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Urheberrechtsfrage Podcast: Lange Zitate & Nachsingen von Songs

Dieses Thema im Forum "Netzwelten" wurde erstellt von Keiran, 8. August 2007.

  1. Keiran

    Keiran Well-Known Member

    Registriert seit:
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    Hallo allerseits !

    Ich habe zwei spezielle Fragen bezüglich des Internetrecht bzw. Urheberrecht für meinen Blog. Es geht darum, ich würde gern in meinem Blog ein Lied einbinden - ganz gerne ein bekanntes, jedoch nur nach gesungen.

    Spricht:

    a) Nach gesungen von mir mit Karaoke-Version des Liedes im Hintergrund

    (falls a) nicht vornherein nicht geht)
    b) Einfach nach gesungen

    Inwiefern wäre es ok sowas zu machen? Ist es da noch notwendig wegen dem Songtext (bzw. Hintergrundmusik) den Urheber (die Lizenz liegt bei einer Plattenfirma :cry: ) zu fragen?

    Und was ist wenn ich aus einem Buch einige Seiten vorlese und das online stelle? Gilt das dann noch als zitieren (unter den üblichen Angaben von Autor und so weiter (ist ja der Standard den JEDER macht)) oder würde ich schon da gegen Rechte verstoßen?

    Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Das Rechtssystem überfordert mich da ein wenig mit meiner Unerfahrenheit - zumal es dann wieder von Nation zu Nation Unterschiede geben kann. :?

    Vielen Dank im Voraus


    P.S.: Zu den Werken : amerikanisch, hier in Deutschland lizensiert.
     
  2. hagent

    hagent Well-Known Member

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    Egal ob du Lieder nachsingst oder Seiten von Büchern veröffentlichst. Es ist nicht erlaubt. Du brauchst die Erlaubnis des Urhebers.

    Gruß
    Hagen
     
  3. S.i.T.

    S.i.T. Well-Known Member

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    "Nach Hause geh'n wir nicht"... so ne Schunkelhymne?

    Also, wenn es nach hagent ginge, darfs net mal ner Leiche hinterherhusten... ;) Und obwohl der Herr Scheel noch nicht tot... oder doch?, jedenfalls noch nicht lange dann, darfst dennoch "Hoch auf dem gelben Wagen" singen... auch "schwarzbraun ist die Haselnuss" aber denk dran, dafür gibt es keinen Orden - wg. Erhaltung deutsches Volkgut. der Rest erledigt die Volksbank für dich, wenn Bedingungen erfüllt.

    Was die Bücher angeht, schreibe die Verlage an. Erkläre ihnen genau, was du machen willst, aber nicht schreiben "nach singen"... Nach Singen fährt noch die Eisenbahn und vor dem lesen gilt es die Stimme zu ölen ;)
     
  4. hagent

    hagent Well-Known Member

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    Klar kommt es auf das Lied an. Wenn du alle meine Entchen singst, gibt es keine Probleme.

    Bei "richtigen" Songs sieht das aber anders aus.
     
  5. S.i.T.

    S.i.T. Well-Known Member

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    Wo ist das Problem? Jeder Alleinunterhalter zieht los mit seiner Wersiorgel, singt und trällert... er muß eben nur nen Obolus entrichten und keinesfalls jeden um Erlaubnis fragen. Und dann darf er auch das trällern, was frei geworden ist. 30er/40er, kommt drauf an. So wie ein "DJ" sich bedient und dafür seine Freigabe für ein Mashup einholt (normalerweise/keine Auftragsarbeit), kann er das auch.
     
    #5 S.i.T., 10. August 2007
    Zuletzt bearbeitet: 10. August 2007
  6. Keiran

    Keiran Well-Known Member

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    De facto heißt es dann wohl für mich: grundsätzlich nicht ohne nachfragen egal bei was, außer bei jenen Dingen wo die Lizenz längst abgelaufen ist (spricht: je nach Nation Urheber seit Xzig Jahren tot). :?

    Meow... das Singen bezieht sich schon auf einen aktuelleren Song (2003), weswegen ich wohl auch da Schwierigkeiten bekäme. Aber es ist echt hart, immer jeden nachfragen zu müssen - vor allem wenn man bedenkt wie viele es gibt die darauf verzichten ohne irgendwelche negative Konsequenzen ziehen zu müssen... :cry:

    Well... thanks anyway folks. Wenn noch jemand dazu noch was hat - raus damit. Eine Lücke wäre nice.
     
  7. Iunius

    Iunius Well-Known Member

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    Nun, ich denke eine "Lücke" oder auch Definitives kann und darf dir nur der Anwalt deines Vertrauens geben.
    Rechtsberatung von Privatpersonen ist nicht erlaubt, somit bliebe Gesagtes nur als persönliche Meinungen zu werten. ;)

    Grüße
     
  8. Keiran

    Keiran Well-Known Member

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    Hehe. Ist mir auch klar. :mrgreen:

    Genau darauf hoffe ich ja - dass sich hier ein Jurist findet und ein offizielles Statement mit seinem "Siegel" abgibt.

    Weil irgendwie finde ich nur Verweise auf geht halb/halb da ich mit meinen Veränderungen in den Werken ja praktisch Miturheber bin bzw. eine Art von Berichterstatter.

    Und das wiederum ist laut meiner Interpretation der Rechtslage erlaubt. "Meinungsäußerung" - ich zitiere, und gebe meine Interpretation wieder.

    Aber wie gesagt - halb / halb - bisher habe ich nichts eindeutiges gefunden für mein Vorhaben. Allein von den verschiedenen Perspektiven darf ich das machen und gleichzeitig wieder nicht. :cry:

    Deswegen frage ich ja auch hier nach. Meinungen hierzu sehr erwünscht.
     
  9. Lim_Dul

    Lim_Dul Well-Known Member

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    Du darfst es (besser) nicht. Egal was andere sagen.

    Aus zwei Gründen.

    Grund 1: Für ein Zitat muss eine echte Auseinandersetzung mit dem Stück stattfinden. Sprich ein paar Takte nachsingen und dann eine halbe Seite dazu schreiben, ginge eventuell. Aber einfach so nachgesungen - nein.

    Grund 2: Selbst, wenn es eventuell erlaubt wäre, hindert niemand den Urheber dir eine Abmahnung zu schicken. Und willst du es dann auf ein teures Gerichtsverfahren ankommen lassen?
     
  10. Keiran

    Keiran Well-Known Member

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    Vielleicht eine Antwort die jeder nicht nachvollziehen kann: Wenn ich im Recht bin, werde ich mir auch keine Sorgen machen. Ich kenne genug Leute die abgemahnt wurden, aber im Nachhinein Recht bekommen haben - weil sie auch im Recht waren. Es gibt leider neben den Urhebern auch zu viele Abmahnwütige, die sozusagen erst Klagen und dann Fragen.

    Und die Frage habe ich eigentlich schon längst mit meiner Frage hier beantwortet: würde ich denn Nachfragen wäre die Rechtslage egal? ^^
     
  11. Alphawolf

    Alphawolf Well-Known Member
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    Es gilt auch, die Schöpfungshöhe zu beachten. Wenn du es nachsingst, aber so umfriemelst, dass man zu weniger als 20% erkennt, welches Lied das war, dann darfst du das ohne Erlaubnis... glaube ich, mal gelesen zu haben. Bei Bildern war das so zumindest.. :neutral:
     
  12. Lim_Dul

    Lim_Dul Well-Known Member

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    Ok, war vielleicht etwas harsch formuliert. Aber es ist definitiv nicht eindeutig legal, sprich bei einem Gerichtsverfahren gibt es eine Wahrscheinlichkeit deutlich höher als 0, das du verlierst. Nach meinem Gefühl liegt die Wahrscheinlichkeit eher bei 1 denn bei 0, dass du in so einem Verfahren verlieren würdest.

    Und ob dir die Sache ein eventuelles Gerichtsverfahren mit sehr ungewissen Ausgang Wert ist, musst du entscheiden, ich würde dir aber eher davon abraten.
     
  13. hagent

    hagent Well-Known Member

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    sobald man erkennen kann, um was für ein lied es sich handelt. das kann auch schon nach ein paar sekunden der fall sein.
     
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