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Rechnungsstellung innerhalb der EU

Dieses Thema im Forum "Netzwelten" wurde erstellt von formateins, 16. Oktober 2013.

  1. formateins

    formateins Gast

    Hi,

    Lieferungen sind ja innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten generell steuerbefreit (§4 1b UStG). Auch wenn ich schon mit Steuerberater und Anwalt telefoniert habe: wie handhabt ihr das und wie schaut es aus mit der Beleggeschichte für die Lieferung, die seit dem 01.10.2013 gültig ist? Insbesondere im Rahmen der digitalen Güter würde mich hier die ein oder andere Erfahrung interessieren, da ich vermehrt Kunden auch in den Nachbarländern habe...

    Danke im voraus!
     
  2. alexhell

    alexhell Well-Known Member

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    13. November 2012
    Beiträge:
    180
    Zustimmungen:
    0
    1. Sei vorsichtig mit Digitalen Gütern. Ich vermute, es sind (umsatzsteuer-)rechtlich doch Dienstleistungen. Dann rennt die ganze Sache anders. Sag mal konkret, was Du meinst.

    2. Die Gelangensbestätigung und die anderen Nachweisformen dienen fast ausschließlich dem Mißbrauchsschutz. Meiner Erfahrung nach hat der Betriebsprüfer bei einem plausiblen Sachverhalt auf diese Bestätigungen noch nicht einmal draufgeschaut. Wenn Du auf der sicheren Seite sein willst, dann befolge § 17a UStDV. Wenn Du versendest, dann sollte es bei Kleinmengen durchaus reichen, wenn Du den Paketschein an die Kopie deiner Ausgangsrechnung heftest.

    Hintergrund: Das Thema ist noch relativ frisch. Die Staaten würden gerne sehr sehr restriktive Regelungen durchsetzen, um den Umsatzsteuerbetrug auszumerzen, allerdings widerspricht das dem Bürgerrecht auf (effektive) Warenverkehrsfreiheit.
     
  3. Monika

    Monika Well-Known Member
    Ehrenmitglied

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    soweit meine INFo reicht kommt es auf das digitale Gut an.
    d.h. was meinst du mit digitalen Gütern?

    und nur wenn du dies genau erfragst hast du eine Antwort => allerdings ist meine INFO eher die, dass es mit dem Rückgaberecht Änderungen gab und nichts mit der MWST zu tun hat.

    Habe ich eine AT-xyz Nummer und Du eine De-XYZ Nummer tritt das
    "Reverse Charge Verfahren" in Kraft und wir beide verrechnen nie MWST gegenseitig.
    Bei der Steuererklärung muss dies angegeben werden und die Mwst Nummer muss vorher von Dir kontrolliert werden
    bedauerlicherweise kann man soweit mein Erfahrung akut nur mehr überprüfen , ob sie vergeben ist aber nicht wem sie gehört.

    d.h. meine Rechnungen sehen derart aus, dass ich

    beide Mwst Nummer auf der Rechnung habe,
    den Satz "Das Reverse Charge Verfahren ist anzuwenden" in die Rechnung schreiben muss und bei den Beiträgen (gefühlte tausende Male ) Netto dazuschreiben muss.

    Da manche Finanzämter heikel sind auch noch:
    Rechnungsdatum ist Lieferdatum
    dazuschreibe............ ( Ilovesie) :(

    Das ganze ist aber genauso , wenn es kein EU Land ist, aber das Land sowas wie "De-AT Steuernummern vergibt"
     
    #3 Monika, 17. Oktober 2013
    Zuletzt bearbeitet: 17. Oktober 2013
  4. formateins

    formateins Gast

    Also in Deutschland ist Voraussetzung, dass das Unternehmen im Ausland ebenfalls eine USt.-ID-Nr. hat. Und die hat jedes angemeldete Gewerbe in der EU, das Steuern abführt. Automatisch.

    Auf eine deutsche Rechnung muss die USt.-ID des Kunden drauf, als auch der Vermerk "Steuerbefreit nach §4 blahbla - innergemeinschaftliche Lieferung".

    Digitale Güter sind in der Tat etwas schwierig, aber ich "liefere" tatsächlich immer auf dem Postweg verschiedene Güter (CD/DVD, Print & Co.) an die Kunden. Belegführung mache ich auch.

    Interessant fand ich die Frage des Anwalts, ob ich das "Gut" auch erneut verkaufen kann. Denn offensichtlich liegt hier einer der Argumentationsgründe des FA begraben. Auf die Frage nach einer Webseite habe ich entschlossen mit "JA" geantwortet - schließlich ist die Webseite immer das gleiche Gut. Es gibt sie eben in verschiedenen Farben und Größen. Bei Multimediainhalten kamen wir dann etwas ins Stolpern, deswegen warte ich an der Stelle noch auf konkreteres Feedback.

    Ich bleibe erstmal in diesem Fahrwasser - selbst wenn die Buchprüfer dann sagen: "Nööö, Du musst aber" - dann zahle ich die Steuer eben nach und hab etwas Lehrgeld gelassen. 100% Sicherheit bekommt man eh nicht, es sei denn, man hat einen Familienloyalen Onkel beim FA sitzen... ;)
     
  5. BastianP.

    BastianP. Member

    Registriert seit:
    18. Oktober 2013
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    0
    Hallo,

    ich persönlich achte einfach nur darauf, dass meine Rechnungen korrekt sind. Ich nutze eine Rechnungssoftware (hier z.B.) und wenn ich Fragen habe, rufe ich die einfach an. Die wussten bisher alles ;)

    Irgendeine "Beleggeschichte" beachte ich persönlich nicht...
     
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