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Impressumspflicht? oder nur Kontaktformular

Dieses Thema im Forum "Netzwelten" wurde erstellt von KSFrechdachs, 30. Juni 2008.

  1. KSFrechdachs

    KSFrechdachs Member

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    #1 KSFrechdachs, 30. Juni 2008
    Zuletzt bearbeitet: 23. August 2011
  2. marX

    marX Well-Known Member
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  3. KSFrechdachs

    KSFrechdachs Member

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    #3 KSFrechdachs, 30. Juni 2008
    Zuletzt bearbeitet: 23. August 2011
  4. jottlieb

    jottlieb Well-Known Member
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    Ohne Straße hast du keine ladungsfähige Anschrift. Und damit wäre das also nutzlos.
     
  5. Alphawolf

    Alphawolf Well-Known Member
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    Also wenn deine Page wirklich keinerlei Werbung beinhaltet (also keine Banner, Adsense, etc.), und NUR "Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert", dann brauchst du kein Impressum.

    Weitere Infos gibts auch im Wikipedia-Artikel: Impressumspflicht – Wikipedia

    Dort wird aber auch genannt, dass die entsprechende Seite "die Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprechen" soll. Ergo, sofern du über Google gefunden wirst, bist du schon von "öffentlichem Interesse".

    Ich würde also ein Impressum reinmachen, zur Not einfach als Grafik.
     
  6. Soilworker

    Soilworker Well-Known Member

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    Wenn du eine deutsche Top-Level-Domain hast, kann ohnehin jeder deine Adresse aus den Whois-Daten erfahren. In diesem Fall ist es also besser, ein Impressum anzugeben. So kann dir wenigstens niemand wegen eines fehlenden Impressums Ärger machen.
     
  7. fym

    fym Well-Known Member

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    Wenn ein Abmahner ohnehin auf dich "aufmerksam" geworden ist, macht das die Kuh dann auch nicht mehr fetter. Dann doch lieber ein bisschen Mehraufwand für den Anwalt, soll seine Abmahngebühr ja schließlich irgendwie ansatzweise auch mal "verdient" haben ;)
     
  8. Holger71

    Holger71 Well-Known Member

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    Maßgeblich sind für die Impressumspflicht TDG §6 und § 55 Abs. 2 RStV und MDStV § 10 Absatz 3

    Demnach ist ein Impressum mit voller Anschrift und Telefonnummer des Inhabers der Seite für 99% aller Blogs ratsam, ausser du betreibst das ganze in einem Intranet oder schließt jede Indexierung durch Suchmaschinen jeder Art effektiv aus - und wer macht das schon bei einem Online-Blog?

    Sobald Du Werbung über Affiliate Programme oder Adsense oder auch Textlink-Tausch wie Linklift oder bezahlte Dienste wie Trigami nutzt muss zwingend auch noch § 19 Abs. 1 UstG bzw. § 27 a UstG beachtet werden. Wenn nur 1 Cent Gewinn angestrebt wird (auch wenn es nur zur Refinanzierung der Homepage ist) muss nämlich mindestens nebenberuflich Gewerbe angemeldet sein. Alles andere wäre nicht rechtskonform.

    Beratung die verbindlich ist bekommst du dafür jedoch nur beim Anwalt deines Vertrauens :)
     
  9. LastOne

    LastOne Well-Known Member

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    Sobald jemand deine URL hat bekommt er binnen sekunden über ein whois bei www.denic.de so oder so deine Adresse und weiß auch wo du gehostet wirst.... das is also egal, da kannst dann auch alles gleich angeben.

    Wo ist denn das Mehraufwand? Wenn jemand auch nur ein bissel Ahnung hat und das wird ein Anwalt bei Internetrecht oder was auch immer schon haben, dann brauch er keine 30 sekunden um über das whois der denic alle relevanten daten zu bekommen.
     
  10. fym

    fym Well-Known Member

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    <Loriot>Ach.</Loriot>

    ...

    Ein Klick (ich bin noch so nett und verlinke zur denic), Adresse eintippen, noch ein Klick, rausschreiben oder kopieren der Adresse. Kein großer, aber dennoch ein zusätzlicher Aufwand. Da weiß ich dann immerhin, dass ein potentieller Abmahner wenigstens etwas leisten musste. Immerhin.

    ~Smileys lasse ich weg, werden ja anscheinend eh nicht beachtet, hehe
     
  11. LastOne

    LastOne Well-Known Member

    Registriert seit:
    17. Oktober 2005
    Beiträge:
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    Ok, scheint einfach nur ne Frage wie man nen bissel Arbeit definiert :D

    Sowas in der größe mach ich in na Frühstückspause nebenbei :D (nein, bin kein Anwalt und mein nur die größerordnung der arbeit)
     
    #11 LastOne, 16. Juli 2008
    Zuletzt bearbeitet: 16. Juli 2008
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