05.03.2010, 15:37
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#3 (permalink)
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Registriert seit: 21.01.2010
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| Ich denke es gibt zwei Seiten, die rein rechtliche und die Praxis. Soweit mir bekannt, darfst Du das Bild eines Filmplakates nicht ohne Genehmigung verwenden, nur freut sich ja jeder Verleih/Vertrieb im Zweifelsfall über kostenlose Werbung oder zumindest Aufmerksamkeit.
Bei dem Trailer wäre die Frage, selbst wenn es nur offizielle Trailer sind, inwieweit die auf YouTube überhaupt veröffentlich werden dürfen. Gleiche Sache, wer einen Trailer rausbringt um Leute ins Kino zu locken, freut sich natürlich in der Praxis den auf Youtube hochgeladen zu sehen...aber Juristen könnten daraus sich bei Bedarf eine tolle Mitstörerhaftung für Dich konstruieren.
Kein Rechtsberatung, ich würde mich nicht wahnsinning machen, aber leider ist vieles aus rechtlicher Sicht komplizierter als man sich wünschen würde.
Die Variante von Ammaletu mit dem Promomaterial ist daher sich bei weitem die eleganteste, dann bist Du auf der sicheren Seite. |
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