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Mp3 legal?

Dieses Thema im Forum "Netzwelten" wurde erstellt von Andy1985, 14. November 2006.

  1. Andy1985

    Andy1985 Member

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    Ich habe eine juristische Frage, was mp3s in Blogs betrifft. Ist es erlaupt mp3 von einer bekannten Band online zustellen? Natürlich im Zuge eines Player, der nur das anhören erlaubt.
    Würde nämlich gerne eine Jukebox einbauen, mit ein paar Songs meiner Lieblings Bands.
     
  2. SuMu

    SuMu Well-Known Member

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    nein, nur die mp3s die du selber erstellt hast.
     
  3. Andy1985

    Andy1985 Member

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    Ist es grundsätzlich verboten.
    Also auch nicht wenn sie von einem Internetradio aufgezeichnet wurde mit 64kbits.
    Oder wenn ich erwähne, dass ich nicht dafür haffte und der Inhalt innerhalb von 24h gelöscht werden muss.
     
  4. SuMu

    SuMu Well-Known Member

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    schon mal etwas von der GEMA gehört?
    Der Spruch auf Webseiten "ich distanziere mich von allen links" ist auch hinfällig"
     
  5. mastermind

    mastermind Well-Known Member

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    Woher Du die Lieder hast, ist völlig wurscht. Du hast nicht das Recht, sie weiterzuverbreiten oder öffentlich abzuspielen (steht auf jeder CD drauf).

    Aber: Du kannst mal bei Jamendo schauen, dort gibt es Musik unter der CC-Lizenz. Vielleicht findest Du ja dort Sachen, die Deinen Musikgeschmack bedienen. Die Lieder, die Du dort findest, darfst Du sogar nicht-kommerziell (was in Deinem Fall ja zutrifft) weiterverbreiten -- ergo bedenkenlos in einem Player abspielen.
     
  6. Andy1985

    Andy1985 Member

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    Hab gerade GEMA nachgeschlagen, das bezieht sich ja auf den Deutschen Raum. Bin aber Österreich falle also nicht darunter, wobei ich glaube in Österreich gibts auch sowas.

    Was ich auf Wiki gelesen habe ist, dass ich frei Musik anbieten darf. Sprich Lieder von Jamendo und aus den FM4 Soundpark. Denn diese Lieder dienen ja keinen gewerblichen Zweck und sind vom Besitzer freigegeben.
     
  7. mastermind

    mastermind Well-Known Member

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    Bei Jamendo darfst Du es im Rahmen der CC-Lizenz. Bei FM4 konnte ich aber keine Hinweise zur Weiterverwendung finden. Bist Du sicher, dass man die Lieder von dort weiterverbreiten darf?
     
  8. Andy1985

    Andy1985 Member

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    Die Tracks sind ja frei zugänglich. Die Künstler haben sie ja ins Netz gestellt damit sie ja jeder hören kann. Ich denke nicht das es verboten ist, im Gegensatz es ist ja eine Werbung für den Künstler.

    Aber noch was anderes. Was ist wenn der Künstler seine Mp3s direkt auf seiner Webseite freigibt zum downloaden. Die sind ja auch für jeden dann frei zugänglich. Bestes Beispiel ist ja "Panic in the Disco", die sind nur durch die Songs die sie Freigegeben haben richtig berühmt geworden, weil jeder sie weitergegeben hat.

    Irgendwo hab ich auch mal gelesen, das eine paar Sekunden zum Anspielen erlaupt sind, also Sempls.
     
  9. mastermind

    mastermind Well-Known Member

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    *mööööp* falsch.

    Wenn jemand etwas veröffentlicht, heißt es noch lange nicht, dass andere es nehmen und weiterverbreiten können. Übrigens auch in Österreich.

    Wenn dort ausdrücklich steht "Du darfst die Lieder weiterverbreiten und/oder öffentlich aufführen", dann darfst Du es auch tun. Dass man die Lieder von der Website des Künstlers laden darf, heißt ebenfalls nicht, dass man sie weiterverbreiten oder aufführen darf. Sogar, wenn es die Lieder im Webradio oder auf der Seite des Künstlers zum Anhören gibt.
     
  10. Andy1985

    Andy1985 Member

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    Es scheint das du gut informiert bist zui diesem Thema, mastermind.

    Wie sieht die rechtliche Grundlage bei MySpace aus. Dort gibt es auch unmengen von Mp3s zum downloaden. Diese wurden auch meist von einem User upgelodet und nicht von der Band.
     
  11. mastermind

    mastermind Well-Known Member

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  12. Andy1985

    Andy1985 Member

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    Hab jetzt etwas nach rechachiert. Es ist in Deutschlan, Österreich und in der Schweiz verboten urheberrechtliche Music auf der Webseite anzubieten.
    Soweit ist ja alles klar. Wer Musik haben will muss zahlen.

    MySpace befindet sich ja in den USA, dort gelten ja wieder völlig andere gesetzliche Richtlinien wie bei uns. Deshalb ist es möglich, diese Songs in Netz zustellen.

    Jetzt kommt die Quizfrage des Tages:
    Was ist, wenn man einen Amerikanischen Betreiber für seinen Webspace hat, z.B. 500MB Free space nur mit e-mail regestrierung. Fällt man da noch unter diese Bestimmung? Den solange kein offensichtlicher gwerblicher Nutzen besteht, sollte man sich ja in einer rechtlichen Grauzone befinden. Denn bei Privaten Webseiten muss man ja auch kein Impressium anlegen. Man wäre also komplett anonym.

    Ja ich weis, es ist ziemlich weithergeholt und wahrscheinlich im höchsten Masse illegal. Was meint ihr, ist das möglich?
     
  13. mastermind

    mastermind Well-Known Member

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    *muhahaha*
    Selten so gelacht. Die USA haben die weltweit strengsten Urheberrechtsgesetze und den stärksten Einfluss von Medienkonzernen auf die Gesetzgebung. Nicht nur das, sondern gerade die Amis sind es, die diese Gesetze auch hierzulande durchdrücken.

    Insofern erübrigt sich auch Deine nächste Frage. Wenn Du einen guten Tipp haben willst: Vergiss es. Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, Du begibst Dich in eine rechtliche Grauzone und riskierst horrende Schadensersatzforderungen.

    Sei froh, dass es Angebote wie Jamendo gibt. OpenSource -- in diesem Fall als Musik -- ist das Einzige, was man (zumindest kurzfristig) gegen den korrupten Sauhaufen von Politikern und Lobbyisten machen kann.
     
    #13 mastermind, 14. November 2006
    Zuletzt bearbeitet: 14. November 2006
  14. Andy1985

    Andy1985 Member

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    Tja da fällt mir auch nichts mehr ein!
    Wird wohl nichts mit der Jukebox. Aber schön, dass wir dieses Thema durchgekaut haben. Es wird bestimmt den ein oder anderen geben der auch so etwas vorhatte.
     
  15. S.i.T.

    S.i.T. Well-Known Member

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    Sicher kannst ne Jukebox machen. Schreibst der GEMA so und so siehts aus, dies und das soll es werden, dann kriegst ne Rechnung, die bezahlst und dann kannst loslegen.

    Hat mit Amerika nix zu tun. Die Verträge der einzelenen Gesellschaften, sind aufeinander abgestimmt. Im Falle des Nichtbezahlens, oder einfach machen, egal woher der link ist, wo du es gebunkert hast, kommt dann die dafür zuständige Gesellschaft. Im Falle DE die GEMA. Die GEMA wiederum hat weltweit Verträge mit ähnliche Gesellschaften abgeschlossen.

    Du kannst eine Jukebox machen, mit stücken, die "frei" sind, wenn du nicht bezahlen willst. Dagegen sagt keiner was.

    [...] Frag doch die Band, ob sie welche haben. Wobei das auch so ne Sache ist, weil die ja auch Verträge haben. Und Musikanten wissen seltenst, um diese, weil die haben den Kopf meißtens woanders, was ja auch verständlich ist. Deswegen gibt es ja die "Flucht"/die Option Produktionen unter einem anderem Namen zu veröffentlichen ;)
     
    #15 S.i.T., 17. November 2006
    Zuletzt bearbeitet: 17. November 2006
  16. Butzemann

    Butzemann Well-Known Member

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    Also einen ganzen Song auf der Homepage anzubieten von einer Band (die nicht "freie" Musik zur Verfügung stellt) ist nicht gestattet bzw. verboten.

    Das wäre auch logisch. Nur wie verhält es sich mit Auszügen aus Songs. Bei amazon kann man ja für ein paar Sekunden reinhören. Könnte man dies auch bei der eigenen Homepage machen. Ich hab irgendwie dazu nichts bei Google gefunden (wusste auch nich recht was ich als Suchbegriff eingeben sollte).

    Das würde sich ja anbieten, wenn man eine CD bespricht und Anspieltipps gibt und der User dort kurz reinhören kann.

    Hat jemand dazu Links oder eine rechtliche Grundlage in petto.
     
  17. mastermind

    mastermind Well-Known Member

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    Bei Texten darf man kurze Passagen im Rahmen einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung zitieren. Zitieren! Im Rahmen einer Rezension sind kurze Zitate vermutlich auch noch zu vertreten.

    Wenn Du die Musikschnipsel verwendest, um damit eine wissenschaftliche Analyse durchzuführen, ist es möglicherweise zu vertreten. Nicht aber, um billig an Content zu kommen. Auch für Rezensionen dürfte es illegal sein, da man die Inhalte sprachlich umschreiben kann, statt Auszüge aus dem Werk zu veröffentlichen.

    Ich würde es lassen.

    (Alles meine Privatmeinung, ich bin kein Anwalt.)
     
  18. Soilworker

    Soilworker Well-Known Member

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    Verlink doch einfach auf die Homepage der Band. Die meisten Bands bieten doch etliche Hörbeispiele, wenn nicht sogar komplette Songs an. Amazon darf das auch nur, weil die entsprechende Abgaben an die Gema zahlen.
     
  19. Butzemann

    Butzemann Well-Known Member

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    Hmm, hab ich mir schon gedacht, dass das alles nich so einfach geht. Hat jemand ein paar Links wo so etwas schonmal diskutiert wurde.

    --------------------------------------------------------------------------------------

    Ich hab doch noch was gefunden: Link

    Dort heißt es:

    Nutzung von Ausschnitten aus Musikstuecken (Werkteile)


    Es wird oft angenommen,
    dass für eine bestimmte Spieldauer in Sekunden, eine bestimmte Taktanzahl oder eine bestimmte Notenanzahl eines Werkteiles keine Rechteeinholung von der GEMA vorgenommen werden muss.
    Das Urheberrecht kennt eine solche Regelung nicht, vielmehr ist die Erkennbarkeit der Melodie eines Werkes ausschlaggebend (UrhG, § 24, 2). Auf eine bestimmte Spieldauer kommt es daher nicht an.

    Nutzung von Musik auf privaten Homepages

    Auch wenn die Nutzung von Musik auf privaten Homepages in einem gewissen persoenlich-privaten Rahmen stattfindet, kann dies nicht mit der erlaubten Vervielfältigung von Musikstuecken von CD auf Kassette oder andere Traeger zum privaten Gebrauch verglichen werden.
    Durch die Einstellung der Musikstuecke in das Internet oder andere Dienste (z.B. T-Online, AOL usw.) wird die Musik weltweit verfuegbar und fuer Dritte zugaenglich gemacht. Hierbei handelt es sich um einen eigenen urheberrechtlichen Vorgang, der gegenueber der GEMA verguetungspflichtig ist. Daher muss ein Betreiber einer privaten Homepage ebenfalls die Rechte zur Nutzung der Musik bei der GEMA erwerben.

    --------------------------------------------------------------------------------------

    Also sollte man doch lieber die Finger davon lassen.
     
    #19 Butzemann, 23. November 2006
    Zuletzt bearbeitet: 23. November 2006
  20. Jack

    Jack Well-Known Member

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    Ja, ja die GEMA.

    ich kann nur jedem raten Finger weg von GEMA-Material. Oder eben zahlen. Aber das habt Ihr ja schon geklärt. Die GEMA geht grundsätzlich davon aus auch wenn es sich um GEMA-freies Material handelt das Sie anpsruchsberechtigt ist. Das heißt, das der Veranstalter, HP-Betreiber, Sender etc. im Zweifelsfall nachweisen muß das wirklich GEMA-freies Material veröffentlicht wurde. Am besten holt man vor Veröffentlichung schon eine Freistellungserklärung. Nach Veröffentlichung, also wenn die GEMA zu spät etwas erfährt, wird grundsätzlich der doppelte Beitrag fällig. Deshalb sollte man nichst veröffentlichen wo nicht wirklich eine Einverständnisserklärung des Künstlers vorliegt, in der er auch bestätigt das sein Material nicht GEMA-pflichig ist. Sollte der Künstler aber GEMA-Mitglied sein, kann er nicht mal sein eigenes Material kostenlos veröffentlichen. Er zahlt wenn er in Eigenregie Live spielt und er zahlt für seine Homepage. Geschützt wird durch die GEMA ein kleiner Künstler aber nicht. Die großen der Branche haben die Satzung so geschickt verbogen, dass sie selber auf Kosten der kleinen immer mehr verdienen. Es ist unglaublich mit welcher Arroganz und Attitüde dieser Abzockerverein auftritt.
     
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