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Rechnung ohne MwSt ausstellen

Dieses Thema im Forum "WooCommerce" wurde erstellt von Loisel Unterwegs, 25. August 2021.

  1. Loisel Unterwegs

    Loisel Unterwegs Well-Known Member

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    Hallo zusammen,
    ich möchte, dass auf meinen Rechnungen für den privaten Endverbraucher in Ländern der EU, keine MwSt ausgewiesen werden. Es soll lediglich der Zusatztext: " Im Rechnungsbetrag ist die gesätzliche MwSt enthalten", stehen.

    https://hebammenkonsum.de

    Der Hintergrund ist folgender.
    Es geht um das OSS Thema. Die erstellten Rechnungen müssen mit der Mwst. des jeweiligen EU Landes ausgewiesen werden. Jetzt haben wir ja in Deutschland in der Regel zwei verschiedene MwSt Sätze.
    Der Regelsteuersatz liegt bei 19% und der ermäßigte Steuersatz bei 7%.
    Ich weiß allerdings nicht, ob die ermäßigten Steuersatz Produkte in meinem Shop, auch ermäßigte Produkte z.B. in Bulgarien oder Griechenland sind. Sollte jemand aus Bulgarien bei mir Tee (7%) bestellen, weiß ich nicht ob Tee in Bulgarien auch mit 7% MwSt versteuert wird. Ich weiß nicht, welche Produkte im jeweiligen EU Land welchen Steuersatz haben.

    Aus diesem Grund möchte ich keine MwSt. auf der Rechnung für private Endkunden ausweisen , sondern nur den Vermerk, das die gesätzliche MwSt. im Kaufpreis enthalten ist.

    Kann ich das in Woocommerce einrichten ?

    Herzlichen Dank
     
  2. Henk1060

    Henk1060 Well-Known Member

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    Dazu kann man sich informieren ,)


    Da wird die Finanz aber bald bei dir Klopfen.


    Glaubst du wirklich, das ausserhalb von DE Produkte kaufen werden?
     
  3. Loisel Unterwegs

    Loisel Unterwegs Well-Known Member

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    Du glaubst wirklich, dass man sich darüber informieren kann, welches Produkt im jeweiligen
    EU Land, welchen Steuersatz hat ? Das halte ich für weit hergeholt und nicht umsetzbar.


    Die Frage ist ein Wunsch meines Steuerberaters

    Das glaube ich nicht nur, dass weiß ich. z.B. Dänemark,Norwegen,Spanien,Belgien,Frankreich,Österreich,Italien,Tschechien,
    Lichtenstein,Schweiz,Thailand,Canada. Gibt bestimmt noch andere. Fallen mir jetzt auf Anhieb nicht ein.

    Ich möchte die Frage meines Beitrages nochmals stellen. Ist es möglich mein Anliegen umzusetzen ?
     
  4. r23

    r23 Well-Known Member

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    Glaubst du, dass Kunden aus DE neben Amazon, Ebay, Otto und Zalando noch in anderen Online Shops kaufen?

    Ohne eine internationale Ausrichtung hast du als Shopbetreiber meiner Meinung nach verloren.
     
  5. r23

    r23 Well-Known Member

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    Eu weit haben alle Länder bis auf ein Land zwei MwSt Sätze.

    https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documents/Recht-Steuern/Steuerrecht/Neuer-Ordner/Umsatzsteuers%C3%A4tze-EU-M%C3%A4rz-2021.pdf

    ^- in dieser PDF sind auch Links zur EU-Datenbank
    Du kannst in der Regel die entsprechenden MwSt Sätze abbilden. Bei den ermäßigten Steuersätzen bekommt man dies ja noch nicht einmal in Deutschland hin.. wirklich nicht!

    Dies wurde bei bestimmten Umsätzen empfohlen. Hier solltest du aber die Umsatzschwellen beachten
    https://www.it-recht-kanzlei.de/eu-umsatzsteuerreform-online-handel-juli-2021.html

    ja...
    https://marketpress.de/umsatzsteuerreform-oss-verfahren-woocommerce-mit-german-market/

    nennt sich "Verallgemeinerte Steuerausgabe“ ob die Rechnung jetzt den MwSt Betrag ausweist bitte eben selber erfragen... testen....
     
    Loisel Unterwegs gefällt das.
  6. truetext

    truetext Well-Known Member

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    bei uns als kleiner shop kommt dennoch hin und wieder eine Bestellung aus dem EU Ausland.
    Mir wär das völlig neu, dass man für EU Auslands-Bestellungen von privat nicht die normale deutsche Mwst berechnen muss. (außer bei überschreiten dieses Limits, also diese neue Regelung, wovon wir weit entfernt sind)

    Ich benutze " EU/UK VAT Compliance for WooCommerce (Free) ", hab dort aber manuell die Mwst. Sätze für alle EU Länder auf 19 bzw. 7 gesetzt.
    (Für CH steht es auf 0/0)
    funzt sehr gut.
     
  7. r23

    r23 Well-Known Member

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    ja - dies wäre ja einfach - da könnte ja wirklich JEDER jetzt etwas machen.

    [QUOTE="truetext, post: 811343, member: 105890"
    Mir wär das völlig neu, dass man für EU Auslands-Bestellungen von privat nicht die normale deutsche Mwst berechnen muss
    [/QUOTE]

    Zum 01.07.2021 wurden im B2C-Fernabsatz die bisher geltenden Umsatzsteuer-Lieferschwellen in der EU aufgehoben und Steuerbeträge direkt im Lieferland geschuldet.

    https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/One-Stop-Shop_EU/one_stop_shop_eu_node.html
     
  8. truetext

    truetext Well-Known Member

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    auf dieser Seite heißt es aber doch unter der Überschrift:

    Ausnahmeregelung für Unternehmer mit kleinen und mittleren Umsätzen

    3. Der Gesamtbetrag – ohne Mehrwertsteuer - der unter 2. genannten Umsätze, die dem Grunde nach unter die Sonderregelung fallen und durch Verkäufe an private Leistungsempfänger in anderen EU-Mitgliedstaaten erzielt werden, überschreitet im laufenden Kalenderjahr nicht 10.000,- EUR und hat dies auch im vorangegangenen Kalenderjahr nicht getan.

    Ich verstehe das so, nur für EU-Länder, aus denen wir Bestellungen über 10.000 netto pro Jahr erhalten, muss ich deren Mwst. ausweisen.
    bei unter 10.000 bleibt alles beim alten?

    hm


    Eine Frage, die wir uns gestellt haben: Wir bestellen durchaus bei einem Großhändler in Niederlanden über 10.000/ Jahr, aber 99,9% davon werden im Laden verkauft, nicht im Online-Shop. Ob wegen dieser 0,1% Einkauf, die online verkauft werden, die Schwelle überschritten ist. Aber eigentlich ja nicht. Zählen für den Umsatz, so verstehe ich es, zählt nur, was im Online-Shop verkauft wird.


    hm

    Gruß
     
  9. r23

    r23 Well-Known Member

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    1. Für die Ausnahmeregelung musst du einen Antrag stellen.
    nach dem Antrag bist du nicht mehr verpflichtet, dass du in dem anderen Land eine Steuererklärung abgeben musst. sondern kannst an einem "vereinfachten Verfahren" teilnehmen.

    Jedes Land hat eine eigene Umsatzsatzzahl
    die Liste hat zum Beispiel
    https://www.it-recht-kanzlei.de/eu-umsatzsteuerreform-online-handel-juli-2021.html

    Österreich zum Beispiel 35.000 €

    Und ja es gibt noch eine EU-weite Netto-Umsatzlieferschwelle in Höhe von 10.000 Euro.

    Soweit ich die Empfehlungen lese, lautet diese _ keine MwSt in einem Betrag ausweisen.

    Solche Fragen sollte man wirklich mit seinem Steuerberater besprechen.


    - Einkauf ist kein Umsatz.

    Ob Umsatz im Laden jetzt zu "EU-weite Netto-Umsatzlieferschwelle" zählt, solltest du deinen Steuerberater fragen...
     
  10. truetext

    truetext Well-Known Member

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    es ist ja eigentlich Sonntag, da soll man nicht arbeiten. Aber sorry, in dem von dir zuletzt verlinkten Beitrag steht doch genau das Gegenteil.
    Regelung ist ab 1. Juli vereinfacht und jetzt gilt eine Netto-Umsatzlieferschwelle von 10K

    Außerdem steht da,

    <<Bislang galt im grenzüberschreitenden Online-Handel mit Verbrauchern in der EU die sogenannte „Versandhandelsregelung“. Danach fällt die Mehrwertsteuer bei einer grenzüberschreitenden Lieferung an einen Nichtunternehmer grundsätzlich im Inland an, es sei denn, es wird im Kalenderjahr eine (von jedem EU-Mitgliedsstaat selbst festgelegte) Netto-Umsatzlieferschwelle überschritten.
    ...
    Eingeführt wird aber zeitgleich eine EU-weite Netto-Umsatzlieferschwelle in Höhe von 10.000 Euro. Unternehmer, welche diese Schwelle nicht überschreiten (einbezogen werden alle EU-weiten Lieferungen), schulden die Mehrwertsteuer nach wie vor nur in ihrem Wohnsitzland.

    >>

    für mich heißt das: Bei unter 10K muss die normale Inlands Mwst ausgewiesen werden.

    Auch in dem weiter oben verlinkten Beitrag hab ich nichts gefunden, dass man einen Antrag stellen muss, um von der Auslandsregelung befreit zu sein. Nur, wenn man freiwillig, also OHNE dass die 10K überschritten werden, an der neuen Regelegung (Besteuerung nach AuslandsMwst) teilnehmen will, muss man einen Antrag stellen.
    Wenn jemand was findet, wo steht: man muss ich auf Antrag befreien lassen, ...

    Gut, dass ich noch mal gelesen habe. Offensichtlich gilt die neue Regelung, wenn alle Umsätze mit EU-Ausland insgesamt 10K überschreiten, also nicht pro Land.

    naja, vielleicht irre ich mich och,
    :):(
     
  11. r23

    r23 Well-Known Member

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    Wie macht man eigentlich so wenig Umsatz? Machst du kein Marketing? Gib Gas, hau rein... dann darfst auch du am OSS teilnehmen.

    Das rechtliche dürfen und können wir in einem Forum wirklich nicht klären.

    Zum 01.07 gab es eine EU Umsatzsteuerreform. Jeder Shopbetreiber muss in der Regel Änderungen an seinem Shop vornehmen oder in der Buchhaltung etwas berücksichtigen - oder sich zumindest damit beschäftigen. Das Thema ist so Komplex, dass man dies mit seinen Beratern besprechen sollte und nicht in einem Forum.
     
    #11 r23, 29. August 2021
    Zuletzt bearbeitet: 29. August 2021
  12. mensmaximus

    mensmaximus Well-Known Member

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    @truetext Euer Steuerberater kennt alle Antworten.
     
  13. Loisel Unterwegs

    Loisel Unterwegs Well-Known Member

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    Ich möchte mich bei allen Beitragsschreibern bedanken. Scheint doch komplexer zu sein als gedacht.
    Ich werde heute nochmals mit meinem Steuerberater sprechen.
     
    #13 Loisel Unterwegs, 30. August 2021
    Zuletzt bearbeitet: 30. August 2021
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