1. Herzlich willkommen bei WPDE.org, dem grössten und ältesten deutschsprachigen Community-Forum rund um das Thema WordPress. Du musst angemeldet oder registriert sein, um Beiträge verfassen zu können.
    Information ausblenden

Technikblog betreiben

Dieses Thema im Forum "Allgemeines" wurde erstellt von leon1912, 27. September 2019.

Schlagworte:
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. leon1912

    leon1912 New Member

    Registriert seit:
    27. September 2019
    Beiträge:
    1
    Zustimmungen:
    0
    Hallo,
    ich würde gerne über meinen WordPress Account einen Technikblog betreiben.
    Darf ich in meinen Beiträgen auch einfach die Firmen nennen, über die ich schreibe?
    Ich weiß, dass das eine blöde Frage ist, aber ich möchte lieber auf Nummer sicher gehen, bevor ich den Blog starte.
    Freue mich auf eine Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen
    leon1912
     
  2. mensmaximus

    mensmaximus Well-Known Member

    Registriert seit:
    24. Juli 2014
    Beiträge:
    8.857
    Zustimmungen:
    437
    Da es sich um eine rechtliche Frage handelt, kann Dir nur ein Anwalt eine verbindliche Aussage geben.
     
  3. zonebattler

    zonebattler Well-Known Member

    Registriert seit:
    23. Februar 2008
    Beiträge:
    369
    Zustimmungen:
    20
    Nicht zu reden davon, daß "WordPress Account" auf ein bei WordPress.com gehostetes Blog hindeutet. Dafür sind wir generell nicht zuständig, in diesem Forum hier geht es ausschließlich um selbstgehostete Installationen der freien WordPress-Software!

    Beste Grüße,
    Ralph
     
  4. KarstenBln

    KarstenBln Active Member

    Registriert seit:
    1. September 2016
    Beiträge:
    26
    Zustimmungen:
    2
    hi leon lass dich nicht verunsichern. Klar darfst du in deinem Tech Blog über Firmen schreiben und diese und deren Produkte nennen und beschreiben. Das machen etliche Affiliate Blogs.
    Du darfst nicht ungefragt deren Bilder nutzen es sei denn sie sind im Zusammenhang mit den Produkten veröffentlicht.

    Auch wenn die beiden Vorredner ein bisschen rotzig und wenig hilfreich reagiert haben, so haben sie nicht ganz unrecht. Du solltest dich im Vorfeld über Bildnutzungsrechte und Copyrights von Inhalten informieren.

    Viel Erfolg
     
  5. zonebattler

    zonebattler Well-Known Member

    Registriert seit:
    23. Februar 2008
    Beiträge:
    369
    Zustimmungen:
    20
    Ich bin einer der beiden genannten Vorredner, lege aber Wert auf die Feststellung, daß ich weder rotzig noch wenig hilfreich reagiert, sondern nur sachlich darauf hingewiesen habe, daß das hier kein Forum von wordpress.com, der Fragesteller mithin hier höchstwahrscheinlich im falschen Film ist....

    Beste Grüße,
    Ralph
     
    KarstenBln gefällt das.
  6. KarstenBln

    KarstenBln Active Member

    Registriert seit:
    1. September 2016
    Beiträge:
    26
    Zustimmungen:
    2
    Lieber Ralph,

    hiermit entschuldige ich mich dafür das ich deine Antwort als rotzig und wenig hilfreich bezeichnet habe. Sie ist schlicht weg überflüßig.
    Leon möchte einen Wordpress Blog betreiben und dort zum Thema Technews bloggen. Wo das Ding liegt ist nicht relevant zur Beantwortung Frage die er gestellt hat.

    Bei @mensmaximus entschuldige ich mich auch, weil ich vermute, das er hier Admin ist und sich rechtlich absichern muss.

    Und @Leon lass dich nicht abschrecken weitere Fragen zu stellen. Noch ein Tipp von mir schau mal bei blogprojekt de vorbei.
     
  7. mensmaximus

    mensmaximus Well-Known Member

    Registriert seit:
    24. Juli 2014
    Beiträge:
    8.857
    Zustimmungen:
    437
    @KarstenBln

    Du hast eine Meinung, dass konnte ich lesen. Ob Du Ahnung von Rechtsberatung hast, weiß ich nicht.

    Ich bin kein Admin im Forum. Ich helfe Forenteilnehmern bei Fragen, wenn ich etwas beitragen kann. Als Dienstleister für WordPress mit Spezialisierung auf WooCommerce erbringe ich auch Rechtsdienstleistungen als Nebenleistung für meine Vertragskunden, wie im RDG vorgesehen, und bin im Rahmen dieser Leistungen auch versichert. Ich bin über 25 Jahre Unternehmer und seit 19 Jahren mit einer Volljuristin liiert. Soviel zu meiner Person und meinem Verhältnis zur Rechtsprechung.

    @leon1912 schreibt explizit:
    Er möchte also eine rechtsverbindliche Auskunft, die im Einzelfall geprüft werden muss. Eine vertragliche Beziehung besteht zwischen dem TO und mir nicht. Auch zählt er nicht zu meiner Familie oder zu meinen guten Freunden, für die das RDG in bestimmten Rechtsgebieten Ausnahmen vorsieht. Entsprechend darf ich keine Rechtsberatung durchführen.

    Bestünde eine vertragliche Beziehung, wäre eine inhaltliche Prüfung vorzunehmen. Die Ausführungen von @leon1912 sind nicht detailliert. Ich weiß nicht was er schreiben möchte. Es kann sich um Blogbeiträge im Rahmen eines Affilliateprogramms handeln, um rein private Erfahrungsberichte ohne Gewinnerzielungsabsicht aber auch um 'Rants'. Es ist also eine umfassende Prüfung erforderlich, die nicht als Nebenleistung von einem Webdienstleister erbracht werden kann und gemäß RDG durch einen Volljuristen durchgeführt werden muss.

    Ich hätte meine erste Antwort entsprechend detailliert ausführen können. Allerdings ist meine Zeit für kostenlose Unterstützung beschränkt. Entsprechend habe ich mich entschieden die Antwort auf das Wesentliche zu beschränken. Ich habe dabei explizit auf eine 'rotzige' Formulierung, wie z.B. 'Geh zum Anwalt!' verzichtet und die Kernaussage des TO, also den Wunsch nach rechtsverbindlicher Auskunft aufgegriffen um darauf hinzuweisen, dass diese nur durch einen Anwalt möglich ist.

    Es ist schade, dass Personen wie Du @KarstenBln immer wieder dafür sorgen, dass Personen wie ich, die wissen wovon Sie sprechen, zur Aufrechterhaltung ihrer Reputation, dazu genötigt werden Gegendarstellungen zu verfassen. Diese Zeit fehlt mir nun für andere Ratssuchende.

    Es wäre zu begrüßen, wenn Du zukünftig vor einer Antwort deren Wirkung und möglichen Auswirkungen bedenkst. Gemessen an der Zahl Deiner Beiträge sollte das möglich und nicht zu viel verlangt sein.

    Deine Entschuldigung kann ich, gerade wegen Deiner Begründung, nicht akzeptieren. Du sagst damit ganz klar, dass Du Dich nicht entschuldigt hättest, wenn Du eine andere Vermutung zu meiner Funktion im Forum gehabt hättest.
     
  8. SirEctor

    SirEctor Well-Known Member
    Ehrenmitglied

    Registriert seit:
    28. Oktober 2008
    Beiträge:
    12.361
    Zustimmungen:
    427
    Ich mache hier zu. Das hier hilft dem TE nicht weiter. Und euch bitte ich alles weitere per PN zu klären.
     
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden