Beiträge:
    817
    Zustimmungen:
    0
    Für BuddyPress gibt es nur wenige Punkte die von Haus gelöst werden müssen. Der Rest ist AGB-Zeug und hat nichts mit der Technik zu tun.

    Das erfüllt BuddyPress soweit, hier stellt sich halt noch die Frage der verknüpften Daten.

    Erfüllt BuddyPress zurzeit nicht. Wir müssen da auf BuddyPress 1.2 warten, die endlich die passende Komponenten enthält.

    Siehe oben -> BuddyPress 1.2.

    Die hat BuddyPress soweit nicht. Aber das wird sich auch irgendwann mal ändern. Aber da mit BP 1.2 die passenden Optionen kommen, ist das auch nicht das Problem.

    Zusammengefasst: Keine Panik. Wer ein Social Network mit BuddyPress sollte sich keine Sorgen wegen Abmahnung der Verbraucherzentrale machen (außer man heißt Facebook oder StudiVZ). Vieles muss halt über AGBs bzw. Nutzungsbegingungen geregelt werden.

    Ich schließe diesen Thread jetzt, da es jetzt ins rechtliche geht und das sehr sehr dünnes Eis ist.
     
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