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AGB für Kleinunternehmer

Dieses Thema im Forum "Plauderboard" wurde erstellt von cester, 22. Juli 2009.

  1. cester

    cester Well-Known Member

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    Hallo zusammen,

    ich habe ein Gewerbe angemeldet und betreibe dieses nun als Kleinunternehmen. Nun habe ich eine Frage bzgl. der AGB. Muss ich hier eine AGB erstellen oder keine? Was haltet Ihr für eine bessere Idee?

    Mit meinem Kleinunternehmen bin ich im Bereich Webdesign und Onlinemarketing tätig, falls das von Interesse ist.

    Vielen Dank für eure Tipps...
     
  2. jottlieb

    jottlieb Well-Known Member
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    AGB muss niemand haben! Grundsätzlich gilt das BGB und ggf. auch das HGB.
    AGB sind dafür da, ggf. Klarheit bei Verträgen zu verschaffen oder vom BGB/HGB abweichende Bedingungen (sofern erlaubt und statthaft) festzusetzen.
     
  3. cester

    cester Well-Known Member

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    Ja, das hab ich auch schon gehört... jedoch stell ich mir die Frage, ob AGB einen Sinn machen... gerade was zum Beispiel Urheberrecht für Designs und so angeht...
     
  4. jottlieb

    jottlieb Well-Known Member
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    Eine AGB kann natürlich sinnvoll und Vorteilhaft sein, allerdings wird man, wenn man da wirklich was schlüssiges haben will, wohl nicht um einen Anwalt herumkommen, der natürlich entsprechend entlohnt werden will.
     
  5. cester

    cester Well-Known Member

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    Ok, angenommen ich würde keine AGB aufsetzen lassen, kann ich dann eine Art "Belehrung" aufsetzen, dass ich z.B. das Projekt als Referenz in meiner Seite auflisten kann, usw... da ich keine schriftlichen Verträge mit den Kunden mache, habe ich mir überlegt, vor einem Auftrag dem Kunden ein PDF-Dokument per Email zu schicken, wo genau diese Sachen drin stehen wie z.B. Urheberrecht, usw... quasi nur eine "Belehrung" ist dies Möglich?
     
  6. Morris

    Morris Well-Known Member

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    Du solltest dir sehr, sehr gut überlegen ob du wirklich auf schrifliche Vereinbarungen verzichten möchtest. Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass grad im Bereich Webdesign und Onlinemarketing nur das geschriebene Wort zählt. Auch vor Gericht ist ein unterschriebener Vertrag "etwas" aussagekräftiger als ein "haben wir damals aber wirklich so besprochen".

    Du kennst das Video "Webdesign Kunden im alltäglich Leben" ?

    Gruß
    Mo
     
  7. cester

    cester Well-Known Member

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    Ok, du meinst, dass ich bei Projekten, eine schriftliche Vereinbarung machen soll? Ok, das wäre natürlich auch sinnvoll. Hier kann ich dann den Anforderungskatalog hinzufügen + die zusätzlichen Informationen von mir (Nutzen des Projekts als Referenz, Urheberrecht, usw.) und die Preisgestaltung...

    Somit wär ich dann im Streitfall auf alle Fälle auf der sicheren Seite, weil ich dann die Unterschrift vom Kunden habe...
     
  8. koslowski

    koslowski Well-Known Member

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    Hi,

    von AGB kann ich dir nur dringend abraten. Falls du nichts im Web verkaufst (Online-Shop) grenzen AGB an grobem Unfug, der ganz schnell zu deinem Nachteil geraten kann.

    Hast du AGB mußt du sie auch online stellen, wenn du eine HP hast, ansonsten schleiche die Abmahner ganz schnell um deine HP.

    Wenn die AGB online stehen, schleichen die Abmahner trotzdem drum herum, weil ja fast alles juristisch angreifbar ist und da nun jedermann deine AGB einsehen kann, findet vielleicht jemand ein Haar in der Suppe.

    Der schriftliche Vertrag mit deinem Kunden sind deine AGB und Verträge mit Kunden mußt du nicht veröffentlichen.

    Es ist übrigens durchaus üblich 30-50% der Auftragssumme als Anzahlung zu vereinbaren, das steigert die Motivation des Auftragsgebeers in jeglicher Hinsicht. :mrgreen:

    Gruß
    koslowski
     
  9. Netbarry

    Netbarry Well-Known Member

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    Meine Meinung: Ins Besondere bei deutsche Kunden: 100% Vorauskasse und eine anständige Vereinbarung, welche Leistung für exakt welchen preis in welcher Zeit erbracht werden muss. Was der Kunde anliefern muss, in welcher Zeit und was passiert, wenn er das nicht tut.
     
  10. cester

    cester Well-Known Member

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    Kann ich in meiner Vereinbarung auch niederschreiben, dass der Kunde z.b. 14 Tage Zeit hat, den Restbetrag zu überweisen und bei nicht einhalten der Frist, eine Zusätzliche Gebühr in Höhe von 10% fällig ist.

    Ich möchte nämlich in der Vereinbarung dem Kunden auch indirekt etwas Druck machen. Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass es den Kunden mit der Realisation eines Projektes nie schnell genug geht und nach Fertigstellung halten Sie aber auch nichts davon, die Zahlung innerhalb der Frist zu veranlassen.

    Ich möchte auch als Anhang an die Vereinbarung, einen Anforderungskatalog heften, den mir der Kunde vor dem Auftrag (an den Anforderungskatalog richtet sich auch der Preis!) stellt. Dieser soll dann zusammen mit der Vereinbarung unterschrieben werden. Somit kann ich dann ggf. dem Kunden vor Augen halten, welche Leistungen zu welchem Preis erbracht werden. Viele verstehen nämlich nicht, warum eine einfache zusätzliche Option in einem Formular z.B. zusätzlich bezahlt werden muss...
     
  11. koslowski

    koslowski Well-Known Member

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    Hi,

    Sowas ist nicht nur unüblich sondern auch dreist und unverschämt.

    Solche Mißtrauensansinnen schaffen sofort eine fröhliche Atmosphäre voll gegenseitigen Vertrauens. :mrgreen:

    Als Kunde könnte ich auf solche Dienstleister dankend verzichten. :-|

    Warum nicht so etwas drunter schreiben:
    Rechnungsdatum ist 2.1.09.

    Warum denn gleich drohen?
    Höflichkeit und gutes Benehmen sollten für einen Dienstleister selbstverständlich sein, er will ja Kunden behalten und nicht verprellen. ;)
     
  12. Morris

    Morris Well-Known Member

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    Eine eher unübliche und nicht grade vertrauensbildende Praktik. Üblicher ist die 3/3 Regelung:
    - erstes Drittel bei Auftragserteilung
    - zweites Drittel bei einem definierten Milestone
    - drittes Drittel bei Freigabe


    Ein Pflichten-/Lastenheft ist grade bei größeren Projekten unumgänglich damit alle Beteiligten wissen wer was wann wo und wie macht.

    Gruß
    Mo
     
  13. frankj

    frankj Well-Known Member

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    Warum nicht gleich 110 % -- schliesslich sind's deutsche Kunden und in Deutschland ist eh alles Bäh. :)

    Ernsthaft: Du wirst auch ohne AGB hinkommen. Wenn Du das nicht willst, dann wirst Du um rechtliche Beratung nicht herumkommen. Ich würde das lassen, denn vieles ist bei uns bereits durch Gesetz geregelt (und das ist auch gut so).

    Bestes Beispiel ist das von Dir immer wieder angesprochene Urheberrecht: Die Regelungen ergeben sich aus dem Gesetz -- da können auch AGB nichts dran ändern. Wichtig ist es dagegen, vorher die Nutzungsrechte zu vereinbaren (Beispiel: Du machst das Design und die technische Umsetzung, der Kunde liefert Bilder. Darfst Du das Gesamtwerk als eigenständige Referenz (Screenshot auf Deiner Website) nutzen?). Das sind aber immer Einzelfallentscheidungen, die durch AGB nicht sinnvoll abgebildet werden können.

    Ein Pflichten-/Lastenheft wurde bereits angesprochen -- je detaillierter das ist, desto besser ist das für eine verträgliche Abwicklung des Projekts.

    Viel Glück!

    -Frank
     
  14. cester

    cester Well-Known Member

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    Ok, danke schonmal für die Tipps... ich werde mich die Tage mal an eine Mustervereinbarung ran machen...
     
  15. Morris

    Morris Well-Known Member

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    Nicht vergessen, alles von nem (Fach)Anwalr prüfen zu lassen.

    Gruß
    Mo
     
  16. Netbarry

    Netbarry Well-Known Member

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    Kannst Du reinschreiben, hat aber bei Euch gem. §280, 286 BGB keine Wirkung. Derartige Kosten haben nur dann Rechtskraft, wenn sich der Kunde WIRKSAM im Verzuge befindet und und Du diese Kosten DURCH FREMDRECHNUNG nachweisen kannst, sprich sie Dir selbst also NACHWEISLICH entstanden sind.

    @frankj: Ob in Deutschland alles "Bäh" ist oder nicht, sei einmal dahin gestellt. Fakt ist, dass die Ausfallsrate bei deutschen Kunden zwischenzeitlich statistisch gesehen um rund 80% höher ist, als bei einem US-Kunden. Diese Zahlen stammen NICHT VON MIR, sondern von führenden US-Wirtschftsdiensten.

    Zumal im Übrigen gerade deutsche Unternehmen bei Auslandskunden (zum Beispiel USA) ebenfalls 100% Vorauskasse verlangen. Wir praktizieren das auch NUR bei Auslandskunden, sprich bei allen, die nicht in den USA sitzen so.

    Denn: Ist ein Auftrag einmal abgewickelt, können wir mit dem Produkt nichts anfangen, wenn es uns nicht bezahlt wird.

    Die 1/3 Lösung praktizieren wir auch. Aber nicht bei Aufträgen über 300 Euro, sondern eben dort, wo sich das auch rentiert. Diese Lösung ist aber ja letztendlich auch nichts anderes als eine 100% Vorauskasse-Lösung für die jeweilige Arbeitsstaffel.

    Man muss immer bedenken, dass man sich ja nicht kennt. Die Company, die den Auftrag ausführt, hat gerade bei Auslandskunden und Kleinbeträgen (unter 2000 Euro) relativ große Mühen, das Geld zu bekommen, wenn es vom Kunden nicht bezahlt wird, was leider eben immer häufiger vorkommt !

    Es sollte zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer einfach grundsätzlich eine Win-Win Situation eintreten und ich denke bei Kleinaufträgen ist die Vorauskasse nicht unfair.

    Also nicht immer gleich dagegen plärren !
     
    #16 Netbarry, 17. August 2009
    Zuletzt bearbeitet: 17. August 2009
  17. koslowski

    koslowski Well-Known Member

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    Hi,

    sorry, aber hier geht es nicht um Auslandsaufträge.
    Bei selbstständigen Webworkern sind die Kunden fast immer im Inland ansässig.
    Wie sich die Situation in den USA darstellt, ist imho irrevelant, da der Themenstarter Kleinunternehmer ist und im Inland arbeitet. ;)

    Es ist nicht nur unüblich und unfair, sondern für den Kleinunternehmer eine ausgesprochen dämliche Geschäftspraktik.
    Das Einzige was er damit fast sicher erzwingt ist eine Lost-Lost-Situation mit rascher Insolvenz. :mrgreen:
     
  18. frankj

    frankj Well-Known Member

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    Nicht immer gleich "immer gleich" schreiben -- denn weder ist es "immer" noch "gleich". Jedenfalls nicht immer.

    Mir ist's allerdings völlig gleich ...

    Plärrt

    -Frank
     
  19. Netbarry

    Netbarry Well-Known Member

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    @frankj
    Sorry, aber irgendetwas passt bei Dir glaube ich nicht so ganz.
    Glaubst Du, Du bist hier der Oberlehrer oder wie ?
    Beteilige Dich lieber einmal an Produktivem, anstatt ständig rum zu nörgeln.

    Insolvent ist der Kleinunternehmer übrigens auch dann, wenn er nicht bezahlt wird !
     
  20. frankj

    frankj Well-Known Member

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    Hmm, ständig? "Immer" wäre hier angebrachter, mein Lieber. :)

    Wir sollten uns in diesem Forum besser aus dem Weg gehen, meinste nicht auch? Kompatibel sind wir jedenfalls nicht -- weder in Humor noch in Diskussionskultur.

    Über unser grundsätzlich unterschiedliches Weltverständis mag ich gar nicht nachdenken.

    Meint

    -Frank (der verspricht, nicht mehr auf Netbarrys Weisheiten einzugehen)

    PS. Und danke für den Fi... nee, was war das noch gleich -- aah: ... für die guten, persönlichen Ratschläge abseits der Thread-Themen, wie ich ein besserer Mensch werde. Da habe ich schon lange drauf gewartet. Ich nehm's mir natürlich zu Herzen ...
     
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