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DSGVO Anpassung

Dieses Thema im Forum "Konfiguration" wurde erstellt von czoczo, 9. Mai 2018.

  1. Ich lasse Dir gerne Deine Meinung, auch wenn ich sie nicht teile. Abmahnungen gründen sich nicht nur auf Wettbewersvor- oder nachteile oder das Erlangen eines Vorteils. Abmahnungen können auch das Zierl haben, viel Geld zu verdienen. Oder warum glaubst Du gibt es spezielle und bundesweiit bekannte Abmahnanwälte? Unpassend finde ich nur, daß Du hier manch unbedarften Seitenbetreibern zu suggerieren versuchst, daß private Internetseiten nicht abgemahnt werden könnten. Damit bringst Du manche Leute in Gefahr, und das finde ich unangemessen.

    Wenn Du Deine Domain berkannt gibst suche ich Dir gerne Abmahngründe ;)

    Hier mal zum Lesen: https://www.abmahnung.org/impressum-private-homepage/

    Oder wie schnell verstößt man gegen das Urheberrecht bei eingefügten Fotos?
    https://www.internetrecht-rostock.de/faq-bilder-urheberrecht.htm#10

    Oder weiß jedermann etwas mit Panoramafreiheit richtig anzufangen?
    https://www.medienrecht-urheberrecht.de/fotorecht-bildrecht/159-fotografieren-in-der-oeffentlichkeit-panoramafreiheit.html
     
    #41 Gast 100035, 26. Mai 2018
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26. Mai 2018
  2. mumpel

    mumpel Member

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    Die Panoramafreiheit fällt doch eher ins Urheberrecht? Das man jemanden abmahnen kann der z.B. gegen das Urheberrecht verstößt ist selbstverständlich. Hier in diesem Thread geht es doch aber um die EU-Datenschutzgrundverordnung. Den kleinen Hobby-Seitenbastler wegen Verstoßes gegen die DSGVO abmahnen zu wollen finde ich überzogen, da wüsste ich noch nicht einmal einen Streitwert für den ein Anwalt anfangen würde für mich zu arbeiten.
     
  3. mumpel

    mumpel Member

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    Ein Problem ist das jetzt viele Fotografen Angst haben sie müssen jedes Foto erstmal bearbeiten damit Gesichter geschwärzt werden. Da macht das ganze Fotografieren keinen Spaß mehr. Denn lauter schwarze Gesichter versauen das ganze Foto.
     
  4. Du verstehst immer noch nicht, um was es mir geht. Ich finde es nach wie vor unpassend, irgendwem weismachen zu wollen, daß eine "private" (was es nicht gibt) Website nicht abgemahnt werden kann. Aus welchem Grund, spielt dabei keine Rolle. Das Thema hier ist natürlich die DSGVO, aber den Zusammenhang hast Du nicht ganz klar hergestellt.

    Und ich bin jetzt raus, neue Argumente gibt es nicht mehr :eek: (zumindest von meiner Seite)
     
    SuMu gefällt das.
  5. mumpel

    mumpel Member

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    Dann ist es hiermit getan. ;)
     
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