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DSGVO - Inhalte von Cookies angeben

Dieses Thema im Forum "Netzwelten" wurde erstellt von NWP, 24. Mai 2018.

  1. NWP

    NWP Member

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    Hallo zusammen,

    ich sitze derzeit vermutlich wie sehr viele andere vor meiner neuen Datenschutzerklärung.

    Es gibt viele Datenschutzgeneratoren, die zum einen für Freiberufler/Gewerbetreibende nicht kostenfrei sind, und zum zweiten nicht verändert werden dürfen. Somit sind viele dieser Angebote aus meiner Sicht nicht brauchbar.

    Die ITM-Homepage der UNI Münster bietet ein Grundgerüst zur Erarbeitung einer eigenen Datenschutzerklärung.

    Zum Problem :
    In der Mustervorlage wird die Verwendung bzw. Nutzung/Einsatz von Cookies angesprochen. Je nach Art des Cookie sollen alle Daten gelistet werden, die vom jeweiligen Cookie erfasst werden. Und ganau das ist mein Problem:

    Es gibt schlichweg keine Möglichkeit den Inhalt eines Cookie auszulesen, zumindest kann ich kein Tool keine Möglichkeit finden, die das ermöglicht.

    Einige der Online Generatoren behandeln diesen Punkt erst gar nicht. Wenn man die Ausgaben der Online-Datenschutz-Generatoren miteinander vergleicht, hat man jeweils eine völlig andere Datenschutzerklärung.
    Welche ist die richtige?

    Müssen gemäß DSGVO Inhalte von genutzen Cookies benannt werden ? Und wenn ja - Wie?

    Geht somit doch kein Weg an einer individuellen Datenschutzerklärung vorbei, die von einem IT-Anwalt erstellt wird?

    Über Tipps wäre ich sehr dannkbar.
     
  2. danielgoehr

    danielgoehr Well-Known Member

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    Das geht zum Beispiel mit den Entwicklertools vom Chrome. Ich meine beim Firefox auch (und vermutlich auch in allen anderen Browsern).

    Ein Forum ist ein schlechter Ort für eine Rechtsberatung. Diese Frage kann dir tatsächlich nur ein Anwalt beantworten.

    Aufgrund der Datenschutzerklärungen, die ich bisher gesehen habe, *vermute* ich nein. Damit könnte ich aber auch völlig falsch liegen. Insofern bringt dir meine Aussage nicht viel ;)
     
  3. NWP

    NWP Member

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    Dass ich eine Rechtsberratung in einem Forum anstoße war auch nicht mein Ziel. Ich stelle fest, dass es NICHT die eine Datenschutzerklärung gibt, auch nicht für sehr minimalistisch gehaltene Seiten. Somit ist aus meiner Sicht keine der Datenschutzerklärungen, die aus einem Online-Generator kommen wirklich abmahnsicher.

    Es wird wohl der Gang zum Anwalt die einzig sinnvolle Lösung sein.
     
  4. danielgoehr

    danielgoehr Well-Known Member

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    Das steht ja ziemlich exakt auch so bei jedem Generator dabei (zumindest die, die ich kenne).
     
  5. matrix-22

    matrix-22 Well-Known Member

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    Hallo Leute,

    hier habe ich auch eine Frage bei allen die einen Generator haben z.b. eRecht... gibt es zwar etwas für Cookies, aber keinen Hinweis darauf ob man dem Besucher dazu etwas im Datenschutz schreiben muss.
    Genau meine ich welche Cookies wofür sind und wie lange Gültigkeit die haben.

    Weiß jemand eine Quelle dazu ohne das man einen Anwalt besucht dafür :)
     
  6. Nobissoft

    Nobissoft Well-Known Member

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    Ich habe da bei mir die Cookiesdatenschutzerklärung wo der Zeitraum der Speicherung auf dem Fremdrechner angegeben wird.
    Mein Text dazu...
    Die Systemcookies werden nachdem sie unseren Hinweis am Ende jeder Seite akzeptiert haben, dauerhaft auf ihrer Festplatte gespeichert. Sie werden somit bei ihrem nächsten Besuch unser Webseite nicht erneut danach gefragt, ausser sie haben in ihrem Browser die Löschung aller Cookies nach Beendigung der jeweiligen Sitzung konfiguriert.

    Unsere Cookies sind für folgenden Zweitraum gültig.
    1 Tag
    1 Woche
    1 Monat
    3 Monate
    6 Monate
    1 Jahr
    unbegrenzt (aktiv)
     
  7. matrix-22

    matrix-22 Well-Known Member

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    Hallo Nobisoft,
    vielen dank für Deine Antwort, schreibst Du genau auf die Seite welche Cookies Namentlich wie lange Gültig sind?

    Hier war eher die Frage an Daniel gerichtet, habe Ihn so verstanden jeder Generator hat das, wie geschrieben selbst bei eR... Premium ist das nicht so aufgeführt.

    Daher weiß jemand eine Seite wo man nachlesen kann ob man Matomo Cookie nennen muss oder ob das unter Session Cookies fällt die man doch wohl noch nicht Namentlich nennen muss, genau wie bei Cookie Consent Plug-in.

    Gerne lese ich mit Vorschlägen, am besten nicht gehe mal zum Anwalt die sind alle selber überfordert, die Seiten sind selbst nicht gemacht bei Anwälten.
     
  8. danielgoehr

    danielgoehr Well-Known Member

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    Ich glaube, da hast du mich falsch verstanden. Ich kenne auch keinen Generator, der da näher darauf eingeht. Ich habe das aber auch generell noch nie in einer Datenschutzerklärung so gesehen, das Cookies einzeln aufgeführt werden und die gespeicherten Daten explizit genannt werden. Ob es dennoch rechtlich erforderlich ist, kann ich nicht beurteilen. Da es keiner zu machen scheint, wäre meine Schlussfolgerung: Vermutlich ist es nicht erforderlich (ohne Anspruch auf Korrektheit).

    Folgende Aussage bezog sich nicht auf das Aufführen von Cookies, sondern auf den Haftungsausschluss:
     
  9. matrix-22

    matrix-22 Well-Known Member

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    Sorry dann habe ich das falsch verstanden.
    Schaue mal hier:
    https://meinbmw.de/footer/cookies

    Glaube sogar hier im Forum ist das auch so.

    Also falls jemand eine Seite kennt von einem Anwalt der genau und vor allem aktuell darüber schreibt, wäre ich recht dankbar über den Link.
     
  10. Nobissoft

    Nobissoft Well-Known Member

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    Bei den Erklärungen (z.B. Cookies, WP Plugins) gibt es aus meiner Sicht immer auch das Problem möglichen Angreifern nicht allzu viele Informationen über die Absicherung der Seite zu geben. Ich sehe nicht ein, Alles was ich benutze Angreifern auf dem Silbertablett zu erklären.
    Wer also genau wissen will was Cookies sind, sollte sich hier auf einschlägigen Webseiten informieren. Auf der einen Seite soll ich die Daten meiner Mitglieder schützen, auf der anderen Seite soll ich genau erklären was ich dafür einsetze. Das geht meiner Meinung nach einfach zu weit und potenziellen Angreifern nichts an.
     
  11. matrix-22

    matrix-22 Well-Known Member

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    Hallo NobiSoft,
    das mag echt sein aber Abmahnung kassieren?

    Also weiß jemand wo man so etwas gut nachlesen kann, wie gesagt eRecht Premium ist auch nichts mehr Wert.
    Glaube die sind da Restlos überfordert, mal sehen ob man besseres findet für Rechtsfragen was auch in den Geldbeutel passt.

    Sehe nur das viele Anwälte nicht wissen was so abgeht auch Schwenke nicht, nebenbei hat jemand eine gute Adresse die auch nicht jemand Arm macht.
     
  12. danielgoehr

    danielgoehr Well-Known Member

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    Wenn du davon ausgehst, das Siebert und Schwenke auch keine Ahnung haben, wird es wahrscheinlich schwer einen kompetenten Anwalt zu finden. Nicht das in denke, die beiden wären allwissend, aber in dem Bereich durchaus kompetent.

    Die widersprüchlichen Einschätzungen entstehen dadurch, dass die meisten Dinge bislang einfach nicht eindeutig geklärt sind. Man muss sehr(!) viel interpretieren. Das ist ähnlich wie im Deutsch-Unterricht. Nicht alle interpretieren Texte gleich.

    Nebenbei bemerkt:
    Eine Abmahnung "kassiert" man nicht. Man bekommt sie und kann ihr auch einfach widersprechen, wenn man die Rechtseinschätzung nicht teilt. Dann bleibt der Gegenseite nur der Klageweg. Und ich glaube kaum, dass sich ein Abmahnanwalt in der Cookie-Sache auf so dünnes Eis begeben wird...
     
  13. matrix-22

    matrix-22 Well-Known Member

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    Hallo Daniel,

    vielen dank für Deine Ansicht, also findest Du Siebert und Schwenke top und bist selber da?
    Hast Du einen Premium Account zufällig?
    Wenn man da im Forum schaut was der Stau ist und es auch bei Siebert nur einen Telefonischen Auftragsdienst seit Monaten gibt, und es nie einen Rückruf gibt und dieser sich auch mit Antwort so verhält kann ich nicht genau sagen ist das wie ein Profi.

    Weiß nicht genau ob Schwenke auch einen Premium Account anbietet wie Sieber per Monat.
     
  14. danielgoehr

    danielgoehr Well-Known Member

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    Nein, ich bin selbst nicht Kunde/Mandant. "Top" würde ich jetzt auch nicht sagen. Mein Problem ist, dass ich die Qualität eines Anwalts kaum einschätzen kann. Letztlich muss ich mich auf mein Bauchgefühl verlassen, weil ich es fachlich selbst nicht beurteilen kann. Und ich habe bei den beiden zumindest den Eindruck, dass sie sich in Ihrem Bereich gut auskennen.

    Bei meinen eigenen Projekten (und das ist zur Zeit eher überschaubar) habe ich keine (fortlaufende) Rechtsberatung. Aber ich habe hier praktisch täglich mit verschiedenen Anwälten von Kunden zu tun. Es ist schon faszinierend, dass es eigentlich simple Fragen gibt, bei denen unterschiedliche Anwälte zu völlig unterschiedlichen Einschätzungen kommen, die ich als Laie aber auch alle nachvollziehbar finde.
    Und das ist für mich genau der Punkt: Wir wissen nun alle ein paar Dinge, die problematisch sind. Teilweise gibt es gute Lösungsansätze, die keinem Weh tun, teilweise (noch) nicht.
    Und in dieser Rechtslage stellen sich gerade Abmahnanwälte hin, und behaupten einfach mal, sie wüssten, was in der DSGVO steht. Die Abmahnungen, die ich bislang gesehen habe (und das sind zum Glück wenige), würde ich persönlich, grundlegende DSGVO Anpassungen vorausgesetzt, tatsächlich so nicht akzeptieren. Das ist natürlich ausdrücklich keine Empfehlung. Aber auch Abmahnanwälte verlieren vor Gericht eher nicht so gerne, würde ich jetzt mal vermuten ;)
     
  15. b3317133

    b3317133 Well-Known Member

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    Was waren denn die bemängelten Eckpunkte darin?
     
  16. danielgoehr

    danielgoehr Well-Known Member

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    Ich befürchte, das kann/darf ich nicht sagen.
     
  17. b3317133

    b3317133 Well-Known Member

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    o_O ... es geht hier nicht um Details zu Kunden, sondern um allgemeine Infos wie beispielsweise "bemängelt wurde, dass es keinen Absatz zu einem Social Media Dienst in der Datenschutzerklärung gab" oder "dass es gar keine Datenschutzerklärung gab" oder "dass die Cookies nicht mit jeweiligen Inhalten gelistet waren" o.ä.
     
  18. danielgoehr

    danielgoehr Well-Known Member

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    Ich verstehe total, dass es aktuell ein großes Interesse an solchen Informationen gibt. Wenn ich der Empfänger/Abgemahnte wäre, würde ich das sofort hier schreiben. Und klar, du hast grundsätzlich Recht. Mein NDA würde es vermutlich sogar erlauben. Da ich aber weiß, dass der Kunde es nicht möchte, würde ich das an dieser Stelle respektieren.
     
  19. matrix-22

    matrix-22 Well-Known Member

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    Hallo Daniel,

    so wie ich das lese hast Du doch eine Agentur, soweit ich das mal bei Siebert mal erfahren habe, muss jede Agentur die Website verkauft, auch zwingend laut Urteil den Datenschutz/Impressum mit liefern.
    Also brauchst Du doch einen sehr guten Anwalt der Dich berät oder?

    Ich frage mich immer zu seit ich das weiß warum nicht die Hoster die diese Builder Homepage-Baukästen (Jimbdo/Wix etc..) auch kein Impressum und Datenschutz anbieten müssen.

    Bin mal gespannt wie Ihr das seht wenn Ihr Websites an eure Kunden verkauft.
     
  20. b3317133

    b3317133 Well-Known Member

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    Aha, und in welchem Urteil genau soll das stehen? Aktenzeichen?
     
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