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Kleingewerbe

Dieses Thema im Forum "Allgemeines" wurde erstellt von nature225, 6. Dezember 2019.

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  1. nature225

    nature225 Well-Known Member

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    36
    Guten Morgen zusammen.

    falls der Thread hier nicht hingehört kann er gerne verschoben werden.

    Ich spiele mit dem Gedanken neben meinem Hauptberuf ein Kleingewerbe aufzubauen. Anbieten würde ich anfangs gerne Web-Entwicklung, Support und Beratungen.

    Habt Ihr Erfahrungen mit dem Aufbau eines Kleingewerbes? Schwierigkeiten, Probleme etc.


    Freue mich über jede Nachricht
     
  2. svenbolz

    svenbolz Well-Known Member

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    16. Oktober 2019
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    Moin,

    eine Schwierigkeit könnte es sein, dass Kleingewerbetreibende in der Geschäftswelt häufig nicht ernst genommen werden. Das wäre vermutlich bei kleineren Kunden kein Problem, größere Unternehmen werden aber schwer zu akquirieren sein. Das sind aber die einzigen, bei denen sich der Aufwand für individuelle Webentwicklung und Beratung rechnet.

    Viele schreckt wohl der nötige Hinweis bzgl. der Umsatzsteuer ab. Hängt auch einfach damit zusammen, dass Kleinunternehmer die Ausnahme sind und Ausnahmen sind bei steuerlichen Aspekten eigentlich immer und ganz automatisch negativ behaftet.

    Was viele nicht bedenken ist, dass sie auch nicht als Firma auftreten dürfen, sondern immer auch den vollen persönlichen Namen angeben müssen. Also "cleanestcodeintown" ginge nicht, "Webentwicklung Max Muster" geht.

    LG,
    Sven
     
  3. danielgoehr

    danielgoehr Well-Known Member

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    13. Juli 2016
    Beiträge:
    2.674
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    Wieso sollte das nicht gehen? Du kannst mit jedem beliebigen Firmen- oder Markennamen auftreten, der dir in den Sinn kommt.
    Das ist dann halt nicht dein offizieller Firmenname, d.h. du musst an allen Stellen, an denen es rechtlich erforderlich ist, zusätzlich deinem bürgerlichen Namen dazu schreiben (Rechnungen, Impressum, etc.). Solange du das machst, kannst du deine Firma auch "cleanestcodeintown" nennen.

    Edit: Das gilt aber generell auch für alle Einzelunternehmen und ist nichts, was nur Kleinunternehmer nach §19 Abs. 1 betreffen würde.
     
    #3 danielgoehr, 7. Dezember 2019
    Zuletzt bearbeitet: 7. Dezember 2019
  4. svenbolz

    svenbolz Well-Known Member

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    Korrekt, die Formulierung und das Beispiel sind nicht ganz so doll gewählt.

    Das sollte auch kein Anti-Kleingewerbe Statement sein, sondern ein Hinweis, dass man da durchaus was falsch machen kann. Ich kenne da Fälle, die deswegen abgemahnt wurden.

    Auch die Bezeichnung "Geschäftsführer" kann für Solo-Unternehmer problematisch sein.
     
  5. SirEctor

    SirEctor Well-Known Member
    Ehrenmitglied

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    Beiträge:
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    Ich mache hier zu. Das hat nichts mit WordPress zu tun.
     
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