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Urheberrechtlich geschützte Bilder im Blog einbetten

Dieses Thema im Forum "Plauderboard" wurde erstellt von spurl, 9. Januar 2016.

  1. spurl

    spurl Member

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    5. Januar 2016
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    Hallo zusammen.

    Ich habe vor einer Woche mit meinem Filmblog angefangen und habe mal eine rechtliche Frage.
    Und zwar möchte ich meine Blogeinträge auch mit Bildern aus dem Film schmücken. Könnt ihr mir sagen, was ich da rechtlich beachten muss. Ist es in ordnung wenn ich einfach Pressematerial vom Filmstudio/Filmverleih benutze, welches auf der entsprechenden Website angeboten wird? Oder wie muss man da vorgehen?

    Ich habe leider nichts in der Suchfunktion gefunden, zu dem Thema.


    www.viewlist.net
     
  2. SuMu

    SuMu Well-Known Member

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    5. Januar 2006
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    Ich würde bei den Verlagen anfragen und genau erklären, was ich machen will.
     
  3. Monika

    Monika Well-Known Member
    Ehrenmitglied

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    bei sowas frage ich per E-Mail nach und hebe mir die Antwort auf,
    da es im Zweifelsfall immer wichtig ist sowas im wahrsten Sinn des Wortes "bei der Hand" zu haben, habe ich dafür ganz altmodisch einen analogen Ordner wo ich diese Antworten sammle :)
     
  4. SirEctor

    SirEctor Well-Known Member
    Ehrenmitglied

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    OT: analoge Ordner? Watn dat? Sowas wie Kassetten? :mrgreen:
     
  5. InstaSound

    InstaSound Member

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    Du darfst keinerlei Bilder nutzen außer es wird ausdrücklich erlaubt ;)
     
  6. Tubedesigner

    Tubedesigner Well-Known Member

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    Diese Aussage ist in ihrer Pauschalität völliger Unsinn.

    Sie unterscheidet weder die Art von Bildern (Grafiken, Fotografien, Reproduktionen etc.) noch die Art der Nutzung.

    Selbst wenn sich der Satz nur auf die Veröffentlichung von Fotografien bezöge, so ist er ebenso falsch, denn auch hier kennt das Urheberrecht viele Grenzen, wie in D. u.a. das Zitatrecht, die Schaffung eines neuen Werkes, den seit längerem verstorbenen Urheber und im anderen Ländern noch weitere, wie das Prinzip der fairen Nutzung oder der Nutzung zu Bildungszwecken etc.

    Andererseits gibt es je nach Bildinhalten auch neben dem bloßen Recht des Urhebers, wiederum einschränkende Faktoren wie in D. u.a. die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten oder in anderen Ländern Eigentumsrechte an abgebildeten Gegenständen jenseits von reproduzierten Werken der Kunst.

    Was verleitet jemanden wohl zu einer solchen o.g. pauschalen Aussage, ist es vorauseilender Gehorsam oder die bloße Abwesenheit von Faktenwissen – Letztlich egal, falsch ist sie nun mal und das sollte, weil öffentlich verbreitet, nicht so stehen gelassen werden, sonst glaubt noch ein Ahnungsloser dran und beschränkt sich unnötiger Weise selbst ohne jedes rechtliche Gebot.


    Für speziell am Fotorecht Interessierte, möchte ich noch auf diese HP

    http://www.fotorecht.de/

    mit rechtlich verbrieften sehr umfangreichen gut strukturiert aufgearbeiteten Informationen zum komplexen Thema hinweisen.
     
  7. Monika

    Monika Well-Known Member
    Ehrenmitglied

    Registriert seit:
    4. Juni 2005
    Beiträge:
    14.126
    Zustimmungen:
    2

    [offtopic]

    Nicht ganz. Diese analogen Ordner verbrauchen mehr Platz als Cassetten, dafür geht auch wesentlich mehr rein. Ihr größter Vorteil ist aber, dass sie auch funktionieren, wenn der absoluteste Katastrophenfall "Strom ist aus, Akku leer" Fall eintritt. :mrgreen:
     
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