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[OnlineRecht] Impressum / Datenschutz NUR in der Fußzeile angezeigt ?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines" wurde erstellt von franke12359, 14. September 2014.

  1. franke12359

    franke12359 Member

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    Hallo,
    hier eine Frage an die Kenner des Rechtswesens unter uns:

    Ich möchte wegen Platzmangel im HauptMenü oben die Links zum Impressum / Anbieterkennung / Datenschutz / AGB usw. in die Fußzeile gaaaaaaaanz unten verschieben.

    zu sehen bei http://berlin-woman.de

    Wer hat für solch tun eine kompetente Aussage parat ?
    Ich möchte nicht Opfer eines Abmahn-Anwaltes werden.

    Vielen Dank für Eure Mithilfe!
     
  2. wpchecker

    wpchecker Well-Known Member

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    Warum nicht? Schau dir große Seiten an - die machen das genau so... Hauptsache es
    steht einzeln da..

    -Dies ist keine Rechtsauskunft-
     
    #2 wpchecker, 14. September 2014
    Zuletzt bearbeitet: 14. September 2014
  3. mensmaximus

    mensmaximus Well-Known Member

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    Unzulässig.

    Jüngstes Urteil, LG Stuttgart 26.7.2014

    Kurzform (gefunden bei RA Schwenke):
    Der Link befindet sich [...] am unteren rechten Rand des Profils. Dieser Bereich kann nur durch ein Hinunter-Scrollen erreicht werden. Er ist in sehr kleiner Schriftgröße gehalten, die deutlich hinter den Schriftgrößen der übrigen Text-Passagen des Profils zurückbleibt. Er befindet sich außerdem außerhalb des eigentlichen Textblocks und somit in einem Bereich, dem der Durchschnittsleser keine besondere Aufmerksamkeit mehr schenkt. Er ist daher insgesamt so unauffällig gestaltet, dass er auch von einem Leser mit durchschnittlicher Aufmerksamkeit leicht übersehen wird. Von einer effektiven optischen Wahrnehmbarkeit kann daher keine Rede sein.
     
  4. mensmaximus

    mensmaximus Well-Known Member

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    Bei rechtlichen Fragen sollte man keine Aussagen treffen, wenn man es entweder nicht 100% weiß oder 100% belegen kann. Nur weil andere es machen, bedeutet das nicht, dass es richtig ist.
     
  5. wpchecker

    wpchecker Well-Known Member

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    Das nimmt ja wirklich langsam immer absurdere Züge an o_O
     
  6. mensmaximus

    mensmaximus Well-Known Member

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    TMG und RStV sind eigentlich eindeutig: "[...] immer leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein [...]"
     
  7. gericoach

    gericoach Well-Known Member

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    sind sie doch ebenfalls, wenn sie im footer stehen. verstehe diese Vollidioten Rechtssprechung nicht mehr. Diejenigen, für die solche Regelungen gemacht werden, wissen sowieso nicht, was im Impressum zu finden ist. Diese Bildleser befassen sich garantiert auch nicht mit der Datenschutzerklärung. Auch Stern oder Spiegel haben das Impressum am Ende der Seiten.
     
    #7 gericoach, 14. September 2014
    Zuletzt bearbeitet: 14. September 2014
  8. wpchecker

    wpchecker Well-Known Member

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    Ich verbeuge mich vor deiner Anschauung *verbeug* - wahre Worte <3~
     
  9. mensmaximus

    mensmaximus Well-Known Member

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    Das "unmittelbar" ist im Footer nicht erfüllt.
     
  10. mensmaximus

    mensmaximus Well-Known Member

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    Es gibt Dinge, bei denen lohnt sich eine revolutionäre Haltung, wie z.B. Vorratsdatenspeicherung, Generalverdacht und Abhörregelungen. Die Impressumspflicht gehört sicherlich nicht dazu. Sie mag lästig sein, gibt aber dem Endkunden mehr Sicherheit. Ich empfinde es z.B. als sehr unangenehm, wenn ich auf internationalen Seiten keine Angaben zum Anbieter finde. Das in Europe eine gewisse Überregulierung besteht ist unstrittig. Im Falle des Impressums führt das aber weder zu einer signifikanten Mehrarbeit oder zu Einschränkungen der unternehmerischen Freiheit. Bei den Datenschutzangaben sieht das ganz anders aus und ich bin 110% bei Euch ;)
     
  11. gericoach

    gericoach Well-Known Member

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    #11 gericoach, 14. September 2014
    Zuletzt bearbeitet: 14. September 2014
  12. franke12359

    franke12359 Member

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    Vielen Dank für die interessanten Beiträge!
    Leider habe ich zu diesem Thema exakt die beschriebenen Ärgernisse direkt und indirekt erlebt.
    Insofern liegt die jeweilige Auslegung des Begriffes "unmittelbar" im Auge des jeweiligen Betrachters.
    Das der Link "Impressum" oder "Datenschutz" dann auch ohne Zwischen Klicks zum entsprechenden Inhalt führen muss ist inzwischen unstrittig und auch problemlos machbar.

    Nur wie viel scrollen zum jeweiligen Link ist zumutbar ?
    Wenn ich am Ende einer laaaaaaaangen Seite bin, nützt mir ein Impressum Link im Kopfbereich der Seite genau so viel, als wäre er im Fussbereich und ich bin oben.
    Nun kann man kaum verlangen, alle 50 Zeilen einen Impressums- Link einzubauen....
    Es gibt noch die Möglichkeit mit position:fixed; einen festen Teil des viewports umzuwidmen und sich damit diesen zu verkleinern.
    Für latest-news ticker wird so etwas bereits gemacht.
    Blöd nur, wenn dann mit dem Mobiltelefon die Seite aufgerufen wird.
    Insgesamt sollte man die Seitenanzeige halt nicht so lang gestalten, das liegt aber am Design- Empfinden der jeweiligen Betreiber.
    Und da hat sich das Rechtswesen nicht einzumischen.
    Insofern wird es immer wieder "Grenzfälle" geben, von denen Justizia bekanntlich lebt.

    Vielen Dank für Euer Mitdenken!
     
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