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Firma bekommt Probleme nicht gelöst - trotzdem zahlen?

Dieses Thema im Forum "Plauderboard" wurde erstellt von sparblog, 20. April 2015.

  1. sparblog

    sparblog Well-Known Member

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    Hallo liebes Forum,

    ich habe vor einiger Zeit eine hier bekannte Wordpress Hilfe Firma beauftragt folgende 2 Probleme meiner Seite zu beheben:

    Cacheproblem: (Beiträge wurden nur noch nach manuelles Löschen des Caches (WP Super Cache) auf der Seite angezeigt.
    Suchproblem: Beiträge wurde nicht mehr chronologisch angezeigt.

    Wir haben uns auf ca. 600€ geeinigt. Von der Firma aus hieß es aber auch gleichzeitig, dass wenn Sie die Probleme in der Zeit nicht finden, dass es teurer wird. Ich habe zugestimmt.

    Nun ist das ganze so: Nachdem die 600€ aufgebraucht waren, konnte a) das Suchproblem nicht gelöst werden und beim Cacheproblem hieß es, ich soll den Server wechseln, nur so wäre eine Problemlösung möglich.

    Mittlerweile ist einige Zeit vergangen, die Rechnung wurde noch nicht bezahlt. Ich konnte das Cacheproblem OHNE Serverwechsel lösen lassen (von einer anderen Firma) und nun soll ich trotzdem 400€ zahlen? Für was nochmal? Für einen falschen Lösungsansatz, der mich einen haufen Geld gekostet hätte? Für ein Suchproblem, welches ebenfalls nicht gelöst werden konnte?

    Wie seht ihr das?
     
  2. Marcus[IS]

    Marcus[IS] Well-Known Member

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    Mojn,

    Auch wenn der Frust jetzt groß ist, lasse dich bitte nicht dazu hinreißen hier Details dies bezüglich zu nennen. Auch wenn du dich im Recht wähnst, eventuell sogar im Recht bist. Aber da kann man dir nur den Tipp geben einen Anwalt aufzusuchen und sich dort beraten lassen, wie sich die Sache rechtlich verhalten würde.
    Anwälte kennen die Gesetze und können den Vertrag den du mit dem Webdesigner geschlossen hast unter die Lupe nehmen, auf welcher Grundlage die 400 Euro Forderung beruht und ob du bei nicht Erfüllen der geforderten Leistung diese auch zahlen musst.
     
  3. sparblog

    sparblog Well-Known Member

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    Also mein Anwalt hat mir dazu geraten keinen Cent dafür zu zahlen.

    Und zu den Details: Ich habe extra nachgefragt, ich darf hier auch den Firmennamen erwähnen, aber eben nur solange alles der Wahrheit entspricht.
     
  4. Marcus[IS]

    Marcus[IS] Well-Known Member

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    Dann hättest du die Sache ja beantwortet. Im Falle der Mahnung würde er dann auch weitere Schritte bezüglich Einspruch der Forderung unternehmen, denke ich mal.

    Gut das musst du dann für dich entscheiden, in wie fern du Details weitergeben willst.
    Ich hatte das oben nur zur Vorsicht erwähnt, da solche Sachen erfahrungsgemäß dann immer hässlich werden können, wenn der Betroffene das meist nicht auf sich sitzen lassen will und sich seinerseits im Recht wähnt. ;)
     
  5. Tion1970

    Tion1970 Member

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    Klar der Anwalt ist da denk ich die beste lösung, aber mal im ernst für was geld bezahlen..für das problem was sie nie gefunden haben, ich denk die andere firma müsste bestätigen das der fehler hätte zu erkenen sein müssen..das ganze geld zahlen würde ich für falsch sehen..aber..ich bin kein anwalt
     
  6. formateins

    formateins Gast

    Grundsätzlichkeiten:
    - Beträge halte ich in einem öff. Forum für unangebracht.
    - Wenn Du schon beim Anwalt warst, ist die Fragestellung im Forum überflüssig.
    - Welches Argument hat der Anwalt angeführt, warum Du die Rechnung _nicht_ zahlen sollst?
    - Durch die Beauftragung hast Du die AGB des Auftragnehmers akzeptiert. Ich denke mal, die hat der Anwalt auch studiert...
    - Der ursprüngliche Dienstleister hat einen Aufwand betrieben, den es zu Vergüten gilt. Das hat nichts mit der Kompetenz des Dienstleisters zu tun - vielmehr mit einem vertraglich geregelten und definierten Ziel.

    Ich sehe das als Dialog an. Der Dienstleister konnte die - ggf. definierten - Ziele nicht erreichen. Du solltest Dich auf eine Abschlagszahlung einigen, die man nach Abhandlung der Zeiterfassung des Dienstleisters (Stundenzettel, etc.) festlegen kann.

    Da wir hier nicht alle Einzelheiten kennen, die tatsächlich relevant wären, ist das nur ein Hinweis. Wenn der Dienstleister sich vertraglich und im Rahmen seiner AGB abgesichert hat, solltest Du Deinen Anwalt nochmal konsultieren. ;)
     
  7. mensmaximus

    mensmaximus Well-Known Member

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    Damit erübrigt sich die Frage, es sei denn, es handelt sich um einen Werkvertrag.
     
  8. Azrael_0815

    Azrael_0815 Well-Known Member

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    Beiträge:
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    Dein Anwalt kann das bestimmt begründen? Ich habe vor nunmehr 12 Jahren auch mein 2. Examen Jura gemacht und neige eher dazu, das wie formateins zu sehen. Du bist einen Vertrag eingegangen mit der Firma und die hat auch was getan, zwar erfolglos, aber sie hat gearbeitet (nehme ich an). Wie also kommt Dein Anwalt auf die Idee, Du müsstest "keinen Cent" zahlen? Evtl. bekommst Du im Klagefall was von den 600.- EUR wieder, evtl. musst Du von den 400.- was bezahlen. Aber vor der Klage würde ich versuchen, mich gütlich zu einigen.
     
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