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Neues Telemediengesetz (TMG) - Datenschutzerklärung

Dieses Thema im Forum "Netzwelten" wurde erstellt von Kopfschüttler, 3. Februar 2007.

  1. Kopfschüttler

    Kopfschüttler Well-Known Member

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    Liebe Blogger,

    seit einigen Tagen ist das Telemediengesetz beschlossene Sache; zum 01.03.07 soll es endgültig in Kraft treten.

    Es sieht - unter anderem - meines Erachtens folgende Dinge vor:
    • Werden Daten eines Nutzers vom Diensteanbieter gespeichert, muss eine deutliche und verständliche Datenschutzerklärung erfolgen (§13).
    • Es muss beim Nutzer eine Einwilligung zur Datenverarbeitung eingeholt werden (§13).
    • Der Nutzer muss auf sein unbeschränktes Widerrufsrecht hingewiesen werden (§13).
    • Es dürfen nur Daten erhoben werden, die notwendig sind (§15).
    • Es wird nicht mehr zwischen geschäftlichen und privaten Diensteanbietern unterschieden (§1 und 2).
    • Im Sinne des Gesetzes sind alle Blog-Betreiber Diensteanbieter (§2).
    • Für private Diensteanbieter, die keine kostenpflichtigen Leistungen anbieten, ist kein Impressum notwendig (§5).
    Folgende Gedanken und Beispiele möchte ich provokant der Community zur Diskussion stellen, ohne Anspruch auf Endgültigkeit erheben zu wollen:
    • Wordpress erfüllt in der Standardinstallation nicht die Anforderungen an das neue TMG.
    • Die Speicherungen von Kommentaren setzt eine Datenschutzerklärung sowie die entsprechende aktive Einwilligung der Nutzer voraus (Ankreuz-Kästchen, etc.).
    • Die Standardvorgabe der Kommentare (Emailadresse, erforderlich) ist in den meisten Fällen unzulässig.
    • Wer Werbeprogramme ala Google, Amazon & Co. einsetzt, handelt gewerblich und nicht mehr privat (-> Gewerbepflicht, Impressumpflicht, usw.).
    • Werbebanner, die an ein kommerzielles Provisionssystem angebunden sind, müssen als solche gekennzeichnet werden (Werbung, Anzeige, etc.).
    Ich habe in meinem Blog in einem ersten Anlauf gewagt, diese Punkte so weit wie möglich umzusetzen; ihr könnt es euch gerne anschauen.
    Verändert, bzw. hinzugefügt wurden:
    Die Datenschutzerklärung basiert auf Vorlagen sowie eigenen Ergänzungen.
    Es fehlt noch: Hinweis bei den Kommentaren darauf, dass die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann (§13). Aber ich wollte es zunächst auch nicht zu weit treiben.

    Was meint ihr?
    Sollen wir allle? Müssen wir alle?
    Wie stehts mit den obigen Beispielen?

    Viele Grüße, Kopfschüttler
     
  2. SuMu

    SuMu Well-Known Member

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    Infos dazu gibt es hier

    dein Hinweis dazu in deinen Kommentaren finde ich gut, muss ich mir auch noch reinpacken
     
  3. tom

    tom Well-Known Member

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    Nun gut - also im ersten Punkt unterscheidet man nun nicht mehr zwischen privat und geschäftlich, im dritten Punkt wird jedoch wieder der private Anbieter genannt?
     
  4. Kopfschüttler

    Kopfschüttler Well-Known Member

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    Nur bei den Pflicht- und Auszeichnungsangaben wird ein Unterschied gemacht.
    Wobei der Unterschied im Kern nicht im Bereich privat/geschäftlich, sondern im Bereich kostenfrei/kostenpflichtig besteht.
    So verstehe ich es zumindest.

    Wer ein Blog geschäftlich betreibt, ist ohnehin zur Angabe seiner Daten verpflichtet im Rahmen anderer Gesetzgebungen, soweit ich weiß.
     
    #4 Kopfschüttler, 3. Februar 2007
    Zuletzt bearbeitet: 3. Februar 2007
  5. tom

    tom Well-Known Member

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    Gut, das heisst also, dass ich als kleiner privater Anbieter ohne kostenpflichtige Angebote in Zukunft kein Impressum mehr brauchen werde?

    LG, Tom
     
  6. MisterBrightside

    MisterBrightside Well-Known Member

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    Laut den Angaben im Law-Blog ist dem so.
     
  7. SuMu

    SuMu Well-Known Member

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    wenn ich aber ein blog habe, dann brauche ich eins.
    so verstehe ich das :confused:
     
  8. Kopfschüttler

    Kopfschüttler Well-Known Member

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    Auszug aus dem Erläuterungstext des TMG:

    [...]
    Damit unterliegen Telemedien, die ohne den Hintergrund einer Wirtschaftstätigkeit bereitgehalten werden (z. B. Homepages, die rein privaten Zwecken dienen und die nicht Dienste bereitstellen, die sonst nur gegen Entgelt verfügbar sind, oder entsprechende Informationsangebote von Idealvereinen), künftig nicht mehr den Informationspflichten des Telemediengesetzes.
    [...]

    Damit ist ein Impressum, zumindest nach dem TMG, für rein private und kostenlose Teledienste (und ein Blog ist so einer), zukünftig nicht mehr erforderlich. So verstehe ich es.

    ABER: damit ein Nutzer, der seine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten gegeben hat, diese widerrufen kann, muss meines Erachtens mindestens eine gültige und im Streitfall auch verifizierbare Emailadresse angegeben werden.​
     
  9. SuMu

    SuMu Well-Known Member

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    nur was ist ein privates blog?
     
  10. olafson

    olafson Well-Known Member

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    also kein Impressum aber ein Kontaktformular und diese Datenschutzerklärung??
     
  11. Monika

    Monika Well-Known Member
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    Leute

    so sehr ich die Information hier gut finde,
    aber niemand hier ist ein Anwalt,und wenn darf er so ich informiert binkeine Rechtsauskunft in einem Forum geben...


    niemand kann definitiv sagen, dass dem so ist oder nicht,

    ,

    laut meinen letzten Informationen - so hie und da telefonier ich ja mit Menschen aus der Juristiterei - völlig ohne Gewähr:

    kann man das *ohne Impressum* bei der Verwendung eines Blogs vergessen,


    weil das neue Telemediengesetz nicht mehr trennt zwischen WIrtschaft (laienhaft ausgedrückt) und Medium...

    es ist egal, ob da Werbung drauf ist oder nicht, es geht um die regelmäßige Veröffentlichung von Beiträgen, die wie ein *Journal* gewertet werden,

    bringt doch bitte nicht wieder Kraut und Rüben durcheinander

    lg
     
  12. Kopfschüttler

    Kopfschüttler Well-Known Member

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    Ja, das sehe ich auch so.
    Aber es wird Zeit, dass wir darüber diskutieren, uns damit warm machen, dafür sensibel werden. Auf Veröffentlichungen achten und kritisch das eigene Projekt einmal anschauen.

    Das GmbH-Gesetz ist schon in Kraft. Und es gab schon die ersten Abmahnungen.

    Auch ein Anwalt kann hier keine Rechtsauskunft erteilen; er kann ja auch nur beraten, aber dafür ggf. überzeugender.

    Das Impressum ist auch nicht das größte Problem am TMG.
    Es sind die anderen Punkte, und: die sind UNSTRITTIG!
    Bspw. das Einholen der Einwilligung zur Speicherung von Daten oder die Tatsache, dass nur Daten erhoben werden dürfen, die für den Betrieb erforderlich sind. Und das sind für Kommentare bspw. weder Name, noch Mail, noch Homepage; außer, man abonniert Benachrichtigungen, etc.

    In WP 2.1 sind keine Vorbereitungen dafür getroffen worden, vielleicht führt eine Diskussion hier oder dort oder da zu einem Update, einem TMG-Plugin oder was auch immer.

    Diskussion tut doch nicht weh, oder Monika?
     
  13. mastermind

    mastermind Well-Known Member

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    Diskutieren ist natürlich in Ordnung. Aber allein die Tatsache, dass Du hier gesetzliche Regelungen interpretierst, kann Dir von einem übelmeinenden Zeitgenossen als nicht-autorisierte Rechtsberatung angelastet werden. Daher bitte immer darauf hinweisen, ob man Jurist ist oder nicht; und falls nicht, die Aussagen bitte als Privatmeinung kennzeichnen.
     
  14. Monika

    Monika Well-Known Member
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    das ist falsch:

    wozu braucht man ein Plugin, um eine statische Seite zu erstellen :D
    und wozu brauchst Du ein Plugin, um diese dann zu verlinken

    Eigenverantwortung braucht auch kein Plugin,

    ich bin nicht die erziehungsberechtigte Mutter tausender Nutzer hier

    die INFO gaben wir

    lg
     
  15. Kopfschüttler

    Kopfschüttler Well-Known Member

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    Ach bist du nicht? :)

    Nicht streiten.
    Eine statische Seite kann wohl jeder erstellen. Keine Frage.

    Aber den erläuternden Text unter ein Kommentarfeld, in den Registrierungsdialog und an andere Stellen zu bringen; ein Ankreuzfeld zu integrieren, welches der Nutzer aktiv bedienen muss, um seine Einwilligung zu erteilen, die persönlichen Daten nach einer gewissen Zeit automatisch aus der Datenbank löschen, oder auch nur BESTIMMTE Daten dort auf Wunsch eines Nutzers zu löschen, usw.
    Entschuldige, aber ICH kann das nicht so ohne weiteres.

    Und zuvor müsste man ja auch erstmal in Erfahrung bringen/diskutieren, was denn eigentlich tatsächlich erforderlich ist. Das kann auch ich bislang alles nur vermuten.

    Monika, was meinst du?
    Ich brauche dich! Ich kann doch dieses Ankreuzfeld da nicht einbauen und SQL-Datenbank kann ich gerade so buchstabieren.
    Ich bin noch in der glücklichen Lage, dass ich solche Dinge an erfahrene Datenbankspezialisten aus meiner näheren Umgebung delegieren kann. Bislang hat das auch immer geklappt. Aber diese Möglichkeit hat doch sicher nicht jeder, oder?
     
    #15 Kopfschüttler, 3. Februar 2007
    Zuletzt bearbeitet: 3. Februar 2007
  16. Monika

    Monika Well-Known Member
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    die von dir gewünschten Dinge sind bereits Deine private Interpretation dieses Telemediengesetzes


    nicht mehr und nicht weniger

    Du benutzt eine amerikanische Software,

    wer hat wo ausjudiziert wer was als nötig zu erachten hat , wenn wer bei mir kommentiert?

    genau darum geht es und noch viel mehr

    und hier wird eine Software angeboten, keine Rechtsberatung


    usw...

    lg
     
  17. Maddin007

    Maddin007 Active Member

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    Moin, sagt mal wo erfahre ich welche Sachen abgespeichert werden? Ich weiß ja nicht wie das aussieht bei z.B. der Anmeldung und Login. Kann mir jemand sagen wo ich das herausfinden kann was alles gespeichert wird? Ich möchte das so schnell wie möglich eintragen...auf seiten wie heise.de steht es gelte schon seit dem 18. Januar....auch wenn es nicht stimmen sollte sicher ist sicher auch wenn die Seite noch im aufbau ist....Danke

    PS: Ihr habt alle so wunderschön formulietre Texte...:( das bekomme ich nicht hin
     
  18. Monika

    Monika Well-Known Member
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    HI
    hier im wordpress-deutschland blog

    moddel für Dich von mir aus meine um,
    bloß ich kann niemanden garantieren , dass dies alles hilft,
    dieses Gesetz schickt uns -jeden der eine Website hat in des Teufels Küche
    :evil:

    aber graue Haare hol ich mir auch nicht von einem der deutschen Gesetzgeber,(1.habe ich schon welche und 2. mir reichen die österr. Beamten ;) )

    und Falten in meinem Gesicht ist dieses Gesetz nicht wert...

    lg
     
  19. Maddin007

    Maddin007 Active Member

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  20. Monika

    Monika Well-Known Member
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    ich verstehe dich , doch don't panic

    es ist niemand verpflichtet bei dir einen Kommentar abzugeben

    Man kann Deine Website /Blog nutzen ohne dass dort kommentiert wird,

    d.h. wer deine Regeln:Name und Emailadresse angeben
    nicht mag, der muss es ja nicht,

    es kann Dich niemand verpflichten-denke ich mir- dass Du anonyme Kommentare zulassen musst.
    dass Du überhaupt Kommentare zulassen musst


    ich sehe dies so: dass ich Kommentare erlaube!
    ich trag ja auch das Risiko , wenn einer in einem Kommentar beleidigend wird

    lg
     
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