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Recht: Bilder in Blogs?

Dieses Thema im Forum "Plauderboard" wurde erstellt von Schattendings, 29. Juni 2005.

  1. Schattendings

    Schattendings Well-Known Member

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    Hallo zusammen!

    Ein Bild sagt ja bekanntlich mehr als tausend Worte, und wenn ich mal wieder über Filme, Konzerte usw. schreibe, lockere ich den Text meist mit Bildern dazu auf. Die sind natürlich in den seltensten Fällen von mir, sondern meist offizielles Bildmaterial.

    Streng genommen hätte ich das natürlich nicht verwenden dürfen.
    Bisher war das aber egal, weil alle Einträge bzw. das ganze Blog nur für bestimmte Leute zugänglich war, aber ich überlege, das demnächst zu ändern.

    Da ich nicht scharf auf Abmahnungen oder sogar Klagen bin, stellt sich natürlich die Frage, wie ich künftig damit umgehen soll.
    Gar keine Bilder mehr einsetzen? Ist ja auch schade. Hinweis auf Rechteinhaber? Habe mir sagen lassen, dass man dann im Rahmen einer redaktionellen Verwendung - und das wäre eine Kritik ja - relativ sicher ist.

    Rechtlich gesehen ist die Lage relativ eindeutig, auch wenn der normale Menschenverstand sagt, dass da niemandem Schaden zugefügt wird und es in den meisten Fällen auch noch Werbung für den Betroffenen wäre. Ein Streifzug durch andere Blogs war da auch wenig erhellend. Manche nutzen bei sowas gar keine Bilder, manche doch, manche nur Bilder von Kinoplakaten usw. Scheint ähnlich wie mit dem Impressum zu sein, eigentlich müsste es fast jeder haben, aber nicht bis zu allen ist es durchgedrungen oder sie gehen das Risiko ein...

    Aus den gleichen Gründen habe ich in meinem Styleswitcher für Gäste nur die Layouts zur Verfügung gestellt, die unproblematisch sind. Layouts mit meinen Lieblingsbands z.B. gibt es nur für bestimmte Nutzer.

    Wie habt Ihr das Problem gelöst?
     
  2. KiNGU

    KiNGU Well-Known Member

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    Bilder nutze ich nur aus eigener Quelle oder von Amazon.de

    Da ich bei denen im Partnerprogramm mit drin bin, geht das in Ordnung.

    Wenn ich mal andere Bilder, bspw. Filmszenen, verwende, mache ich die Quelle kenntlich.

    KiNGU
     
  3. FinanzenTomate

    FinanzenTomate Well-Known Member

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    Benutzung fremder Bilder

    Hallo Schattendings,

    Bei der Benutzung fremder Bilder muss man das fremde Urheberrecht (Fotograf) und Recht am eigenen Bild (abgebildete Person) berücksichtigen. Das Bildzitat kann zulässig sein: »Ein Zitat erfordere einen Zitatzweck und eine Auseinandersetzung mit dem Bild im Text, wobei das Bild nur unverändert und mit zutreffender Quellen- bzw. Urheberangabe veröffentlicht werden darf.«
    Ich wäre wegen der Bildrechte generell sehr vorsichtig.
    Warum kaufst dir nicht eine Digitalkamera? Für 180 € kriegt man schon was ziemlich vernünftiges. Dann gibt es zumindest keine Probleme mit dem Urheberrecht. Zum Beispiel kann man dann das (urheberrechtlich geschützte) Kinoplakat im Zusammenhang mit dem Kinogebäude vom öffentlichen Straßenraum aus fotografieren. Dieses Foto darf man dann bloggen. Man muss sich eben einen Trick einfallen lassen.

    KiNGUs Idee mit dem Partnerprogramm bei Amazon finde ich auch ganz gut.

    Da man als Blogger keine eigene Rechtsabteilung hat, würde ich im Zweifel auf die Verwendung fremder Bilder verzichten. Das ist sehr schade, aber sicher. Oder man fügt einen Hyperlink (keinen Inline-Link) auf auf die fremde Webseite ein, unter der ein bestimmtes Bild zu finden ist.

    Also fremde Bilder nur dann einsetzen, wenn es sich eindeutig um ein Zitat handelt. Zum Beispiel könnte man ein Bild aus der Tageszeitung in seinem Blog einfügen, das man abfotografiert hat, und das man dann kommentiert. Das BILDblog macht es vor.
     
  4. Schattendings

    Schattendings Well-Known Member

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    Hallo FinanzenTomate, Danke für Deine Antwort. Schade, dass so wenige mitdiskutieren wollen, ich dachte, das Problem beträfe viele Leute.

    Eine Digitalkamera habe ich schon, aber bevor ich losziehe und damit Kinoplakate bzw. Kinos fotografiere, lasse ich es lieber ganz. ;) Ähnliches gilt für das Partnerprogramm. Ein bißchen zuviel Aufwand für eine Filmkritik in einem persönlichen Blog.
    Außerdem geht es mir ja nicht nur um ein Plakat, sondern z.B. um Szenenfotos, um konkret etwas über eine Szene zu schreiben.

    Bilder verlinken (natürlich nicht hotlinken) ist zwar auch eine Lösung, aber ich kann ja nicht davon ausgehen, das die da auf dem fremden Server auch noch eine Woche später liegen.

    Das Bildzitat klingt nach einem Ausweg, aber so ganz klar wird das nicht.

    Beispiel: Ich war gerade im Musical "Tanz der Vampire" und würde gern in meinem (übrigens sehr lobenden) Bericht auch ein paar Fotos packen.

    Wenn ich mir den von Dir gelinkten Artikel zum Bildzitat auf Wikipedia so ansehe, könnte das unter den Schutz des Bildzitates fallen, wenn ich eine korrekte Quellenangabe mache und das Bild nicht verändere:
    Oder muss ich ganz konkret Graf von Kroloks Rüschenbluse auf einem bestimmten Bild thematisieren, damit der Punkt mit der Auseinandersetzung erfüllt ist? ;)
    Und ist es schon eine unzulässige Veränderung, wenn ich das Bild in der Größe ändere?

    Irgendwie ist die Verwirrung komplett... :( Also bleibt's wohl dabei: Keine Bilder und sicher oder Bilder und Risiko.

    Ich sollte mal ein paar Euronen investieren, um einen Anwalt zu konsultieren, der sich mit der Thematik gut auskennt. Vielleicht Dr. Bahr, den "kenne" ich um 20 Ecken... ;)
     
  5. tetraeder

    tetraeder Member

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    also ich habe bei meinem blog fuer fast alle threads ein bild verwendet.
    meistens sind die bilder aus den videos, auf die ich verlinkt habe. die frage ist jetzt: darf ich das, oder darf ich das nicht ?
    ob ich jetzt von dem video ein bild einbinde oder nicht ist doch letztenendes egal, oder ?
    gilt das weiterverlinken auf das video als quellenangabe, bzw. reicht das aus oder muss ich den urheber noch explizit erwaehnen ?

    ich kenne mich in dem gebiet leider gar nicht aus, aber wenn mir jemand helfen koennte, waere das echt klasse.
     
  6. Printempo

    Printempo Well-Known Member

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    Ich verwende in meinem Blog nur noch eigene Bilder, auch keine Cover o.ä. mehr. Ausnahmen dann, wenn ich vom Fotografen die schriftliche Erlaubnis habe.

    Mag übervorsichtig sein, aber da ich wegen einer anderen Webseite gerade bis über beide Ohren in der Sch... stecke ist das eben die Reaktion...

    Printempo
     
  7. tetraeder

    tetraeder Member

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    hast du in der anderen websiten vergleichbares gemacht (also auch wegen der bilder), oder hat das andere gruende, warum du dort in der sch**ße steckst ?
     
  8. FinanzenTomate

    FinanzenTomate Well-Known Member

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    Bildzitat

    Hallo Schattendings,

    Ich würde sagen, dass du »ganz konkret Graf von Kroloks Rüschenbluse auf einem bestimmten Bild thematisieren« musst. Es muss sich auf keinen Fall um eine genaue Bildbeschreibung handeln. Es dürfte genügen, wenn du nur mit einem einzigen Wort im Text konkret auf das Bild Bezug nimmst.

    Eine Veränderung der Bildgröße ist rechtlich ohne weiteres zulässig, wenn keine Entstellung des ursprünglichen Bildes erfolgt. Also keine Veränderung der Proportionen, kein extremes Verschlechtern der Bildauflösung, keine Veränderung der Farben. Es ist voll in Ordnung, wenn man das Bild mit einem normalen Bildbearbeitungsprogramm unter Beibehaltung der Proportionen verkleinert.

    Wenn du sehr viel Geld hast, dann kannst du einen Anwalt konsultieren. Eine preiswertere Möglichkeit dürfte es sein, im Forum Recht Rechtsfragen abstrakt zu diskutieren.

    Dr. Bahr ist mir schon vor einiger Zeit aufgefallen. Wenn man eine Horror-Abmahnung erhält, dann würde ich ernsthaft in Erwägung ziehen, mich nicht nur an die Abmahnwelle, sondern auch an Dr. Bahr zu wenden.

    Die nationalen Rechtsordnungen ziehen unterschiedliche Grenzen, was die Auseinandersetzung nicht gerade vereinfacht.

    Hallo tetraeder,

    Das Einfügen eines Bildes, das auf ein Video verweist, dürfte meiner Meinung nach dann als Bildzitat gelten, wenn man einen kurzen Kommentar zum Bild/Video hinzufügt. Das Urheberrecht (Eigentumsrecht) an den Bildern aus den Videos wird durch dein Bildzitatrecht (Meinungsfreiheit, Pressefreiheit) eingeschränkt.

    Immer schön vorsichtig sein, weil die Medienkonzerne ziemlich gute Rechtsanwälte und große Rechtsabteilungen haben.
     
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