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Dieses Thema im Forum "Allgemeines" wurde erstellt von mr.soon85, 10. März 2017.

  1. danielgoehr

    danielgoehr Well-Known Member

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    13. Juli 2016
    Beiträge:
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    Aus Erfahrung kann ich dir sagen:

    Ja, du hast Recht, diese Kunden gibt es.

    In solchen Fällen kannst du aber entweder den Bestellprozess mit ihnen gemeinsam durchgehen oder du kannst einfach (natürlich mit ihrem Einverständnis) auf ihren Namen ein Paket abschließen. Mache ich in solchen Fällen oft so.

    Ich habe irgendwie das Gefühl, du machst dir da gerade viel zu viele Gedanken drüber....
     
  2. mr.soon85

    mr.soon85 Member

    Registriert seit:
    10. März 2017
    Beiträge:
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    0
    Danke Daniel für deine Antwort.
    Wie machst du das denn praktisch wenn du hosting Paket für deine Kunden in dessen Namen abschließt? Gibt's du mit deren Einverständnis beim kaufürozess deren Kontodaten und kontaktdaten an?

    PS vielleicht mach ich mir zu viele Gedanken kann schon sein ich mach mir lieber einmal zu viele als zu ständig zu wenige
     
  3. b3317133

    b3317133 Well-Known Member

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    Geh den Prozess einfach mit dem Kunden durch, am Telefon oder vor Ort. Letztendlich geht er schliesslich einen Vertrag mit Folgekosten ein, das darf und soll er ruhig wissen.
     
  4. danielgoehr

    danielgoehr Well-Known Member

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    Genau so. Ich lasse mir vorher alle relevanten Daten geben, bespreche mit dem Kunden alle Details und schließe es dann ab.
    Es ist ja in der Regel keine Unterschrift nötig.

    Das ist aber wirklich als Ausnahme zu sehen, wenn der Kunde es absolut nicht selbst machen will oder kann. Die Variante, dass der Kunde selbts abschließt (ggf. mit meiner Hilfe) ist natürlich immer zu bevorzugen.

    Falls das jetzt auf meine Beitrag bezogen war: Natürlich bespreche ich Kosten und Vertragsbedingungen etc. bevor ich tätig werde. Das ist in dem Fall eher als Serviceleistung zu sehen, wenn es ausdrücklich so vom Kunden gewünscht ist. Und im Grunde hängt an so einem Hosting Paket aber ja auch keine große Verpflichtung und auch keine dramatischen Kosten. Wenn jetzt wirklich etwas gegen den Wunsch des Kunden passieren sollte, muss ich halt schlimmstenfalls für die entstandenen Kosten geradestehen. Das ist ja aber sehr überschaubar. Und überlichterweise hat man mit seinen Kunden ja ohnehin eine Beziehung, die auf gegenseitigem Vertrauen basiert...

    Also lange Rede, kurzer Sinn. Ich finde das alles gar nicht so dramatisch und muss man halt von Fall zu Fall sehen, wie man damit umgeht.
     
  5. b3317133

    b3317133 Well-Known Member

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    @danielgoehr: Das war nicht auf Deinen Beitrag bezogen sondern ein allgemeingültiger Hinweis.

    Wie beschrieben kann man den Kunden sehr einfach beim Vertragsabschluss unterstützen, am Telefon oder vor Ort. Ohne Beisein des Kunden als er aufzutreten, halte ich aus juristischer Sicht für keinesfalls empfehlenswert.
     
  6. danielgoehr

    danielgoehr Well-Known Member

    Registriert seit:
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    Ja, ich weiß natürlich, worauf du hinaus willst. Aber man ist ja in dem Fall quasi mündlich bevollmächtigt. Wenn man ganz sicher gehen will, könnte man sich natürlich auch eine schriftliche Vollmacht vom Kunden einholen. Dann dürfte da auch juristisch nichts dagegen sprechen.
     
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