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Wer ist Lizenzinhaber?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines" wurde erstellt von Whoopie, 12. Juli 2015.

Schlagworte:
  1. Brawler

    Brawler Gast

    Den Export kannst Du ohne rechtliche Bedenken durchführen - er ist als Datensicherung (von mir aus auch im Regelbetrieb) anzusehen. Der Export selbst macht nichts an der Webseite oder der Datenbank - er liest sie nur aus und speichert es in einem XML-Datenformat, das Du im Anschluss runterladen kannst.

    Die rote 2 bei "Plugins" deutet darauf hin, dass 2 Plugins aktualisiert werden könnten.

    Bei den Mailanfragen bist Du in der Tat "paranoid" - allerdings nur bedingt. Wenn das bei ihm über das Hosting läuft, kann er Deinen Mailverkehr lesen. Möglichkeiten gibt es da mehrere, von daher ggf. einen externen Dienst bei sensiblen Dingen nutzen. Ja, er würde sich damit strafbar machen - der Nachweis kann aber nur sehr schwer erbracht werden.

    In meinem Fall bekamen wir als Agentur und Urheber recht. Klare Angelegenheit.

    Er darf und kann Deine Seiten nicht sperren, es sei denn, Du verweigerst die Zahlung (hier müssen bestimmte Fristen gewahrt werden). Eine Preiserhöhung beim Hosting muss er begründen und einen neuen Vertrag abschließen, ansonsten unwirksam. Eine .de-Domain kostet als Reseller ca. 6 EUR/p. a. netto.

    Schöpfungshöhe sind Begriffe für den Richter. Da halte ich mich auch raus.

    Flyer: nochmal: er hat eine kreative, schöpferische Leistung erbracht. Ein Design entworfen und umgesetzt. Da braucht man keinen Blick in einen richterlichen Kopf. Urheberrecht - er bekommt recht.

    Die Kündigungsfrist bei seinem Provider ist in der Tat unmaßgeblich. Sofern er keinen Webhosting-Vertrag mit Dir abgeschlossen hast (muss gesondert erfolgen), gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

    Ich stehe bei dem Großteil meiner Kunden auch als Inhaber im DNS, da so die Wege und Umstände deutlich einfacher zu handhaben sind. Ist natürlich eine Vertrauenssache, aber ich zähle nicht zu den Menschen, die sich bei Anfragen quer stellen.

    Ich lese vielmehr aus Deinen Anmerkungen, dass sich der Anbieter mehr schlecht als recht versucht zu behaupten. Die Arschkarte hast Du nicht - Du hast Rechte. :) Wenn Du mit Deiner Webseite umziehen willst, muss er dem entsprechen. Wenn er Geld sehen will oder auf Kündigungsfristen pocht, muss er es im Detail aufschlüsseln und die vertraglichen Grundlagen nachweisen.

    Geschützte PDF sind kein Problem - auch die kann man ändern. ;)
     
    #41 Brawler, 17. Juli 2015
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 17. Juli 2015
  2. Whoopie

    Whoopie Member

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    Hallo Ihr zwei Beiden,

    Datensicherung alleine besagt aber noch nicht, dass das „Gesicherte“ auch weiterverarbeiten darf. Datensichern können vielleicht, aber dürfen ist halt die Rechtsfrage.

    Und die Exportdaten kann man dann irgendwo auf dem eigenen Rechner speichern?

    Was ich mich im Bezug auf die Adminrechte frage ist, wieso biete ich einem Kunden den Zugriff auf die Quelldateien von Beginn an an (und das ist doch wohl als Admin möglich???) und verlange zwei Jahre später Geld dafür? Hätte er dann nicht schon in 2013 vor Vergabe der Rechte zur Herausgabe der Quelldateien Geld verlangen müssen? Ich behaupte, die kostenlose Vergabe dieses Zugangs zeigt, dass der Zugang von vorneherein Vertragszweck war und damit im Grundpreis enthalten. Als Autohändler händige ich dem Kunden ja auch nicht nach Zahlung das Auto aus und verlange dann nach zwei Jahren noch einmal Geld.

    Kann ich eigentlich auch irgendwo sehen, ob und wann der auf meiner Seite war und was der gemacht hat. Dann könnte ich zumindest gucken, ob er wenigstens seinen Betriebsführungspflichten nachgekommen ist.

    Könnt Ihr Profis aus diesem Link etwas Brauchbares herauslesen? http://www.urlstat.de/www.affronti.de#server

    Zahlungen habe ich nicht verweigert. Im Gegenteil, ich habe angeboten und auch vollzogen, solange der Streit andauert, die hosting-Gebühren monatlich zu zahlen. Das hat er abgelehnt und meine Monatszahlung für Juli zurücküberwiesen. Somit befindet er sich im Annahmeverzug.

    Die Kosten für das Hosting wurden nicht erhöht, waren aber – so wie ich Euren Informationen und Links entnehme – von Anfang an zu hoch. Wenn ich bedenke, dass der teuerste Server bei DF 350,00 € im Monat kostet und nicht wie von ihm behauptet 700,00 € (interessanterweise hat er genau die doppelte Summe angegeben), dann ist das schon teuer. Und zwei dieser Server wird er für 100 Kunden wohl kaum brauchen. Die Kunden, die ich gefunden habe, sind alles kleine Betriebe.

    Es gibt keinen Hosting-Vertrag zwischen ihm und mir, nur Rechnungen, einmal im Jahr. Im Gegenteil, er hat selbst schriftlich mitgeteilt, der Agenturvertrage beziehe sich gerade nicht auf den Part Hosting.

    Domain-reseller sagt mir nichts. Die Domains habe ich zu ihm mitgebracht. Ich war schon immer Inhaberin.

    Schöpfungshöhe: klar, liegt im Auge des Betrachters (Richters).Allerdings habe ich da die Hoffnung, dass er die Urteile des BGH und des OLG Schleswig nicht einfach außer Acht lässt. Ist nur eine Hoffnung, schon klar.

    Zu den Flyern: Das Design beinhaltet doch auch Text (von mir), Bilder (von mir und gekauft), Platzierung von Text und Bilder (meine Vorgabe), Logo (schriftlich incl. aller Nutzungsrechte). Im Grunde hat er diese Komponenten nur hergenommen und mit einer Software zusammengeklöppelt. Somit müsste ich doch auch Miturheberin sein und zwar in erheblichem Maße. Im Grunde habe ich doch „mitdesignd“. Was anderes wäre es doch, wenn ich bei der Gestaltung einfach nur die Hände in den Schoß gelegt hätte.

    Beispiel: Wenn ich mit einer Kettensäge einen Baum fälle und damit Brennholz produziere, bin ich Urheberin des Brennholzes. Aber dies ist nur möglich, weil zuvor jemand Urheber des Baumes (Text und Fotos) und jemand anderes Urheber der Kettensäge (Platzierung) war. Somit wären die anderen beiden Urheber auch am Erfolg beteiligt. Aber Du hast Recht, Brawler, Richtersache.

    Das Argument „Vereinfachung“ hat er im Bezug auf die Frage, warum er als Inhaber drin steht (übrigens nicht bei allen Domains) nicht genannt. Er tat das einfach als „Irrtum“ ab. Warum er sich nicht beim Eintrag aller Domains „geirrt“ hat, bleibt sein Geheimnis.

    Und wenn das einfacher ist, ist es ja ok. Dann kann man dem Kunden das erklären und parallel was Schriftliches verfassen, dass eben doch der Kunde Inhaber ist.

    Was die Arschkarte angeht, da ist mein Anwalt aktuell der Meinung (habe ihn bzw. seinen Referendar das letzte Mail vor der Diskussion hier getroffen), das Gericht werde wohl einen Sachverständigen einschalten, da ich nicht genug Beweise hätte. Besonders pocht er da auf den Punkt „Flyeränderungen und Textanpassungen auf den Webseiten“. Gerade der Punkt scheint mir klarer als alles andere. Angebot liegt vor, wenn auch mit geschätzten Stunden. Selbst bei einem Kostenvoranschlag wäre eine 300%-ige Preissteigerung nicht drin. Schriftliches Angebot….wie deutlich muss ein Beweis denn sein?

    Ich sehe das in den meisten Punkten anders als der Anwalt. Angebote liegen vor, Mails liegen vor, Aussagen von Wordpress und der Domainfactory liegen vor. Alles schriftlich. Ich habe dem Anwalt bzw. dem Referendar mitgeteilt, dass es neue Erkenntnisse gibt und auch Meinungen von Experten, dennoch raten die – obwohl die die neuen Hinweise noch gar nicht kennen - von einer Klage ab.

    Ich denke, ich kenne den Unterschied zwischen Wunschdenken und Beweisen und bin da doch etwas überrascht.Im Grunde würde das bedeuten, dass ich dem Werbemenschen entgegenkomme, obwohl er gewuchert, gelogen und genötigt hat. Nach (aktueller) Ansicht meines Anwaltes habe ich die Arschkarte, da ich angeblich nicht genug beweisen kann. Angebote? Mail von Wordpress? Mail der DF? Urteile des BGH? Hallo? Was braucht man denn noch zum Beweis? Ein Geständnis? Was genau soll der Gutachter denn begutachten?

    „Wenn Du mit Deiner Webseite umziehen willst, muss er dem entsprechen. Wenn er Geld sehen will oder auf Kündigungsfristen pocht, muss er es im Detail aufschlüsseln und die vertraglichen Grundlagen nachweisen“. => Genauso ist es und dazu muss ich keine Expertin sein.

    Gruß
    Whoopie
     
  3. Brawler

    Brawler Gast

    Das Dürfen ist keine Rechtsfrage, da Du die Besitzerin (und Urheberin) der Inhalte bist. Du darfst sichern und Du darfst auch weiterverarbeiten. Konkreter: ein neuer Anbieter erstellt ein neues Layout und Du lieferst ihm die Datensicherung. Er spielt diese Daten ein und bereitet sie auf.

    Was für Quelldateien und welche Adminrechte? Die in WordPress? WordPress ist Quelloffen. Man kann in WordPress bspw. die Möglichkeit entziehen, Dateien über das Backend zu bearbeiten (speichern). Ich denke mal, dass der Anbieter jetzt bedenken hast, dass Du über das Backend die Dateien des Themes kopieren könntest. Das betrifft dann auch den FTP-Zugang.

    Ja. In den Logfiles des Servers, auf die Du aber keinen Zugriff hast. Er hat Dir gegenüber keine "Betriebsführungspflicht". Was auch immer Du damit sagen willst. Falls das auf Aktualisierungen des Systems (WordPress) abzielt: nein, Du verwendest eine vollkommen veraltete Version, die bisher nicht einmal aktualisiert wurde. Sicherheitslücken eingeschlossen. ;)

    Nein. Nur, dass der Anbieter zu den weniger "seriösen" zählt. Das zwanghafte Anbringen von Querverweisen auf die eigene Webseite sehe ich schon als peinlich an. ;)

    Sofern eine monatliche Zahlung vertraglich vereinbart ist, ja. Falls jährlich, bist Du im Zahlungsverzug (Thema Kräftemessen).

    Ich möchte da eigentlich nicht näher drauf eingehen, da sind noch einige Dinge mehr begraben, als Dir das klar ist. Auch ich betreibe mehrere Server für meine Kunden als Reseller und natürlich kann ich die Kosten nicht zum gleichen Tarif weiter geben. Auf die Resellerkosten schlage ich einen in den AGB fest definierten Satz (der grundsätzlich für externe Leistungen gilt) auf und fange so - relativ fair und eher zum eigenen Nachteil - die Verwaltungskosten ab. An der Stelle nur so viel: wenn ich für ein Kundenprojekt einen eigenen Server für Notwendig erachte, teile ich dem Kunden das mit und mache einen entsprechenden Vertrag. Der Server wird dann auch exklusiv für den Kunden bereit gestellt, d. h., dass keine anderen Domains oder Kundenprojekte auf diesem Server gehostet werden. Könnte sonst auch Ärger geben. ;)

    Das kann der "Agenturvertrag" auch gar nicht, da Hosting-Verträge per se als Werkverträge anzusehen sind. Wenn es keinen Hosting-Vertrag oder ein SLA gibt, gelten die gesetzlichen Regelungen (die mir persönlich nicht alle geläufig sind).

    Nein. Du bist Urheberin der Textinhalte. Die externen, zugekauften Fotos haben Urheber und Lizenzrechte für die Verwendung. Wenn er das Logo erstellt hat (Kreativleistung), ist er der Urheber. Das gleiche gilt für das Gesamtdesign des Flyers. Das der Anbieter mit Dir im Dialog steht und auf Deine persönlichen Anforderungen eingeht, hat damit nichts zu tun. An der Stelle wirst Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Kürzeren ziehen. Das UrhG definiert zwar die Miturheberschaft (ich glaube §8 oder §9), es spielen aber noch viele weitere Faktoren mit ein (Art des Werkes, Verwertungs- und Nutzungsrechte, Ausschlussrechte, und und und), die sich uns Normalsterblichen nicht so einfach erschließen.

    Gegenbeispiel: Du kaufst ein Auto. Das Auto hat in der Mittelkonsole einen total genialen Drehknopf. Du verlangst beim Hersteller die Herausgabe der Konstruktionsdaten, damit Du den Drehknopf weiterverwenden kannst. ;)

    Kurze Erklärung: Wenn Domains umziehen (egal was, wie, wo, wann und so weiter) wird immer der Inhaber auf den Plan gerufen. Der muss Unterschreiben bzw. bekommt an die im NIC hinterlegte E-Mail-Adresse den Auth-Code. Domains müssen teiwleise verlängert werden und so weiter. Wenn man dann als Inhaber eine Frist versäumt, kann das sehr schnell nach hinten losgehen. Aus dem Grund bin ich dort eingetragen, damit ich den reibungslosen Betrieb sicherstellen kann. Vor 2 Jahren hat eine Kundin 7 Domains (sehr gute Domains) verloren, weil sie nichts mit der Verlängerungsbenachrichtigung anfangen konnte und mich nicht in Kenntnis gesetzt hat. Hat sich mittlerweile aber rechtlich etwas geändert, da die Domains nicht unmittelbar geschlossen (CLOSE) werden, sondern im Anschluss noch einem Schutzzeitraum unterliegen (rund 1 Monat).

    Das rate ich Dir auch. Ich kenne den Aufwand und die Belastung, die durch eine solche Angelegenheit entsteht. Und auch wenn ich ein Stück weit auf Deiner Seite stehe, würde ich Dir raten, Dich auf Dein Business zu konzentrieren. Zieh Deine Webseite zu einem anderen Provider um - dem muss er entsprechen. Wird Dein Anwalt auch bestätigen. Den Flyer lass Dir als geschlossenes (nicht geschütztes) PDF mit Beschnittzugabe & Co. im CMYK-Farbraum (Coated FOGRA 27) für den Nachdruck schicken. Auch das kann Dein Anwalt veranlassen. So kannst Du weiter arbeiten und Dich auf das Konzentrieren, was WICHTIG ist.

     
  4. Brawler

    Brawler Gast

    Da der Text zu lang war, hier der Rest:


    Du brauchst eine Tasse Tee und etwas Entspannung. Je mehr Du an der Stelle gräbst, umso mehr wirst Du Dich aufregen. Ich schicke Dir mal per E-Mail ein Angebot von mir und meine AGB - nur als Beispiel, damit Du siehst, wie sowas richtig geht. Fokussier Dich auf Dein Geschäft und wie es damit weiter geht. Als Unternehmer beisst man nicht selten in einen saueren Apfel und muss trotzdem weiter machen.


    Und als kleiner Tipp am Rande: hast Du Dich mal mit den anderen Kunden des Anbieters in Verbindung gesetzt und nachgefragt, wie bei denen die Zusammenarbeit so läuft?
     
  5. Monika

    Monika Well-Known Member
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    ich mag es auch nochmal wiederholen

    jeder auf der ganzen weiten Welt hat das Recht WordPress, alle Plugins sogar die Themes zu nutzen, zu ändern,
    jede Software, jedes Plugin das für WordPress erstellt wird hat dieselben Rechte und Lizenz.

    Es darf gar keine andere haben

    und die Daten, die du sicherst und ja auf deinen Rechner speicherst gehören Dir und sonst niemanden Whoopie

    akzeptier, dass du über den Tisch gezogen wurdest

    aber hör auf zu grübeln, sondern handel...
    sichere Deine Daten,
    hol dir bei einem Hoster ( ich empfehl wirklich all-inkl.com privat plus) einen neuen Webspace

    verlang von ihm den AuthCode

    und vergiss das Design das er für dich machte...

    du brauchst deine Energie für dein Geschäft...

    klagen kannst ja immer noch ...
     
  6. Whoopie

    Whoopie Member

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    Hallo Monika,

    ich handele doch bereits. Das darf aber nicht überstürzt geschehen nach dem Motto „erst einmal gehen, dann klagen“. Die Klärung der Punkte muss vor dem Weggang passieren. Für das Design, dessen Kosten ich „vergessen“ soll habe ich pro Webseite 2.200,00 € gezahlt und um das dort programmierte zu bearbeiten reicht die kostenlose Wordpresslizenz eben nicht aus. Und den Zugang dazu rückt er nicht raus. Bei einem Weggang ohne Klärung, wären die bereits gezahlten 2.200,00 €/ pro Webseite weg.

    Ja, ich wurde über den Tisch gezogen. Sag ich ja. Ich kann aber aus finanziellen Gründen nicht auf sein neues „kulantes“ Angebot eingehen. Zwar ist er da mit dem Preis runtergegangen, dafür will er noch weniger Rechte einräumen als vorher und zwar dergestalt, dass ich bei einem neuen Anbieter sehr viel neu machen lassen müsste.

    Die Energie, die ich noch brauche muss ich mir auch finanziell leisten können. Ich würde dann verzichten auf:


    1. 700,00 € Zahlung an ihn (incl. Domaingebühren – warum auch immer - für ein weiteres Jahr)
    2. Pro Webseite bereits gezahlte 2.200,00 €.
    3. mit seinem letzten Angebot wurden meine Rechte noch weiter eingeschränkt
    4. Kosten für den neuen Anbieter , der durch die weitere Rechteeinschränkung vieles neu machen müsste

    Auch wenn ich gut verstehe, was Du mit Energie sparen meinst, ich beziehe das aufstockende ALG II nicht, weil der Laden so gut läuft. Da kann ich nicht eben mal auf z. B. 2.200,00 € pro Webseite verzichten und weitere Summen an einen neuen Anbieter zahlen. Und dann noch, soll man solchen Typen alles durchgehen lassen, nur weil es anstrengend ist? Darauf spekulieren Leute wie der doch.

    Und für mein Hauptgeschäft habe ich mehr als genug Energie übrig. Das leidet sicher nicht unter dieser Sache hier. ;)

    Gruß
    Whoopie
     
  7. Whoopie

    Whoopie Member

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    Brawler, Dir habe ich eine Mail geschickt. Da stehen teilweise Details drin, die ich hier nicht schreiben will, falls mein "Werbe-Freund" hier mal lesen sollte.

    Gruß
    Whoopie
     
  8. Whoopie

    Whoopie Member

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    Hallo,

    heute wollte ich Euren Tipp befolgen und die Daten exportieren. Dazu habe ich mir vorher ein Video angeschaut. Die Dame dort meinte, es reiche nicht den Export vorzunehmen, sondern man solle im FTP-Programm auch irgendwelche Ordner sichern. Aber diesen FTP-Zugang (was auch immer das ist) habe ich nicht. Wenn ich die Dame richtig verstanden habe, liegen diese Ordner auf dem Server, auf dem die Homepages liegen.

    Was meint Ihr? Soll ich die Export-Sache dennoch machen oder bringt das alleine nichts?

    Lieben Gruß

    Whoopie
     
  9. maxe

    maxe Well-Known Member
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    FTP und mysql sind als Backup immer zu bevorzugen aber ein WP Export alleine kann auch nicht schaden. So hast du zumindest eine xml Datei mit allen Inhalten.
     
  10. Tubedesigner

    Tubedesigner Well-Known Member

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    Wenn Du noch die uneingeschränkten Adminrechte für die WP-Installationen besitzt, dann kannst Du das auch mit einem entsprechen Plugin erledigen, BackWPup ist z.B. ein solches Plugin (ist übrigens von den Jungs vom Unternehmen hinter diesem Forum hier) und obendrein auch noch in einer kostenlosen Version verfügbar, die für eine Komplettsicherung auch völlig ausriecht.

    Damit können neben der Datenbank und dem XML-Export von Beiträgen und Seiten auch alle im Rootverzeichnis der WP-Installation befindlichen Ordner und Dateien gesichert/exportiert werden, sogar auch solche, die nicht mal von WP selbst erstellt wurden.

    Eine andere Möglichkeit stellt das Plugin Duplicator zur Verfügung, mit den zusätzlich zu einer Sicherung auch eine Installationsroutine generiert wird, mit der sich die komplette WP-Installation auch für jeden Laien auf neuem Webspace und sogar auf eine neue Domian mit allen dafür nötigen Anpassungen (Datenbank, Links etc.) automatisiert durchführen lässt.

    Ich würde in Deinem Fall beides parallel zur Komplettsicherung einsetzen und mit erstgenannten Plugin verschiedene Varianten der Sicherung/Export nutzen (Datenbank, Dateien, XML-Export), dann ist man später flexibler, außerdem würde ich noch alles vom Frontend her mit einem Offlinereader downloaden um ganz auf Nummer sicher zu gehen.

    PS. Die 700,- EUR Stundensatz weiter oben bezogen sich nur auf Punkt 3 (die WP-Basisinstallation) die ist nämlich i.d.R. für jemand mit Routine in rund 20 bis max. 30 Minuten von Hand über die Bühne gegangen, wenn man sich gut vorbereitet und (teil)automatisiert vorgeht auch in deutlich unter 10 Minuten zu schaffen.
     
    #50 Tubedesigner, 22. Juli 2015
    Zuletzt bearbeitet: 22. Juli 2015
  11. eptekar

    eptekar Member

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    Wenn es um Rechte an Programmcode geht, ist es üblich, dass dem KUnden zwar ein Nutzungsrecht am Programm selbst übertragen wird, aber damit nicht auch automatisch der Quellcode und damit verbundene weiterführende Rechte an den Kunden übertragen werden.


    [​IMG]
     
  12. Whoopie

    Whoopie Member

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    Hallo Ihr,

    BackWPUP ….Duplicator…..Installationsroutine……XML-Export….Frontend…..Offlinereader…..sacht mir alles nix….gggg……ich finde BackWpup und Duplicator zwar, wenn ich das in der Pluginsuche eingebe, kann das da auch sicher installieren, aber was ich dann damit mache….Null Plan….gibt es da irgendeine Anleitung? Vielleicht idiotensicher als Video? Blondie muss sowas immer sehen.

    „Damit können neben der Datenbank und dem XML-Export von Beiträgen und Seiten auch alle im Rootverzeichnis der WP-Installation befindlichen Ordner und Dateien gesichert/exportiert werden, sogar auch solche, die nicht mal von WP selbst erstellt wurden.“


    Ich verstehe nur Bahnhof *schulterzuck* Ich weiß nicht wie das alles geht. Ich habe einfach Schiss was zu zerschießen. Und man kann damit auch Ordner und Dateien sichern, die der Werbemensch erstellt hat? Und die dann auf einem anderen Server so weiterführen?

    Kennt Ihr jemanden, der sowas vielleicht per Fernwartung machen kann? (Vorausgesetzt, das geht überhaupt per Fernwartung)

    Wenn das so wäre, müsste ich mich über diesen Punkt mit meinem Werbemenschen gar nicht weiter streiten, sondern das einfach machen. Dann hätte ich ja auch Zugriff auf die Quellcodes, an die der Kunde ja nicht rankommen soll oder habe ich das falsch verstanden?

    Kann ich denn an meinen homepages auch sehen, was der an den vorhandenen Wordpressthemes verändert hat? Ich meine der hat ja für die Programmierung 2.600,00 € berechnet und für die Gestaltung noch einmal 800,00 €, obwohl er nur vorhandene themes angepasst hat. Bei seinen 80,00 € Stundenlohn müsste der ja 42,5 Stunden an den bestehenden themes von drei Webseiten gearbeitet haben. Wenn ja, wo und wie kann ich das sehen?

    Fragen über Fragen.....sorry

    Gruß

    Whoopie
     
  13. r23

    r23 Well-Known Member

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    Hallo,

    wenn du FTP-Zugang hast (?) kann dir ein Dienstleister die Daten eben umziehen.

    Wenn du nur Zugriff auf Plugins hast, kann man die Daten mit BackWPup holen.


    Mach es nicht selber! wenn du keine Ahnung davon hast - such dir einen Dienstleister über das Jobforum hier - der auch abgeklärter mit der Geschichte umgehen kann.

    klär einfach vorher was du dem Dienstleiter für Daten zur Verfügung stellen kannst. Dein Dienstleister kann mit den Daten eben prüfen, ob dies ausreicht und kann dir sicherlich vor einem Umzug auch eben *versichern* dass alles später funktioniert.

    Wenn man Plugins installieren kann? kommt man auch an die Daten.

    Selbstverständlich - man erstellt einfach DIffs ... unter Windows vergleicht man Dateien zum Beispiel mit Winmerge
    http://winmerge.org/?lang=de

    links orginal - rechts die geänderte Version der Datei.

    Viel Glück

    Ralf
     
  14. Whoopie

    Whoopie Member

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    1) Du hast sicher recht, dass ich da nicht selbst dran rumspielen sollte.

    2) Ich habe nur diesen php-Zugang. Ich denke, dass das kein FTP-Zugang ist. Allerdings hatte mir Wordpress geschrieben, dass man mit einem solchen php-Zugang auch an die Quelldaten käme.

    3) Ich könnte auf meinen Seiten sowohl Plugins als auch themes installieren. Das habe ich zwar noch nicht getan, aber ich kann diese über die Suchfunktion aussuchen und dann auch installieren. Da ist keine Sperre eingebaut.

    4) Das mit dem Vergleichen habe ich über die Wordfunktion (ich arbeite mit Word 2007) schon wie folgt versucht: ich habe das, was unter "Edit" des Ursprungsthemes von Wordpress in diesem größeren Fenster steht in ein Worddokument kopiert und das selbe dann mit dem "angepassten" theme gemacht und dann über "vergleichen" verglichen. Dort wird dann auch in dem dritten Fenster angezeigt, dass Dinge geändert wurden (z. B. Formatierungen oder Löschungen u. s. w.) und in diesem dritten Dokument werden auch die Stellen angezeigt, wo etwas geändert wurde, aber eben nicht, was genau das war. Da er für die "Programmierung = Anpassung" aber 42,5 Stunden berechnet hat, müssten das ja Wahnsinnsänderungen gewesen sein.

    Aber vielleicht kann dieses Winmerge ja mehr.
     
  15. Tubedesigner

    Tubedesigner Well-Known Member

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    Na dann, sichere Dir die jetzt gleich sämtliche Inhalte, bevor Dein Dienstleister Dir noch was zuschraubt, dann bist Du in der stärkeren Position.
     
  16. Whoopie

    Whoopie Member

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    Hallo Tubedesigner,

    danke für den Tipp. Ich suche bereits jemanden, der das für mich macht, da ich mich daran traue.
     
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