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Wichtig: ab 1.1.2007 Impressumspflicht auch für Blogs

Dieses Thema im Forum "Netzwelten" wurde erstellt von Morris, 5. Dezember 2006.

  1. Morris

    Morris Well-Known Member

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    Am 1.1.2007 tritt das neue "Telemediengesetz" (PDF) und der "Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien" (PDF) in Kraft. Dies hat weitreichende Folgen für Blogger.

    1) Impressumspflicht
    Jeder Blog muß ein Impressum haben, welches dem Gesetz nach §5 Telemediengestz entspricht. Das heißt, dass Name, Anschrift, E-Mailadresse und Telefonnummer vorgehalten werden müssen andernfalls sind (kostenpflichtigen) Abmahnungen Tür und Tor geöffnet.

    2) Werbung und Product Placement
    Werbung muß als solche gekennzeichnet werden. Artikel die ein Produkt bewerben müssen mit einem deutlichen Flag als Werbung gekennzeichnet werden, z.B. durch den Schriftzug "Anzeige".

    3) Datenschutz
    Blogger können dazu gezwungen werden die Daten ihrer User den Behörden zu übergeben. Ob dies auch präventiv geschehen darf ist zur Zeit noch umstritten.

    Das sind die größten Änderungen und es gibt noch viele viele kleine mehr.

    Links
    Telepolis: Journalistisch anmutende Nachrichtenblogs
    Basic Thinking: Achtung, Blogger: Neues Telemediengesetz ab 2007 hat Folgen auch für Euch
    Medien, Internet und Recht: Die Anbieterkennzeichnung nach § 6 TDG


    Grüße
    Mo

    Nachtrag: Diverse Verstöße können als Ordnungswidrigkeit gehandhabt werden, welche eine Kostennote von bis zu 50.000 EUR zu Folge haben können!
     
    #1 Morris, 5. Dezember 2006
    Zuletzt bearbeitet: 5. Dezember 2006
  2. Fred Ataire

    Fred Ataire Well-Known Member

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    Jo mei - is denn heut scho der erste April? :D

    Ich bereue es immer mehr, doch kein Anwalt geworden zu sein.

    Millionen ungeflagte Amazon-Links: Die Rente wär sicher! :twisted:
     
  3. SuMu

    SuMu Well-Known Member

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    Danke Morris, das du das noch einmal deutlich heraus gestellt hast :!:
     
  4. Putzlowitsch

    Putzlowitsch Well-Known Member

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    Hat mal zufällig jemand auch die Begründung zum Gesetzentwurf gelesen?
    Da steht im Abschnitt B Römisch I Absatz 5 (S. 19f) folgendes:
    Hier kann ich eben keine ausdrückliche Impressumspflicht für jede Art von Blog auf Grund des § 5 TMG erkennen. Oder habe ich was übersehen?

    Gruß
    Ingo
     
  5. SuMu

    SuMu Well-Known Member

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    homepage ist kein blog. ein blog ist eine jornalistisch geführte seite, also impressum
     
  6. Fred Ataire

    Fred Ataire Well-Known Member

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    1 Paragraph und 2 Anwälte = 3 Meinungen.

    Trotzdem ein toller Fund, der § 5 - wenn man kein Anwalt ist.

    Ich denke, damit sind die privaten Blogführer aus dem Schneider.
     
  7. Putzlowitsch

    Putzlowitsch Well-Known Member

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    Gut möglich, aber dann nicht auf Grundlage des § 5 TMG, sondern auf welcher?
    Und was unterscheidet ein privates Blog genau von einer privaten Homepage?
    Oder anders gefragt, was ist journalistisch geführt? Wenn ich jeden Tag einen neuen Inhalt auf meiner Startseite habe?

    Fragen über Fragen :)

    Gruß
    Ingo
     
  8. Morris

    Morris Well-Known Member

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    Das gilt im Prinzip für jeden der in irgendeiner Form Informationen ins Internet stellt. Die Unterscheidung ob privat oder nicht wird in Zukunft wohl nicht mehr von einem selbst, sondern im Zeifel von einem Gericht gemacht.

    Grüße
    Mo
     
  9. Putzlowitsch

    Putzlowitsch Well-Known Member

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    Das Gesetz selber schon, aber nicht speziell der § 5 zur Informationspflicht, hier lese ich eine klare Pflicht nur bei Angeboten mit dem Hintergrund einer Wirtschaftstätigkeit.

    Gruß
    Ingo
     
  10. Fred Ataire

    Fred Ataire Well-Known Member

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    Soweit ich weiss, kann man dir auch heute schon an die Karre fahren, wenn du Amazon-Links auf deiner Homepage hast, aber kein Impressum.

    Die Impressum-Pflicht finde ich auch nicht ganz so schlimm. Aber wie kriege ich es hin, dass Robots mein Impressum weder indexen noch followen? Meins liegt unter "Seiten", umbenannt in "Alles was Recht ist", kuckst du hier: www.alterfalter.de
     
  11. Morris

    Morris Well-Known Member

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    Die Frage ist: Ab wann ist eine Seite/ein Blog nicht mehr privat?

    In der Vergangenheit wurde es so gehandhabt, dass im Prinzip schon die Bewerbung eines Produktes z.B. "Porsche baut die besten Autos!" oder Werbung in Form von Bannern oder Einblendungen (grade auf gratis Webspace sehr beliebt) eine Seite kommerzialisieren.

    In Zukunft wird sich das vermutlich noch weiter verschärfen.

    @Fred: nofollow und noindex sind deine Freunde. Sowohl als Meta, als auch in der Robots...obowhl es in der Robots sinnvoller ist nur die erlaubten Seiten und Verzeichnisse zu erwähnen, da sonst ein Indiz auf die verbotenen Seiten vorhanden ist.


    Grüße
    Mo
     
  12. Putzlowitsch

    Putzlowitsch Well-Known Member

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    Na gut, die Frage stand ja bisher auch schon im Raum. Nur ist das aus meiner Sicht im neuen Gesetzentwurf etwas deutlicher abgegrenzt. Im TDG steht zur Informationspflicht (§ 6) ja nur lapidar "geschäftsmäßige" Teledienste, was ja recht weitläufig interpretiert werden konnt. Dannach war ja nahezu alles geschäftsmäßig, es wurde an der "Nachhaltigkeit" festgemacht.

    Jetzt heißt es aber in § 5 explizit "für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien" und in der Begründung wird es, wie ich oben geschrieben habe, an eine Wirtschaftstätigkeit geknüpft.

    Wenn ich also keine Werbung auf meiner Seite habe, und nicht schreibe "Porsche baut die besten Autos!", sondern nur sage "ich finde die Autos von Porsche super toll" dann sollte ich zumindest nicht unter die Informationspflicht nach § 5 TMG fallen.

    Gruß
    Ingo
     
  13. Morris

    Morris Well-Known Member

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    Genau diese Differenzierung ist das "Tüpfelchen auf dem I".
    Allerdings sollte man sich trotzdem nicht allzu sicher fühlen, es ist leider immernoch Auslegungssache ob das nun Werbung ist oder nicht.

    Zum Thema Endgeld steht in §1 (1) allerdings noch folgender Satz:
    Grüße
    Mo
     
  14. Putzlowitsch

    Putzlowitsch Well-Known Member

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    Ja gut, wie schon gesagt kann das Gesetz ja auch für mich gelten, nur schließt das nicht aus, das einzelne Paragraphen für mich halt nicht zutreffend sind, z.B. § 5.

    Gruß
    Ingo
     
  15. Morris

    Morris Well-Known Member

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    Wenn ich mir deine Seite http://putzlowitsch.de anschaue und die Thematik des Heise-Artikels aufgreife, denke ich jedoch, dass §5 sehr wohl grade auf dich zutrifft.

    Grüße
    Mo

    PS: IANAL !
     
  16. jottlieb

    jottlieb Well-Known Member
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    Imho gilt für Blogs schon lange Impressumspflicht, aber nicht nach dem TDG, sondern dem MDStV.
     
  17. Putzlowitsch

    Putzlowitsch Well-Known Member

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    Hmm, da kann ich jetzt nicht ganz folgen.

    Es gibt ja im wesentlichen zwei Gründe für die "Impressumspflicht". Einmal nach § 5 des neuen TMG, was aber wie oben dargelegt vor dem Hintergrund eine Wirschaftstätigkeit gilt. Eine solche kann ich bei meinem Blog beim besten Willen nicht erkennen. Na gut, der Link ganz unten [Hosted by ...] könnte wohl als solches ausgelegt werden, aber sonst?

    Zum anderen greift wohl eher der neue 6. Abschnitt (Telemedien) im RStV (besonders § 55 Informationspflichten). Danach bin ich zur Angabe meines Namens und der Anschrift verpflichtet, nicht aber einer Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

    Wie auch immer, im Prinzip ändert sich wohl wirklich nicht besonders viel, außer das man etwas klarer vom TMG abgegrenzt wird.

    Gruß
    Ingo
     
  18. Andy1985

    Andy1985 Member

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    Mal eine Frage. Ich bin aus Österreich und habe meinen Blog auf einen deutschen Web Server. Gilt hier das deutsche oder österreiche Recht? Ich habe zwar ein Impressium, dass braucht man auch "angeblich" bei österreichischen Blogs, aber wie ist das bei der Werbung.
    Wenn ich einen Link zu Amazon setzte, zu einem Produkt das ich habe oder jemanden empfehle, wie muss ich dass Kennzeichnen?
    Ist dann mein Review illegal und Werbung?
     
  19. Design-Maker

    Design-Maker Well-Known Member

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    Hallo all,

    also erst einmal muss jeder ein Impressum haben der Daten speichert. Da die meisten einen Counter, ein Gästebuch oder die Möglichkeiten haben Formulare auf den Webseiten anzubieten muss also jeder der dies anbietet ein Impressum haben. Dazu zählen eben auch Blogs, denn man speichert ja die Daten von den Usern und man gibt die Möglichkeit direkt zum Blog zu verlinken über Trackback.

    Was diese Diskussion soll wegen dem Impressum verstehe ich ganz selten, denn man bekommt heute über jeden fast alles im www heraus und somit stört so ein Impressum kaum. Man mus sich nur mal vorstellen das ein Artikel über eine Person geschrieben wurde und diese möchte nun das er nicht mehr erscheint. Da mus es eben eine Möglichkeit der Kontaktaufnahme geben und da zählt eben nicht die E-Mailadresse.

    Und außerdem gibt es noch die Denic und ähnliche Institute wo man Adressen und so herausbekommt. Also kann man sie auch auf die Webseite schreiben.

    @ Andy1985

    Es zählt immer das Land in den man lebt und sein Hauptwohnsitz hat. So weit ich weis gibt es in Österreich schon seit Jahren für alle Webseiten eine Impressumspflicht. Diese ist sogar noch schärfer als die in Deutschland.
     
  20. Andy1985

    Andy1985 Member

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    So etwas habe ich mir schon gedacht. Das mit dem Impressium sollte eigentlich für niemand ein Problem sein. Eine Telefon Nr. anzugeben ist glaube ich nicht pflicht. Es soll ja immer noch Menschen geben die haben keines, oder Telefonieren über andere Wege.


    Ist hier Werbung gemeint, die in meinen Blog verankert ist, z.B. Amazon. Oder ist es schon Werbung wenn ich über ein Produkt schreibe. Es ist ja meine Meinung, niemand muss es kaufen. Sind darin verlinkungen auf andere Seiten erlaubt, z.B "Es ist der Film auf den die Final Fantasy Gemeinde gewartet hat, Final Fantasy VII: Advent Children.Heute ist ...". So steht es zumindest auf meinen Blog. Ist das jetzt Werbung oder nicht?
     
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