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Fotokurse verkaufen

Dieses Thema im Forum "Onlineshop mit WordPress" wurde erstellt von magura, 3. August 2015.

Schlagworte:
  1. magura

    magura Well-Known Member

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    Hallo,

    ich habe eine WP-Seite zum Verkauf von Fotokursen gebaut.

    Ich verkaufe also eine Dienstleistung, es gibt keine Versandkosten, die Zahlung erfolgt vom Kunden nur per Überweisung. Er bekommt nach der Buchung eine Rechnung und weitere Details zum genauen Treffpunkt.
    Meines Erachtens in da ein Shopsystem ein wenig overdone...zumal ich auch keinen Warenkorb benötige. Jedoch sollte der ganze Bestellprozeß natürlich rechtlich korrekt sein.
    Ich habe auch kein FormularPlugin gefunden, das z.B. die Korrktur der Daten erlaubt (nach Klick auf Weiter sollte noch einmal eine Seite mit allen Angaben angezeigt werden, mit der Möglichkeit diese zu ändern, bzw. den Kauf abzuschließen).

    Hat jemand eine Idee?
     
  2. BvW

    BvW Well-Known Member

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    Was spricht gegen einen Shop? Vermarktest du nur einen "Kurs" oder kann man sich vielleicht doch verschiedene Kurse aussuchen? Und siehe da, schon sind es mehrere "Artikel" für den Warenkorb :)
     
  3. magura

    magura Well-Known Member

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    Das ist einfach alles zu kompliziert...es wird auch selten vorkommen, das man gleich mehrere Kurse bucht.Man soll einfach auf der Seite wo der Wokrshop beschrieben wird einen Termin auswählen, seine Daten eingeben und buchen können.
    Im Prinzip läuft das ja so wie eine Hotelbuchung, da gibt es ja auch keinen Warenkorb....
    Sowas muß es doch geben...
     
  4. Tubedesigner

    Tubedesigner Well-Known Member

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    Einen Shop aufzusetzen, ist dafür nicht die richtige Herangehensweise, schau Dir mal dieses Plugin Events Manager (oder vergleichbare) an, die enthalten mit Ihrem Booking Management ziemlich genau das, was Du suchst.
     
  5. r23

    r23 Well-Known Member

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    Dies solltest du mit deinem Anwalt besprechen. Selbstverständlich kannst du Dienstleistungen über das Web anbieten - Auch hier würde ich mir eine sog. "Button-Lösung" einbauen.

    Der Händlerbund informiert auf seine Seite ausführlich über die Button-Lösung
    http://www.haendlerbund.de/hinweisblaetter/finish/1-hinweisblaetter/99-button-loesung

    evtl. würde ich vor dem Gespräch mit dem Anwalt noch die Studie zur Verbraucherrechterichtlinie lesen
    https://www.haendlerbund.de/hinweisblaetter/finish/1-hinweisblaetter/341-studie-zur-verbraucherrechterichtlinie-2015

    Der Gesetzgeber verlangt von dir schon etwas mehr. Du musst je nach Produkt und Diensteleistung weitere Informationen liefern. Welche dies bei " Fotokurse verkaufen " sind kann dir leider nur ein Rechtsanwalt sagen.

    Ein Shop-System mit dem du auch Dienstleistungen verkaufen kannst - kannst du dann mit deinem Anwalt und deinem WebDesinger (es werden auch besondere Gestaltungen gefordert) dann verwenden.

    Wenn die Fotokurse digital sind, musst du meiner Meinung nach auch die länderspezifische Umsatzsteuer im Shop abbilden
    http://www.gruenderszene.de/allgemein/umsatzsteuer-2015/2

    Dies kann und muss dir dein Steuerberater leider erklären. Auch dieser wird dir Anforderungen an den Shop nennen können.

    Ich würde mir auch ein Event Plugin ansehen oder die üblichen Branchen Portale - über die Fotokuse angeboten werden.

    Viel Erfolg bei der Planung

    Ralf
     
  6. Tubedesigner

    Tubedesigner Well-Known Member

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    @r23

    Auweia, da gibt wohl jemand sein paranoid geprägtes Weltbild zum Besten, die Mitgliedschaft in der VG Bild-Kunst passt da auch hinein…

    Der OP veranstaltet (oder beabsichtigt das zu unternehmen) Fotoworkshops, also solche Events bei denen sich Möchtegernfotografen treffen um dann i.d.R. mehr oder weniger bekleidete Möchtegernmodels vor oder in Industriebrachen oder Behelfsstudios gegen einen Obolus für Anleiter, Model und Location knipsen zu dürfen.

    Urheber und Persönlichkeitsrechte die entstanden Knipsbilchen betreffend mal außen vor gelassen, bewegt sich so ein Angebot ziemlich genau im gleichen Fahrwasser wie das Erteilen von Mathenachhilfe für Pisaschüler, allenfalls das Unfallrisiko ist etwas höher und für den Fall der Fälle, dass einem Beteiligten eine Lampe auf den Kopf fällt und die Haare in Flammen aufgehen, sei dem OP eine Betriebshaftpflicht empfohlen, das war’s dann aber auch schon…


     
  7. r23

    r23 Well-Known Member

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    geht es dir nach der Beleidung besser?


    Der TE wendet sich an - wie du selber erkannt hast - an Endkunden und nicht an den selbständigen Fotografen.

    der Endkunde hat jetzt - seit gut einem Jahr - europa Weit eindeutige Rechte. Er möchte zum Beispiel, wenn er so einen Kurs gebucht hat wissen

    1. was passiert, wenn ich den gebuchten Termin nicht einhalten kann mit meiner Kursgebühr.
    2. was darf ich mit den Fotos von dem Wokshop machen.
    3. was passiert, wenn der Termin den dem Veranstalter abgesagt wird.
    4. und weiterer rechtlicher Schnik Schnak.

    Hier Muster-Widerrufsbelehrung
    http://www.trustedshops.de/shop-info/wp-content/uploads/sites/3/2014/06/Muster_Widerrufsbelehrung_Waren.pdf?et_cid=134&et_lid=75150&et_sub=blog1

    Die Muster dürfen allerdings nicht für den Verkauf von Dienstleistungen oder digitalen Inhalten verwendet werden.

    Im eCommerce sollte man meiner Meinung nach die rechtlichen Spielregeln kennen und diese haben selbstverständlich Auswirkungen auf die Gestaltung von Bestellseiten.

    http://www.shopbetreiber-blog.de/2014/02/14/verbraucherrechterichtlinie-widerrufsrecht-whitepaper/

    und der TE schreibt "nur von Fotokursen"

    und dies kann auch so aussehen
    https://www.fototv.de/

    und muss nicht dein Kölner Hinterhof Gulli sein.
     
  8. Tubedesigner

    Tubedesigner Well-Known Member

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    Sich beleidigt fühlen und beleidigt zu werden sind zwei Paar Schuhe, aber auch diese Reaktion passt ins Bild...


    Wie es auch i.d.R. jeder Nachhilfelehrer macht.


    Daher lässt sich ja auch seitdem jeder Nachhilfelehrer mind. 20 Seiten Kleingedrucktes unterschreiben, bevor der Dienstvertrag über Nachhilfeunterricht zur Entfaltung gelangt.


    Er schreibt von "Workshops", Du scheinst Dich mit diesem Thema nicht wirklich auszukennen, das Angebot auf welches Dein Link verweist, ist formal wie rechtlich ein ganz anderes Terrain, hier wird direkt online eine Ware zum Kauf/Verleih im Abonnement angeboten.

    Wenn Du nicht in der Lage bist, das in der rechtlichen Betrachtung ausreichend voneinander abzugrenzen, solltest lieber nicht öffentlich Tipps dazu verbreiten oder diese zumindest ausreichend als Deine ganz persönliche individuelle Meinung kennzeichnen – Danke.
     
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