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Impressum - verwendet ihr über ein Standard-Impressum hinaus noch etwas?

Dieses Thema im Forum "Plauderboard" wurde erstellt von Gast 61846, 1. Mai 2017.

  1. Gast 61846

    Gast 61846 Gast

    guten Morgen Community,


    eine Frage zum Impressum - verwendet ihr über ein Standard-Impressum hinaus noch etwas?
     
  2. maxe

    maxe Well-Known Member
    Ehrenmitglied

    Registriert seit:
    1. Mai 2008
    Beiträge:
    19.581
    Zustimmungen:
    277
    was meinst du mit Standard-Impressum?
    Neben dem Impressum sollte auch unbedingt an die Datenschutzerklärung gedacht werden.
     
  3. TmoWizard

    TmoWizard Well-Known Member

    Registriert seit:
    28. April 2010
    Beiträge:
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  4. AmFearLiath

    AmFearLiath Well-Known Member

    Registriert seit:
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    Beiträge:
    731
    Zustimmungen:
    0
  5. Gast 61846

    Gast 61846 Gast

    hallo Maxe hallo TomWizard

    vielen Dank - sehr hilfreich

    Lg lin
     
  6. TmoWizard

    TmoWizard Well-Known Member

    Registriert seit:
    28. April 2010
    Beiträge:
    168
    Zustimmungen:
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    Hallo @AmFearLiat,

    danke für den Link wegen dem Datenschutz! Sieht so aus, als müßte ich das bei mir wohl ändern.
     
  7. borusse

    borusse Gast

    Nun wenn man in dem Link von AmFearLiath unter, Webseiten rechtskonform gestalten, liest. Steht da: Wenn die Impressums-Seite jedoch mit einem Klick von jeder Seite aus einsehbar ist, kann die Datenschutzerklärung ebenfalls dort untergebracht werden. Die Impressums-Seite benötigt dann einen gut sichtbaren Hinweis, dass die Datenschutzerklärung auf der Seite enthalten ist.
     
  8. AmFearLiath

    AmFearLiath Well-Known Member

    Registriert seit:
    12. August 2012
    Beiträge:
    731
    Zustimmungen:
    0
    vielleicht ist das eindeutiger
    http://kanzlei-lachenmann.de/einzelner-punkt-ist-noetig-fuer-datenschutzerklaerung-homepage/

    insbesondere folgende Punkte

    • Der Link muss eindeutig bezeichnet sein.

    • Grundsätzlich ist also ein einzelner Punkt nötig. Ein Unterbringen im Impressum reicht nur aus, wenn das Impressum mittels eines Klicks überall erreichbar ist und bei dem Link zusätzlich vermerkt ist, dass auch die Datenschutzerklärung enthalten ist.

    D.h. das eine Unterbringung im Impressum nur dann erlaubt ist, wenn wie oben genannt das Impressum immer und überall mit 1 Klick erreichbar ist und der Link Beispielsweise Impressum/Datenschutz genannt wird, nicht wie borusse erwähnte der Hinweis lediglich auf der Impressumsseite steht.

    Ich denke am einfachsten und sichersten ist es eben, alles schön sauber und getrennt anzubieten.
     
  9. borusse

    borusse Gast

    Es ist müßig jetzt über gewisse Formulierungen zu streiten. Das was du jetzt mit einem neuen Link hervorhebst, steht alles in deinem vorigen. Du nutzt nun nur eine andere Wortwahl um das selbe noch einmal zu bestätigen.
     
  10. Gast 61846

    Gast 61846 Gast

    hallo Borusse, hallo ArmfearLiath,

    vielen Dank für die guten Hinweise - die interesante Diskussion und alles hier.


    Super Forum hier.. Macht weiter so...
     
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