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Dieses Thema im Forum "Netzwelten" wurde erstellt von NWP, 24. Mai 2018.

  1. matrix-22

    matrix-22 Well-Known Member

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    1. Haftungsrisiko vorhanden
    Nach den vorstehenden Grundsätzen besteht im Ergebnis auch hier ein erhebliches Haftungsrisiko für den Webdesigner. Zunächst einmal muss der Webdesigner die Website gem. § 633 Abs. 2 Nr. 2 BGB so erstellen, wie es der Kunde erwarten darf und so dass Dritte gegen deren Inhalt gem. § 633 Abs. 3 BGB keine Rechte geltend machen können. Ohne besondere Hinweise (die konkret und nicht nur allgemein etwa in AGB erteilt wurden), werden viele Gericht bei Verstößen gegen die Impressumspflicht und den Datenschutz annehmen, dass der Kunde als Laie davon ausgehen durfte, eine rechtssichere Website zu erhalten. Nach dem allgemeinen Grundsatz des BGH zu Werbeagenturen (BGH, Urt. v. 25.05.1972, Az.: VII ZR 49/) muss ein professioneller Anbieter auch die umgebenden rechtlichen Kenntnisse haben oder sich verschaffen und den Kunden in geeigneter Weise darauf hinweisen. Ebenso kann es einen Rechtsmangel darstellen, wenn Konkurrenten gegen die Website wegen Verstößen gegen den Datenschutz, die Informationspflichten oder Widerrufsrechte vorgehen oder eine Behörde Bußgelder wegen einem Verstoß gegen Datenschutzrecht verhängt.
     
  2. b3317133

    b3317133 Well-Known Member

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    Aha, und woher stammt jetzt der Textblock? Aus einem Urteil?

    Kenne persönlich keine Agentur, die dem Kunden keine konkreten besonderen Hinweise gibt, dass er sich selbst kümmern muss...
     
  3. matrix-22

    matrix-22 Well-Known Member

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    Leider ist das Forum bei e....24 Off derzeit da wurde das einmal geschrieben mit einem Werkvertrag und das dazu für die Agentur die Pflicht besteht Impressum und Datenschutz (Rechtssicher) mit zu erstellen.

    Jemand anderer Meinung dazu vielleicht mit Link dann lese ich gerne mal was dazu, Interessiert mich echt.
     
  4. b3317133

    b3317133 Well-Known Member

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    Lies doch einfach nochmal den Textblock durch, wenn der das Mass aller Dinge sein soll. Und gib dann Deinem Kunden konkrete besondere Hinweise, dass er sich selbst kümmern muss. Fertig.
     
  5. danielgoehr

    danielgoehr Well-Known Member

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    Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen. Meine Kunden wissen, dass sie Impressum und Datenschutzerklärung benötigen, weil ich sie darauf hinweise. Ich arbeite auch gern mit ihrem Anwalt zusammen oder erstelle ihnen eine Liste mit relevanten technischen Punkten. Ich würde aber nie im Leben auf die Idee kommen, ihnen diese Dinge zu erstellen oder zur Verfügung zu stellen, da ich als Nicht-Jurist sogar behaupten würde, dass ich das gar nicht darf. Selbst wenn ich es dürfte, bin ich dazu überhaupt nicht in der Lage. Geschweige denn, die Haftung dafür zu übernehmen...

    Edit: Ich würde im übrigen (spätestens seit der DSGVO) auch niemandem empfehlen, eine Website ohne rechtliche Beratung zu betreiben. Bzw anders herum, empfehle ich ausdrücklich jede Website juristisch prüfen zu lassen.
     
    Marcus[IS] gefällt das.
  6. Ein guter Anwalt wird immer sagen: "Vor Gericht kriegst Du nicht Recht, sondern ein Urteil". Im Gegensatz zum z.B. amerikanischen Recht gibt es bei uns keine Grundsatzurteile, an die sich jedes andere Gericht halten muß. Selbst Gerichte bzw. Spruchkörper gleicher Ebene und der gleichen Behörde (also AG, LG, OLG) urteilen unterschiedlich und sind nicht gezwungen, andere Urteile als Vergleich heranzuziehen. Zwar geht der Blick dabei meist nach oben, denn gegen Urteile kann man Rechtsmittel einlegen und dann entscheidet eben ein höheres Gericht. Aber sonst sind die Richter/Gerichte unabhängig.
     
  7. Das wird den Betreibern von Hunde-, Katzen- und Hamsterseiten die Tränen ins Gesicht drücken :eek:
     
  8. danielgoehr

    danielgoehr Well-Known Member

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    Ja, das ist alles richtig. So meinte ich das auch nicht. Aber es gibt zu identischen Fragestellungen teilweise (noch) zu 100% gegenteilige Meinungen. So zumindest mein Eindruck. Das finde ich teilweise schon wirklich verwirrend. Ich persönlich tendiere dann aktuell in den meisten Fällen zur strickteren Auslegung.
    Entschärfen kann man später immer noch... Aber so richtig Sinn der Sache kann es eigentlich nicht sein.


    Meine persönliche Meinung: Das sollte es auch. Und nicht nur denen...
     
  9. Na - ist das nicht ein wenig zu hart gedacht?? Ich z.B. werde mich von nichts und niemanden dazu zwingen lassen, eine Verunstaltung dieser Site durch Datenschutzerklärung oder Sonstiges vorzunehmen: http://www.mi.ehrenbreitstein.de/
     
  10. matrix-22

    matrix-22 Well-Known Member

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    Hallo Daniel,
    ich muss Dich echt noch einmal Fragen welche Verträge Du machst mit Deinen Kunden, laut Gesetzt schließt Du einen Werksvertrag mit Deinem Kunden.

    Zitat:
    2. Die Haftung von Agenturen und Webdesignern

    Was viele Agenturen und Designer nicht wissen, die Gerichte sind hier extrem streng, was die Haftung für Webseiten angeht.

    Die Gerichte sagen: Das Erstellen einer Website ist fast immer ein Werkvertrag, keine Dienstleistung. Konsequenz ist: Es muss ein „mangelfreies“ Werk erstellt werden.

    Verstößt die Website, die Sie erstellt haben gegen gesetzliche Vorgaben ist das ein Mangel. Eine Website ohne Impressum oder einer fehlerhaften Datenschutzerklärung ist nach Ansicht der Gerichte eine mangelhafte Arbeit.

    Das heikle bei diesem Punkt: Die meisten Gerichte sagen, diese Haftung kann mal als Agentur NICHT per AGB ausschließen, da ein mangelfreies Werk eine Hauptleistungspflicht ist. Deshalb sagen die Gerichte immer: Wenn du Agentur dir nicht sicher bist, musst du die Website deines Kunden vor der Veröffentlichung anwaltlich prüfen lassen.
    Zitat Ende:

    Also so etwas findet man bei vielen Portalen, auch bei eRe...24 im Premium Bereich, sprich damit ist man als Agentur nicht aus der Haftung, da zu einer Website immer Datenschutz und Impressum gehört, auf vielen Seiten liest man auch das der Kunde nur Laie ist und eine Agentur vom Fach.

    Was ich seltsam finde als Agentur darf man keine Rechtsberatung machen, muss aber halt Impressum und Datenschutz liefern.
    Sprich hier muss man nicht nur einen Generator nehmen sondern auch einen Anwalt am Ende fragen welche Punkte noch offen wären.

    Wie soll eine Agentur das alles berechnen, denn jeder Anwalt macht keinen Festpreis dafür, denn die Seite muss von dem Anwalt komplett geprüft werden richtig?

    Wenn man mal sieht was es alles bei Agenturen für Preise gibt, muss man unterstellen das hier Pfusch gemacht wird, wer kann für 500 Euro eine Seite in WordPress erstellen und Anwalt bezahlen.


    Gerne lese ich von Euch dazu, wie zeichnet sich eine Agentur FREI von diesen Dingen, wenn es nicht per AGB oder Vertrag geht?
     
  11. b3317133

    b3317133 Well-Known Member

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    Erneut: Lies doch einfach nochmal den von Dir zitierten Textblock durch. Und gib dann Deinem Kunden konkrete besondere Hinweise, dass er sich selbst kümmern muss. Fertig.

    Oder befrage selbst mal einen Anwalt, denn auf das was Du in "irgendeinem Forum" wie diesem hier an Ergebnissen bekommst, kannst Du Dich - ob das juristisch richtig sein mag oder auch nicht - natürlich nicht verlassen...
     
  12. matrix-22

    matrix-22 Well-Known Member

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    Hallo B3317133,
    also machst Du Angebote ohne Impressum/Datenschutz für Deine Kunden und sagst damit das man den Werksvertrag aushebelt.
    Laut den Portalen sehen das Gerichte doch anders, worauf genau stützt sich Deine Aussage?
     
  13. b3317133

    b3317133 Well-Known Member

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    Was hebelt man wo aus? Lies bitte einfach mal das, was Du gepostet hast, v.a. dem Teil "Ohne besondere Hinweise ..." und dann gib doch einfach Hinweise...
     
  14. matrix-22

    matrix-22 Well-Known Member

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    Im letzten Post von meinen Zitat?
     
  15. danielgoehr

    danielgoehr Well-Known Member

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    Abgesehen davon, dass ich finde, dass wir hier mittlerweile ziemlich OT sind, habe ich eigentlich kein Interesse, meine Auftragsverhätlnisse und Auftraggeber-/Auftragnehmer-Konstellationen hier im Einzelnen zu besprechen. Ich bin mir auch nicht ganz sicher, wozu das gut sein soll.

    In der Sache lese ich deinen Text übrigens genauso wie @b3317133. Da steht für mich drin, dass der Auftraggeber darüber zu informieren ist. Nicht, dass der Auftragnehmer dazu verpflichtet ist, es zu liefern.
     
  16. matrix-22

    matrix-22 Well-Known Member

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    Hallo Daniel und B3317133,
    ja ist etwas OT, finde nur das wenn Du auch schreibst Schwenke und Siebert sind sehr gut, und man da so etwas mit einem Werksvertrag liest und das eine Agentur dieses laut Urteil mit zu liefern hat, weil das Know how vorhanden sein muss in der Agentur.
    Dann hätte es mich halt interessiert wie Ihr um diese Sache herum kommt.

    Man muss keine Kunden/Vertragsdaten Preis geben, vielleicht nur sagen wo ich das nachlesen könnte oder einen Paragraph dazu.
     
  17. danielgoehr

    danielgoehr Well-Known Member

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    Das habe ich nie (!) so geschrieben. Bitte lies meine Beiträge dazu nochmal durch.

    Ich bin halt der Meinung, dass mich das gar nicht betrifft. Um dir zu erklären warum, müsste ich dir jetzt explizit erklären, wie ich arbeite und wie meine Aufträge und Auftragsverhältnisse aussehen. Deshalb mein Hinweis vorhin.

    Das wurde schon mehrfach beantwortet.


    Das kann ich dir nicht sagen. Aber wenn du dich davon betroffen fühlst und du unsicher bist, hilft dir dein Anwalt sicher dabei.


    Ich verstehe irgendwie gar nicht so richtig, worüber wir hier eigentlich diskutieren. Deswegen würde ich mich jetzt mit diesem Post auch aus diesem Thread zurückziehen. Das ist jetzt auch nicht böse gemeint, aber ich habe das Gefühl, das führt irgendwie zu nichts.
     
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