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Wer ist Lizenzinhaber?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines" wurde erstellt von Whoopie, 12. Juli 2015.

Schlagworte:
  1. Monika

    Monika Well-Known Member
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    und selbst wenn jemand contactform7 ändert, müßte er es unter derselben Lizenz weitergeben...
    selbst in der style.css steht die GPL...
     
  2. Whoopie

    Whoopie Member

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    Super, vielen Dank für Eure Kommentare und Einschätzungen.

    Dass das Angebot oder der Kostenvoranschlag nur sehr allgemein gehalten wurde, konnte ich so nicht erkennen. Und wenn Ihr sagt, dass ein Anwalt das erkennen müsste, dann werde ich meinen Anwalt auf jeden Fall darauf ansprechen, besonders da er mir gestern schrieb, ich hätte nichts in der Hand und könne so nichts nachweisen. Muss ich unbedingt klären.

    Seine Aussage bezog er übrigens auch auf ein anderes Thema, dass ich hier nur erwähnen möchte, da ich mir hier auch als Laie sicher bin, im Recht zu sein. Das muss jetzt nicht kommentiert werden. Ich schreibe das nur, um zu zeigen, dass wirklich Gesprächsbedarf mit meinem Anwalt besteht.

    Der Werbemensch sollte bestehende (von ihm früher schon selbst erstellte) Flyer meinen Wünschen entsprechend abändern. Zusätzlich sollten die Texte auf den homepages angepasst werden. Dafür hat er ein schriftliches Angebot (später nannte die Gegenseite es Kostenvoranschlag) erstellt. Anfangs ging die Gegenseite von geschätzten 6 Stunden für die Änderung der Flyer und den Textanpassungen (Texte hatte ich mitgebracht) auf den homepages aus. Nachdem die Flyer (noch nicht die homepages) geändert waren, schickte er ein zweites Angebot (keine Zwischenrechnung), in der er für die Flyer plötzlich fast 12 Stunden gebraucht haben will und die homepages noch dazu kämen. Wenn ich davon ausgehe, dass er für die Textanpassungen der homepages dann wieder 12 Stunden gebraucht hätte, läge die Erhöhung bei 300 %. Selbst bei einem Kostenvoranschlag hätte er die Erhöhung rechtzeitig mitteilen müssen und außerdem dürfte diese auf keinen Fall so viel ausmachen dürfen. Davon war mein Anwalt auch im ersten Gespräch sofort überzeugt. Nun sagt der Anwalt mittlerweile, es könne sein, dass vor Gericht evtl. ein Gutachter bestellt würde, der feststellen soll, wie lange die Arbeiten wirklich dauern dürften. Meiner Meinung (und seiner anfänglichen) nach spielt es keine Rolle wie lange der Designer gebraucht hätte, sondern was er schriftlich angeboten hat. Was ein Gutachter da begutachten soll, ist mir nicht klar. Es besteht also zumindest Klärungsbedarf mit meinem Anwalt wie diese 180 Grad Wende bzgl. seiner ersten Meinung zustande kam.

    Übrigens hatte die Werbeagentur auf meine persönlichen Klärungsversuche die Frage geäußert, was sie denn hätte machen sollen? Hätte sie im ersten Angebot mehr Stunden angeboten, dann hätte ich sicher nichtgebucht. Später wurde mir schriftlich angedroht, entweder ich würde zahlen oder er würde meine homepages sperren, sodass keine Kunden mehr Zugriff hätten. Das konnte zum Glück durch den Anwalt abgewendet werden. Aber das nur am Rande.

    Mit Euren Meinungen werde ich den Anwalt mal konfrontieren. Selbstverständlich ist mir klar, dass es keine rechtsverbindlichen Beratungen sind, die Ihr hier erteilt.

    Ich wünsche Euch noch einen schönen Tag. J

    Lieben Gruß
    Whoopie
     
    #22 Whoopie, 16. Juli 2015
    Zuletzt bearbeitet: 16. Juli 2015
  3. Monika

    Monika Well-Known Member
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    erkläre deinen Anwalt, dasss man zb Contactform 7 fix und fertig kostenfrei runterladen und aktivieren kann

    diese Tätigkeit braucht sage und schreibe => 4 Minuten, wenn man im Adminbereich nicht gleich
    Dashboard => Plugins => Installieren findet...
     
  4. r23

    r23 Well-Known Member

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    und wenn man es sinnvoll verwende möchte - ändert man noch eben ein zwei konstante in der wp-content - sorry - 4 minuten info geht hier _gar nicht_ in der regel muss man bei einigen wald und wiesen hostern auch noch prüfen, warum keine mails ankommen und in der regel muss man das forumlar auch eben an die wünsche des kunden anpassen.
     
  5. Monika

    Monika Well-Known Member
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    diese Website wird bei der Agentur gehostet, die Agentur bietet WP an => also unterstell ich dieser Agentur, dass sie das können...
    muss ich ja, sonst müßt ich sämtliche Angebote die die Threaderstellerin von der Agentur bekam sowas von massiv in frage stellen...
    und bei 120 € pro Monat für das Hosting geh ich auch davon aus....

    ....
     
  6. Tubedesigner

    Tubedesigner Well-Known Member

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    Auweia...

    Position #3 z.B. lässt mich gerade darüber nachdenken, nicht doch wieder Webdesign auch als Auftragsarbeit anzubieten, rund 700 EUR Stundensatz sind schon eine Verlockung - aber nein, nein, so tief möchte ich mich moralisch dann doch nicht in den Morast begeben...

    Und was da unter der Position Programmierung aufgeführt ist, scheint gar keine solche zu sein, zumindest keine Programmierleistung des Webdesigners, da wird der Grat zwischen Wucher und Betrug dann doch recht dünn für diesen.

    Auffällig für ein Geschäftspapier ist auch schon rein formal die extrem hohe Zahl an Tipp- und Rechtschreibfehlern, aber das nur am Rande, auch wenn sich da in meinem Geiste im Gesamtzusammenhang nun ein recht konkretes Bild zu formen beginnt, welches aber politisch zu inkorrekt ist, um es hier zu veröffentlichen.

    Was ich nach wie vor nicht nachvollziehen kann, wofür der Webdesigner jetzt noch Geld haben will, wenn alle Position tatsächlich auch wie aufgeführt bezahlt wurden.

    Ich würde an Deiner Stelle, nachdem ich gecheckt habe, ob da noch Rechte Dritter dranhängen und der Vertrag keine versteckten Fallstricke zu Gunsten des Webdesigners enthält, den Spieß einfach rumdrehen, mir die Seite komplett sichern und auf meinem selbstgebuchten Webspace/Server wieder aufspielen und nutzen.

    Wenn dem Webdesigner das nicht passen sollte, muss er sich nun seinerseits auf den "Rechtsweg" begeben, dazu steht er aber dann erst mal in der Beweispflicht und muss mit allem in Vorlage treten und genau dabei sollte Dir ein kompetenter auch möglichst mit der technischen Seite einigermaßen vertrauten RA beratend zur Seite stehen und Dich im Zweifel juristisch vertreten, auf den ich persönlich dabei sogar verzichten würde, dies aber keinem rate, den ich nicht näher kenne und mit dessen Materie ich nicht ausreichend vertraut bin.
     
    #26 Tubedesigner, 16. Juli 2015
    Zuletzt bearbeitet: 16. Juli 2015
  7. Whoopie

    Whoopie Member

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    Ihr seid super. Danke.

    Rechte Dritter sind nicht betroffen und es wurde alles von mir beglichen. Das bestreitet die Gegenseite auch nicht.

    Die Homepages auf einen eigenen Server ziehen? Dazu muss man an die Quelldateien und offenen Dateien herankommen oder? Reicht zum Rüberziehen ein Adminzugang (den hat er mir damals eingerichtet)?

    Klar, dann müsste er selbst klagen, das stimmt.


    Hier noch für Interessierte:

    Da Tubedesigner fragte, wofür der Werbemensch jetzt noch Geld will, schreibe ich mal für alle, die es interessiert, was er früher forderte und was er jetzt „kulanterweise“ haben will. Es geht nicht einen Wunsch nach rechtlicher Beratung, nur um Information an alle Interessierten. Damit Ihr mal versteht wie man „richtig“ berechnet ;). Und vielleicht haben andere ja mal ähnliche Probleme, dann teile ich später gerne mit wie das alles ausging.


    1. Nutzungsrechte Homepages
    Erstellung von drei homepages wurde gem. dem vorgelegten Angebot (auch wenn dies ursprünglich nur zwei Webseiten vorsah) erstellt. Alles in allem für drei Homepages 4.900,00 €/ netto. Von Nutzungsrechten steht da nichts, einen Vertrag über Homepages gibt es nicht. Wie „sauber“ dieses Angebot wirklich ist, erahne ich nun nach Euren Ausführungen. Zwar verstehe ich nicht wie Tubedesigner auf 700,00 € Stundensatz kommt, aber egal. Sauber ist das Angebot nicht, das habe ich verstanden.

    Der Werbemensch hat mir bereits in 2013 Adminrechte gewährt. Für mich heißt das indirekte Freigabe der Nutzungsrechte im Stile von „Du darfst auch an der Programmierung rumdoktern.“ Warum sonst sollte er die Adminrechte freigeben? Er hat mir damals auch eine Schulung erteilt (zumindest, was redaktionelle Änderungen angeht).

    Seine jetzige Forderung: Änderungen am Design seien nach einem Umzug zu einem anderen Anbieter beim ihm zu erbitten bzw. zu erkaufen.

    2. Lizenz

    Abgesehen davon, dass die (Grund-) Lizenz von Wordpress wie ich jetzt weiß kostenlos ist, kann es ja sein, dass er von anderen Lizenzen ( die er dann genau benennen müsste) spricht. Aber selbst wenn dem so ist, so hat er bereits in 2013 mitgeteilt, dass die Kosten für die „Lizenz des Programmiercodes“ (seine Wortwahl) bereits in der damaligen Rechnung enthalten sind.

    Außerdem hätte er mir die Wordpresslizenz – was ich auch durch Euch gelernt habe – vorlegen müssen. Hat er aber nicht. Die wurde nie erwähnt.

    Alleine dem Umstand, dass diese kostenlos ist, ist doch schon zu entnehmen, dass er mir diesbgzl. gar keine Nutzungsrechte verkaufen kann.

    3. Domains

    Er war bis vor ein paar Monaten (seiner Aussage nach „irrtümlich“) bei als Domaininhaber eingetragen und ich als Admin. Auf meinen Hinweis hin hat er das geändert.

    Als ich meinen Wunsch äußerte den Anbieter zu wechseln, behauptete er, er hätte bei seinem Provider „leider“ eine Kündigungsfrist von drei Monaten, daher müsse ich ein weiteres Jahr dabei bleiben. Ich teilte ihm mit, dass seine Vereinbarungen mit seinem Provider auf mich keine Auswirkungen hätten, da nicht mit mir vereinbart. Gleichzeitig forderte ich die Vorlage dieser Vereinbarung, was er verweigerte. Auch den Namen des Providers nannte er nicht. Diesen fand ich raus und fragte dort nach. Die Kündigungsfristen betragen dort einen Monat und nicht drei.

    Dann behauptete er, er habe sich „geirrt“. Zwar betrage die Kündigungsfrist wirklich nur einen Monat, aber ich müsse dennoch Domaingebühren für ein ganzes Jahr zahlen und dann beim von mir neu gewählten Provider eben für die selbe Zeit auch noch. Für mich bedeute das angeblich doppelte Domaingebühren für ein Jahr. Der Provider teilte mir auf Nachfrage mit, dass ich als Domaininhaberin eingetragen sei und natürlich jederzeit nach Erhalt des Authcodes wechseln könne, ohne dass ich dann dort weitere Domainkosten zu bezahlen hätte. Wie der Werbemensch auf diese Forderung komme, könne man dort nicht beurteilen.

    4. Hosting

    Die Kosten für das Hosting von drei Homepages incl. Domaingebühren betragen pro Jahr 496,98 €/ netto pro Jahr.

    Mittlerweile hat mir ein Programmierer gesagt, dass die Höhe im Hinblick darauf, dass es sich nur um 500 MB Webspace und nur 1 GB Transfervolumen/ Monat betrage, eine Frechheit sei.

    Nach eigenen Aussagen des Werbemenschen liegen meine Homepages auf einem Server, auf dem insgesamt 100 seiner Kunden lägen. Für die Miete bezahle er 700,00 im Monat. Den 100 Kunden berechne er zusammen 1.000,00 €.

    5. Nutzungsrechte Flyer

    Die Gestaltung eines Flyers berechnete er 1.280,00 € netto zzgl. Kosten für dort verwendetes Logo 480,00 €. Das Logo wird allerdings nicht nur für die Flyer genutzt, sondern auch für Briefpapier und Homepages. Eingeräumte Nutzungsrechte Vertrag aus 2013:

    "inhaltlich für Verwendung des Logos auf Briefpapier, Flyer, Webseite
    räumlich unbeschränkt auf Gestaltung von Logo, Briefpapier, Visitenkaren und Flyerentwurf
    zeitlich unbefristet"


    Was nützt mir die Logonutzung auf dem Flyer, wenn ich den Flyer selbst nicht bearbeiten darf?

    Weiter war diesbzgl. Nichts vereinbart. Und wie gesagt – schon 2013 räumte er mir Adminrechte ein.

    Seine jetzige Forderung: ich soll 800,00 € buyout-Kosten für die Herausgabe der offenen Dateien der beiden Flyer zahlen.

    6. Änderung von Flyern
    Dazu hatte ich im letzten Beitrag schon geschrieben. Preissteigerung wegen angeblich erhöhtem Zeitaufwand = 300 %, ohne rechtzeitige Ankündigung.

    7. Urheberrecht
    Nach Sichtung diverser Urteile (u. a. BGH) dürften seine Entwürfe gar keinen Urheberrechtsschutz genießen wegen fehlender Schöpfungshöhe. Wenn ich mit dieser Theorie recht hätte (was natürlich rechtlich noch geklärt werden muss), dann greift hier das Urheberrecht gar nicht. Und nur der Urheber kann Nutzungsrechte abtreten.

    Abgesehen davon sehe ich mich als Lieferantin der Texte als Miturheberin.


    Euch noch einen schönen Tag.

    Gruß
    Whoopie
     
    #27 Whoopie, 16. Juli 2015
    Zuletzt bearbeitet: 16. Juli 2015
  8. Monika

    Monika Well-Known Member
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    allein schon die Tatsache, dass du als Domaineignerin keinen FTP zugang hast ist eine Frechheit => da beißt die Maus keinen Faden ab...

    klar kann man das Design auch aus dem Admin ziehen,
    gut kompliziert aber es geht...:)

    die Inhalte bekommst sowieso

    die Domain muss er freigeben, wenn du umziehen magst..
    ich hoff du stehst unter whois com als Eignerin drin und nicht die Agentur...
     
  9. Monika

    Monika Well-Known Member
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    ok gut er muss ja auch was tun, darf ja am Server verdienen keine Frage...

    hetzner gilt als einer der doch sehr guten Hoster und er ist sicher kein Billigshoster

    https://www.hetzner.de/de/hosting/produktmatrix/managed-server-produktmatrix

    einer meiner Kunden leistet nginx => auf einem Highspeeddingens Server,
    mit wenigen Kunden drauf und er zahlt pro Monat 29.-€
    bei seiner Agentur


    ich sag es in meiner saloppen Wiener diplomatischen Art und Weise, auf die charmanteste Art und Weise :
    ich hätt dich gern als Kundin :) :) und eine Kreuzfahrt => 6 Wochen wäre gesichert...
     
  10. Whoopie

    Whoopie Member

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    Ja, ich stehe bei whois als Domaininhaberin drinnen. Jedoch erst seit einigen Monaten, da er sich zuvor "irrtümlich" selbst als Domaininhaber eingetragen hatte. Nachdem ich ihn auf seinen "Irrtum" hingewiesen habe, hat er das geändert.

    Provider ist übrigens die Domainfactory.

    Kreuzfahrt für 6 Wochen......gggg...vielleicht sogar für alle, die hier geholfen haben.. Ich hoffe, ich konnte Dir jetzt "beibringen" wie man berechnet.
     
  11. Monika

    Monika Well-Known Member
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    ich hab grad Lachtränen, ja konntest du, ich habe den Dagobertschen Blick bekommen und meine Bestandskunden beginnen bereits zu stöhnen :)

    https://www.df.eu/de/server-hosting/managed-server/produktdetails/

    um das Geld hättest du dort deinen kleinen, feinen eigenen Server => nur mal so in den Raum geschoben...:twisted:

    ich hoff du kannst dies mit einem lachenden und weinenden Auge betrachten ...
     
  12. Brawler

    Brawler Gast

    Hallo,

    interessanter Beitrag. :)

    Ich reduziere das einfach einmal auf die eigentliche Fragestellung: sofern der Anbieter im Angebot oder seinen (zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen) AGB ein Nutzungsrecht definiert hat, sind Deine Ansprüche klar geregelt. Hier ist zu dem Thema ein einfacher und verständlicher Beitrag zu finden: http://www.designerdock.de/extras/recht-in-der-kommunikationsbranche-/was-sind-nutzungsrechte

    Auf den Punkt gebracht erwirbst Du mit Deiner Beauftragung lediglich ein Nutzungsrecht der Sache. Egal ob Webseite oder Drucksachen. Leider gibt es etliche schwarze Schafe unter den Dienstleistern, die dann bei kleinsten Aktualisierungen horrende Summen verlangen. Sofern der Anbieter also ein Nutzungsrecht definiert hat, bist Du ihm leider mündig. Das Nutzungsrecht tangiert nicht das Urheberrecht. Wenn Du bspw. die Herausgabe der Daten vom offenen Flyer (also Quelldaten) verlangst, muss er als Urheber dem nicht entsprechen. In der Regel wird dann mit relativ schmerzhaften Summen für den käuflichen Erwerb gespielt.

    Ratschlag: neu machen (lassen) ist häufig günstiger und weniger stressig.

    Was das Thema der Lizenz betrifft: Dazu müsste man die zugrundeliegende Lizenz selbst in anschein nehmen. In 95% der Fälle ist eine Lizenz nicht übertragbar - somit hätte er Dir diese nicht in Rechnung stellen dürfen (was bei einschlägigen Marktplätzen durchaus hart verfolgt wird).

    Die restlichen Dinge schreibe ich per PN. :)
     
  13. Monika

    Monika Well-Known Member
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    hier wurden Programmierleistungen angeführt => noch dazu bei einer Software mit GPL

    von welchen Nutzungsrechten eines Designers sprichst du?

    "Bei urheberrechtlich schutzfähigen Leistungen sichert das Urheberrecht automatisch ab, dass der Kunde, auch ohne dass dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wird, nur so viele Nutzungsrechte erhält, wie es dem Vertragszweck entspricht."

    WebDesign fällt nicht darunter => habe mich deswegen schon verdammt oft aufgeregt....

    auf der Website der Agentur ist keine AGB zu finden und bei dem Angebot ist auch keine zu finden und selbst wenn, dann stehen dem Kunden seine Inhalte zur Verfügung, die kann er immerhin selbst da hineinschreiben ...

    also so pauschal ist das für mich nicht hier sichtbar wie du das obig schreibst...
     
  14. Brawler

    Brawler Gast

    Hallo Monika,

    Nutzungsrecht für den Auftraggeber, nicht den Ersteller. Wenn ich als Agentur oder Dienstleister tätig werde, wird in der Regel ein urheberrechtliches Nutzungsrecht für das (definierte) Werk eingeräumt. Webdesign fällt natürlich darunter - warum sollte es nicht? Die Gestaltung und Programmierung eines Themes für WordPress ist eine (kreative) Dienstleistung - was der Anbieter wohl auch argumentativ mit der "Lizenz" meint.

    Das vollständige Angebot liegt nicht vor - ebenso die AGB's, die es zu prüfen gilt. Sofern es sich aber um eine... ich nenne es einmal "solide" Werbeagentur handelt, werden AGB vorhanden sein und diese auch einen entsprechenden Passus zu den Nutzungsrechten enthalten (vorr. einfaches Nutzungsrecht). Das Angebot selbst - zumindest der vorhandene Teil - lässt nicht darauf schließen, dass dort eine Regelung zum Nutzungsrecht verankert ist.

    Davon abgesehen sollte man hier ggf. anders verfahren und sich nicht von der Komplexität irgendwelcher rechtlichen Rahmenbedinungen erschlagen lassen. Was ist das Ziel und wie kann es mit einfachsten Mitteln erreicht werden? Webseite zu einem anderen Provider umziehen (tangiert das Nutzungsrecht nicht)? Neuen Flyer erstellen (lassen) anstatt sich mit dem bisherigen Anbieter zu streiten?

    Eine Einigung scheint ja nun nicht mehr wirklich produktiv möglich zu sein.
     
  15. Whoopie

    Whoopie Member

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    Hallo Monika,

    jetzt nee oder?!?!…Wenn ich die Aufstellung von domainfactory so sehe, dann könntest Du zu der
    6-wöchigen Kreuzfahrt noch alle Landausflüge, captains dinner und nächtlichen Callboybesuche buchen, wenn ich Deine Kundin wäre. Ich selbst würde neben…nein UNTER (der Platz daneben ist noch zu gut für mich) dem Maschinenraum hausen und müsste an Bord mitarbeiten. *KREISCH*

    Selbst bei dem kleinsten Server hätte ich neben den 99 anderen Kunden immer noch 10 GB für mich alleine und kostenloses Transfervolumen (ich heul gleich :???:, hieße neben den anderen 99 Kunden müsste ich 1,00 € pro Monat zahlen + Kosten für evtl. andere hosting-Leistungen und da wären dann alle drei homepages drauf (wenn ich das richtig verstanden habe).

    Ich „hör“ Dich schon lachen. Ja, ja, Kinder können grausam sein. :D Aber da mein Blut 1/8 österreichisch ist, sei Dir großzügig verziehen.

    Ich Dummchen bin bestimmt der Gag auf allen Webdesigner-Parties:mrgreen:

    Nein, im Ernst. Das ist ein sehr hilfreicher (Domainfactory-)Link. Nach sowas habe ich u. a. gesucht.

    Du schriebst: "Bei urheberrechtlich schutzfähigen Leistungen sichert das Urheberrecht automatisch ab, dass der Kunde, auch ohne dass dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wird, nur so viele Nutzungsrechte erhält, wie es dem Vertragszweck entspricht."

    WebDesign fällt nicht darunter => habe mich deswegen schon verdammt oft aufgeregt....“
    (Du siehst, sogar zu blond zum Zitieren)

    Wie kommst Du darauf, dass Webdesign nicht darunter fällt? Gibt es da eine rechtlich verwertbare Quelle? Ein Urteil?


    Hallo Brawler,

    danke für den link.

    Im Bezug auf die Homepages wurde gar nichts bzgl. der Nutzungsrechte vereinbart. Die Vereinbarung (siehe teilweise unter den Punkten 4. Und 5.) bezog sich nach seinen eigenen Aussagen auch nicht auf die Homepages. Sofern das corporate design dazu gehört hieß es auf den Angeboten immer „zeitlich und räumlich unbegrenzt“. Zum Rest hieß es damals:

    4. Nutzungsrechteinräumung
    Mit der vollständigen Zahlung der Vergütung nach Ziffer 5 erwirbt der Auftraggeber die ausschließlichen Nutzungsrechte an den grafischen Gestaltungen nach dem im AGD-Tarif für Design-Leistungen vereinbarten Umfang

    • Inhaltlich für folgende Nutzungsarten. Verwendung des Logos auf Briefpaper, Flyer, Webseite
    • Räumlich unbeschränkt auf Gestaltung von Logo, Visitenkarte, Briefpapier, Flyerentwurf
    • Zeitlich unbefristet
    5. Vergütung
    Die Vergütung der Agentur setzt sich zusammen aus der Vergütung für die jeweiligen Entwurfs- und Reinzeichnungsarbeiten sowie derjenigen für die Nutzungsrechtseinräumung. Für die Entwurfs- und Reinzeichnungsarbeiten wird ein Stundenlohn von 80,00 € zugrunde gelegt. Wenn der Auftraggeber die Entwürfe nutzt ist KEINE zusätzliche Nutzungsgebühr zu entrichten.

    Die AGB von AGD hatte er in dieser Vereinbarung (der ich wochenlang hinterherlaufen musste) zwar erwähnt, jedoch nie vorgelegt. Auf seiner Homepage gibt es keinen link zu irgendwelchen AGB.

    Dass er nicht seriös ist, wurde mir spätestens nach Äußerungen wie „Ich habe Ihnen mein zweites Angebot nicht vorlegt, um zu diskutieren, sondern damit Sie es bezahlen“ klar. Mein Vorschlag die Druckarbeiten an Flyeralarm zu geben wurden kommentiert mit „Flyeralarm, wenn ich das schon höre!“. Allerspätestens dann als er meinen Gesprächsangeboten mit einem Nötigungsversuch begegnete „Ich diskutiere nicht weiter. Wenn Sie nicht zahlen, sperre ich Ihre Homepages.“

    Das Nutzungsrecht tangiert nicht das Urheberrecht, das stimmt. Aber umgekehrt ist es der Fall. Ob ich Nutzungsrechte überhaupt bei ihm erwerben muss, ist für mich noch fraglich, denn die kann nur der Urheber vergeben. Und nach dem, was ich so an Urteilen recherchiert habe, habe ich starke Zweifel daran, dass das bei der geringen Schöpfungshöhe z. B. der Flyer überhaupt greift. Zudem hieß es im bekannten Fall „Geburtstagszug“, dass kein Missverhältnis zwischen Preis für das Design und dem später vom Kunden erwirtschafteten Erlös bestehen darf. Das tut es in meinem Fall aber sehr. Der Preis der Flyer (und allem anderen) war hoch, der Erlös durch diese Maßnahmen kaum messbar. Dann nochmal beteiligt zu werden, halte ich rechtlich für fraglich. Kann mich aber täuschen.

    Außerdem bin ich durch das Einbringen der Texte, der Vorgabe der Platzierungen und mindestens eines Fotos Miturheberin.

    Falls der Urheberrechtsschutz aber doch greifen sollte, so wiederhole ich, da er mir bereits von Beginn an Adminrechte eingeräumt hat, hat er schlimmstenfalls stillschweigend den Zugang zu den Quelldaten gewährt, was mein Argument, dass wir das auch so besprochen hatten (Vertragszweck), stärkt. Daraus ergibt sich – meiner Meinung nach – dass der Vertragszweck von vorneherein auch ihm klar war. Zudem hat er mich geschult, zumindest was redaktionelle Änderungen angeht. Also wusste er, dass ich auch selbst ändern will.

    Neu machen habe ich schon überlegt, aber als Kleinstunternehmerin, die aufstockendes ALG II bezieht, ist das nicht drin. Außerdem gehe ich gerade immer mehr von dieser Idee weg, wenn ich bedenke oder durch Eure Hilfen merken, wie sehr ich verarscht wurde.

    Zur Lizenz ist zu sagen, dass – wie ich die anderen User verstanden habe – aus dem Ursprungsangebot für die Homepages kein Punkt hervorgeht, wofür man eine Lizenz bräuchte. Einzig die Wordpresslizenz käme in Frage und die muss kostenlos zur Verfügung gestellt werden wie Du ja auch schreibst.

    Du schriebst: Die Gestaltung und Programmierung eines Themes für WordPress ist eine (kreative) Dienstleistung - was der Anbieter wohl auch argumentativ mit der "Lizenz" meint.

    Könnte natürlich sein, dass er das meint, aber dann hätte ich in 2013 schon dafür bezahlt, da die Kosten für die Lizenz (welche auch immer gemeint war) damals schon berechnet hat.

    Meine Ziele sind:
    1. Umzug meiner homepages bei Änderungsmöglichkeiten durch den späteren Anbieter, also werden die entsprechenden Zugänge benötigt. Kündigungsfristen wurden mit mir nicht vereinbart, aber
    Er will bestimmen, wann ich umziehe
    Bei späteren Änderungen will er jedes Mal gebeten oder bezahlt werden
    Das würde bedeuten, dass ich ihn bezahle für das Recht auf Nutzung und den späteren Anbieter für seine Arbeiten.

    2. Herausgabe der offenen Dateien der Flyer, um diese ändern und in Eigenregie drucken lassen zu können. Die Texte stammen eh von mir. Deren Platzierung habe ich vorgegeben. Rechte an den Logos sind auch laut seiner Angebote unbeschränkt vereinbart. Die Bilder wurden bei fotolia gekauft. Aus mehr besteht so ein Flyer kaum. Nur das Zusammensetzung all dieser Komponenten soll das Urheberrecht aktivieren? Kaum vorstellbar.Dies will er nur gegen Zahlung von buyout-Kosten für ohnehin teure regional genutzte Flyer. Dafür will er 800,00 € haben.

    3. Keine weitere Zahlung von Domaingebühren bei seinem Provider für ein weiteres Jahr.
    Hier behauptet er, das gehe nicht, weil seine Vereinbarung mit dem Provider das nicht zulasse. Der Provider weiß davon nichts.

    4. Zahlung der Änderung der Flyer gem. ursprünglichem Angebot, aber sicher keine 300%-ige Steigerung.
    Auf nichts davon will er sich einlassen. Wie gesagt, neu erstellen: Kleinstunternehmerin + aufstockendes ALG II. Und ich wüsste auch nicht, warum ich doppelt zahlen soll. Ich habe bis jetzt – ohne diese Aktion hier – mindestens 14.000,00 €/ brutto gezahlt als Kleinstunternehmerin, die nur regional (Umkreis 50 km) tätig werden kann. Das schmeiße ich nicht zum Fenster raus, auch wenn ich verstehe, was Du meinst.

    Eine Einigung ist nicht möglich, das stimmt. Leider. Aber soll das Opfer aufgeben, nur weil der Täter uneinsichtig ist? Das würde den schwarzen Schafen Eurer Branche. Tür und Tor öffnen. Ich bin echt ein umgänglicher Mensch, aber irgendwo ist Schluss.

    Aber auch wenn – oder gerade weil – wir nicht in allen Punkten übereinstimmen, finde ich die Diskussion hilfreich, denn diese oder ähnliche Argumente könnten von der Gegenseite oder vom Richter auch kommen, dann bin ich besser darauf vorbereitet.

    Brawler, Deine PN beantworte ich parallel.

    Gruß
    Whoopie (die sich ehrfürchtig vor Euch in den Staub wirft …:mrgreen: )
     
    #35 Whoopie, 16. Juli 2015
    Zuletzt bearbeitet: 17. Juli 2015
  16. Monika

    Monika Well-Known Member
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    1. gehe zu Dashboard => Werkzeuge und klicke dort auf Export
    damit holst du dir eine Datei, die alle deine Beiträge und Seiten enthält,
    nicht enthalten sind das Navigationsmenü
    schwieriger wirds mit den Uploads, also Bilder ... aber gut, deine Inhalte sind alle da

    2. gehe zu Dashboard => Plugins
    mache dort einen Screenshot => damit sind alle verwendeten Plugins nachvollziehbar

    damit etwas geschützt ist brauchts eine Schöpfungshöhe..
    http://www.gruenderszene.de/allgemein/webdesign-urheberrecht

    meine eigene Erfahrung: im Jahr 2008/2009 hat jemand aus einem spanisch sprechenden Land eine meiner Websites 1:1 kopiert und übernommen

    es waren sogar noch die internen Links auf meine Website...

    1. ich klagte
    1a ich verlor wegen des Designs => keine Schöpfungshöhe und damals hatte die Site ein wirklich individuelles Design,
    heut sehen ja alle gleich aus
    1b ich verlor sogar wegen der Inhalte, weil er die auf spanisch übersetzt hatte... es waren damals 220 Fachbeiträge zum Thema WebDesign
    und um überhaupt die Klagschrift einreichen zu können, musste ich alle die von ihm "genommenen " Beiträge auf spanisch übersetzen lassen, damit die Gleichheit da ist..
    was so eine Übersetzung kostet mag ich nicht nochmal mir selbst vor Augen führen...

    Grund warum ich verlor: eine Übersetzung ist eben keine 1:1 Kopie....

    CSS, CMS, stehen ja unter GPL => weil WP darunter fällt...

    auch beim CSS deines Themes steht diese Lizenz dabei...

    und ich hatte einen bis heute anerkannten Internet Anwalt...

    seither bin ich gewarnt und seither mache ich auch für Künden keine "Vorabdesigns" mehr, weil diese kreative Leistung nicht geschützt ist..
    der Kunde kann quasi meinen bei der Angebotslegung mitgeschickten Websitedesign Vorschlag jederzeit von jemand andren umsetzen lassen und ich könnte nichts dagegen tun.

    Meta tags, meta description könnte geschützt sein, das wäre von einem Anwalt zu klären..
     
  17. Marcus[IS]

    Marcus[IS] Well-Known Member

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    23. August 2009
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    Ist ja voll der Hammer.

    Da meint man man ist im Recht und bekommt dann gesagt ätsch bätsch hast kein Recht.

    Ja ich glaube da wäre ich auch mächtig sauer.
     
  18. Brawler

    Brawler Gast

    Guten Morgen,

    einen Präzedenzfall habe ich auch selber. Vor mehr als 10 Jahren wurde im Kundenauftrag eine CD-ROM-Anwendung erstellt. Komplexer Konfigurator für variantenreiche Produkte. Budget von 120.000 DM, in dem ebenfalls noch ein paar Print-Angelegenheiten untergebracht waren. Nach dem erfolgreichen Abschluss verlangte der Auftraggeber die Herausgabe der Quelldaten (aus verschiedenen Gründen). Mit dem Verweis auf das Nutzungsrecht und die im Angebot sowie den AGB verankerten Hinweise, dass Quelldaten nicht zum Auftragsumfang gehören, wollte er sich nicht abspeisen lassen. Folglich flatterte ein anwaltliches Schreiben ins Haus, das wiederum anwaltlich beantwortet wurde. Nach einer Weile traf man sich vor Gericht (eine Mediation war nicht erfolgreich) und bekam Recht. Trotzdem gab es ein shake-hands, weil man sich im Nachgang auf einen für beide Seiten zufriedenstellenden Betrag einigte, damit die Quelldaten übergeben werden konnten. Den Ärger im Vorfeld (reines Kräftemessen) hätte man sich also sparen können.

    Deine Ausgaben - gemessen am Nutzwert - stehen leider in der Tat in keiner Relation. Du bist schlecht beraten und gefühlt auch über den Tisch gezogen worden.

    Der Anbieter hat unter dem Strich für Dich ein WordPress-Theme erstellt. Dazu hat er ein bereits vorhandenes Theme verwendet und auf Basis seiner Gestaltungsvorlage angepasst. Damit ist er Urheber des Designs, genauso wie beim Flyer. Es sei denn, er hat diese Dinge selber extern eingekauft (was man nachweisen müsste).

    Erste Schritte hat Monika ja bereits aufgezeigt. Wenn Du die Webseite nicht mehr bei ihm Hosten lassen willst, dann zieh einfach um. Kündige das Webhosting, teile den den neuen Provider mit und lass Dir die Daten (Webseite + Datenbank) übermitteln (da Du das ja selber nicht machen kannst/darfst). Kommt er dem nicht nach, macht er sich strafbar. Darüber hinaus kann man einen Verdienstausfall geltend machen, aber soweit muss es nicht kommen.

    Was den Flyer betrifft, habe ich einen Artikel für Dich: http://rechtsanwalt-schwenke.de/muss-eine-agentur-rohdaten-und-druckvorlagen-an-kunden-herausgeben

    Unabhängig davon der Tipp: hast Du den Flyer als PDF? Falls ja, dann zoom bitte einfach mal rein (500% oder mehr) und schau, ob die Bilder stark verpixeln. Falls Nein, kann man das PDF als Reprovorlage verwenden. Nicht direkt, da die Beschnittzugabe fehlt und Deine Änderungen noch mit einfließen müssen. Der geneigte Mediengestalter kann das aber mit relativ geringem Aufwand lösen. :)
     
  19. Whoopie

    Whoopie Member

    Registriert seit:
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    Beiträge:
    22
    Zustimmungen:
    0
    Hallo Monika,

    ich habe mal auf einer meiner drei Webseiten geguckt:

    Dass mit dem Exportieren traue ich mich aus zwei Gründen (noch) nicht. 1. Habe ich Schiss was zu zerschießen. 2. Wenn ich das vor einem möglichen Gerichtsverfahren tue, könnte man mir das negativ auslegen (je nachdem wie der Richter drauf ist). Aber ich habe mal screenshots vom Dashboard und den Funktionen gemacht. Dann kann ich ggfs. argumentieren, dass er mir diese Möglichkeit ja nicht ohne Grund gewährte.

    Bei „Plugins“ steht „2“. Wenn man da drauf klickt, sind da 7 Elemente. Davon habe ich auch einen screenshot gemacht.

    Unter „themes“ stehen zwei. Ein aktuelles und ein verfügbares.

    Mir fällt gerade auf, dass seit einiger Zeit kaum noch Mailanfragen kommen. Nur vereinzelt. Ob der da was blockiert? Ich habe mir testweise Mails über die homepage geschickt. Die sind allerdings angekommen. Ich glaub, ich bin schon paranoid….ggg

    Zur Schöpfungshöhe: da hat sich nach dem Urteil „Geburtstagszug“ aus dem Jahre 2013 – also nach Euren Fällen und nach dem Fall im Link - was geändert. Die Anforderungen an die Schöpfungshöhe für Design sind da gesenkt worden. Also, gut für die Designer. Aber dennoch muss eine gewisse Individualität gegeben sein. Nach der Zurückverweisung an das OLG Schleswig wurde dort entschieden, dass der Designer eine Nachzahlung nur dann fordern darf, wenn der Kunde halt entsprechend hohen Umsatz durch das Design generieren konnte.


    Hallo Brawler,

    Dein Kunde verlangte Herausgabe der Quelldaten. D. h., er hatte keinen Adminzugang, was ja bei mir der Fall ist. Im Grunde könnte ich jetzt schon an den Quelldaten rumspielen (wenn ich es technisch könnte……ggg). Mein Werbemensch hat es mir also erst kostenlos erlaubt und jetzt will er Geld dafür. Und in Deinem Fall sind ja ganz andere zahlen im Spiel, nicht so ein Kleckerkram (umsatzmäßig) wie bei mir.

    Wer bekam denn in Deinem Fall recht? Du schriebst: „….man…“

    Den Ärger hier in meinem Fall wollte ich die ganze Zeit über ohne Anwalt klären. Als aber dann die Drohung kam, er sperre meine Seiten, musste ich reagieren. Wenn er das umgesetzt hätte, wäre damit zwar der Straftatbestand der Nötigung erfüllt gewesen, aber das hätte auch erst wieder per Staatsanwaltschaft laufen müssen. Und die Zeit dazwischen wären die Seiten offline gewesen.

    Er hat ein theme angepasst, kann schon sein….aber ob hierdurch schon die Schöpfungshöhe erreicht ist? Muss dann wohl ein Richter entscheiden.

    Na ja, die Flyer wie gesagt bestehen ja aus verschiedenen Komponenten:

    1. Logo = da hat er mir die Nutzungsrechte komplett eingeräumt. Dafür muss also nicht mehr gezahlt werden
    2. Text = von mir
    3. Bilder = eines von mir selbst, der Rest gekauft, also auch keine schöpferische Leistung
    4. Platzierung der Komponenten = nach meinen Vorgaben
    5. Einzig und allein die Verarbeitung der Punkte 1) – 4) mit einer Software hat er alleine erarbeitet

    Was daran schöpferisch sein soll, ist mir unklar. Aber klar, man kann nicht in den Kopf des Richters schauen. Übrigens, ist das Bild auf dem Deckblatt einer meiner Flyer in sehr ähnlicher Weise auf der Seite einer seiner anderen Kundinnen vorhanden. Sehr kreativ! Übrigens auch bei der Wahl seines Agenturnamens. Unter dem selben Namen gab es schon Jahre vor ihm eine andere Werbeagentur, die auch jetzt noch aktiv ist.

    Das Webhosting kündigen ist ja einer der vielen Streitpunkte. Da behauptete er erst, ich hätte zu spät gekündigt, weil die Kündigungsfrist bei seinem Provider drei Monate sei. Ich müsse ein weiteres Jahr dort bleiben. Abgesehen davon, dass diese Vereinbarung mich nichts angeht, war sie gelogen. Danach gestand er mir einen früheren Umzug zwar zu, aber ich sollte noch für vier Monate nach dem Umzug das Hosting zahlen. Ich verkaufe also einen Mercedes und kaufe einen BMW und zahle für den Mercedes noch vier Monate nach dem Verkauf Steuern und Versicherung. Tolle Sache. Letztes Angebot: Umzug ja, aber Domaingebühren für ein Jahr weiterzahlen. Das läge an den Vereinbarungen mit dem Provider. DF weiß davon nichts.

    Auf den Posten Domaingebühren beharrt der geradezu, dabei ist das doch im Grunde der kleinste Posten. Komisch. Irgendwas ist auch da faul. Wenn ich dann noch bedenke, dass er bis vor Kurzem „irrtümlich“ noch als Inhaber in whois stand…..

    Ich kann erst umziehen, wenn rechtlich alles klar ist. Angenommen, der kriegt auch nur in einem der Punkte recht, dann hätte ich die A….karte. Verdienstausfall nachweisen ist ohne Festgehalt schwer machbar. Wenn der nicht einlenkt – was nicht zu erwarten ist – wird es wohl vor Gericht gehen.

    Den Link kenne ich schon, dennoch danke.

    Die Ursprungsflyer aus 2013 habe ich als ungeschützte PDF´s. Ich habe das mal von Flyeralarm prüfen lassen. So hätten die sie nicht drucken können wegen der Beschnittgeschichte. Aber die meinten man könne die so verändern, dass das gehe. Also, die könnten das in meinem Auftrag verändern.

    Die geänderten Flyer von 2015 hat er mir zur Ansicht als geschützte PDF geschickt.

    Wirklich stark verpixelt sieht keine der Versionen aus. So ab 800 % sieht man die ersten Kästchen.

    Drucken ginge also sicher, nur inhaltlich ändern wohl eher nicht. Zumindest mit ´nem Farbkopierer habe ich mir schon welche machen lassen.

    Gruß
    Whoopie
     
    #39 Whoopie, 17. Juli 2015
    Zuletzt bearbeitet: 17. Juli 2015
  20. Monika

    Monika Well-Known Member
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    der Export wie ich ihm geschrieben habe ist eine Datensicherung
    niemand kann dir mit Adminrechten die Datensicherung verwehren => 100% auch kein Gericht

    wie oft haben wir hier im Forum Menschen, die sowas nie machten und dann bei einem etwaigen Hack mehr als doof dreinschauen....

    bei Plugins bedeuten die Ziffern => da steht ein Update an!
     
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